Betreff
Bebauungsplan Nr. 23.4 für den Bereich "Industriegebiet Gammwiese-Nordwest/Nordost"
heir: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
061/14/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für den im Lageplan vom März 2014 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs.1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 23.4 für den Bereich „Industriegebiet Gammwiese- Nordwest/Nordost“aufgestellt.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Das zukünftige Plangebiet des B-Plans 23.4 in dem Boizenburger Industrie- und Gewerbegebiet „Gammwiese“ soll einschließlich Verkehrs- Grünflächen eine Gesamtgröße von 34,5 ha haben und grenzt im Süden jeweils an die Geltungsbereiche der B-Pläne 23.3 „Industriegebiet Gammwiese-Nord“ (in Aufstellung befindlich) und B-Plan 23.2 „Industriegebiet Gammwiese-Südwest“ (rechtskräftig) an. Planungsziel ist die Erweiterung des vorhandenen städtischen Gewerbe- und Industriegebietes an diesem Standort und eine Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür.

Mit dem neu aufgestellten B-Plan 23.4 wird nun die gesamte restliche Fläche des ehemaligen B-Plan 23 „Gammwiese“ überplant.

Im rechtswirksamen F-Plan der Stadt ist der zu überplanende Bereich bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Der B-Plan 23.4 wird inklusive einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht im zweistufigen Verfahren aufgestellt.

Die Planungskosten betragen nach derzeitigem Stand 91.000 €.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                Unterschrift

 

Fachbereich I                                 ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                     ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte         ............................................


Anlagen: