Beschlussvorschlag:
Für
den im Lageplan vom August 2013
dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 23.3 „ Industriegebiet
Gammwiese- Nord“ mit Umweltbericht
aufgestellt.
Auf
der Grundlage des Planvorentwurfes mit Stand vom August 2013 wird die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB in Form einer
öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung
und zur Erörterung durchgeführt.
Den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird auf der
Grundlage des Planvorentwurfes mit Stand vom August 2013 Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Sachdarstellung und Begründung:
Die bestehende Kaufoption der Sweet Tec GmbH Boizenburg im Anschluss an den Geltungsbereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 23.1 für den Bereich
„ Industriegebiet Gammwiese- Südwest“ soll realisiert werden.
Die Sweet Tec GmbH Boizenburg plant ihre Produktions- und Logistikflächen in diesem Bereich zu erweitern. Für diese Erweiterung müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23.3 für den Bereich
„ Industriegebiet Gammwiese- Nord“ ist im Flächennutzungsplan als Gewerbebaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Planungskosten, einschließlich der Kosten für die Erstellung des Umweltberichtes und ggfls. erforderlicher Fachgutachten, werden vom Vorhabenträger, der Sweet Tec GmbH Boizenburg, übernommen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch
verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen
und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: