Betreff
Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Einrichtung eines "Kooperativen Bürgerbüros"
Vorlage
048/13/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage 1 enthaltene Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Einrichtung eines „Kooperativen Bürgerbüros“.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Seit dem Jahre 2005 betreiben der ehemalige Landkreis Ludwigslust und die Stadt Boizenburg/Elbe ein gemeinsames „Kooperatives Bürgerbüro“ in Boizenburg/Elbe als Verwaltungs-Kooperationsmodell für ein bürgerfreundliches und bürgernahes Dienstleistungszentrum. Im „Kooperativen Bürgerbüro“ werden sowohl städtische als auch kreisliche Leistungen angeboten. Derzeit sind vier Vollzeitkräfte im Front-Office-Bereich (Publikumsverkehr) des „Kooperativen Bürgerbüros“ tätig (zwei städtische Mitarbeiter/innen und zwei Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim).

 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt, den zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag aus dem Jahre 2005 mit Wirkung zum 01.10.2013 neuzufassen.

 

Nach der vorgeschlagenen Neuregelung (vgl. Anlage 1) sollen das für die Aufgabenerfüllung notwendige Personal und die Sachmittel ausschließlich durch die Stadt Boizenburg/Elbe zur Verfügung gestellt werden. Die Mitarbeiter/innen des Landkreises werden zum 01.10.2013 aus dem „Kooperativen Bürgerbüro“ in Boizenburg/Elbe abgezogen.

Im Gegenzug erhält die Stadt Boizenburg/Elbe für die Abgeltung der kreislichen Aufgaben eine jährliche Kostenerstattung, die sich aus den Personalkosten für zwei Vollzeitstellen (Entgeltgruppe 8) sowie den Sach- und Gemeinkosten zusammensetzt.

 

Im Entwurf des Stellenplans 2013 (Stand vom 04.03.2013) sind vorsorglich zwei entsprechende Vollzeitstellen (lfd. Nr. 83 und 84 - Entgeltgruppe 6 mit Zulage zur Entgeltgruppe 8) beim Produkt 12209 (Bürgerbüro) aufgenommen worden. In diesem Zusammenhang ist auch auf die ausgehandelte Regelung des § 5 Abs. 2 der Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages hinzuweisen. Danach verpflichtet sich der Landkreis Ludwigslust-Parchim, im Falle der Beendung des öffentlichen-rechtlichen Vertrages, das für seine Aufgabenerledigung notwendige anteilige Personal der Stadt Boizenburg/Elbe zu übernehmen.

 

Nach Beschlussfassung der Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages durch die Stadtvertretung ist es vorgesehen, die beiden neu geschaffenen Stellen im Rahmen eines internen Auswahlverfahrens zu besetzen. Über die Einstellung entscheidet gemäß § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung vom 02.04.2012 der Bürgermeister.

 

 

Alternativen:  -

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:     12209000 (Bürgerbüro)

Sachkonto:  50220000     

HH-Ansatz:  136.000,00 Euro (im Haushalt     

Verausgabt:                             2013 eingeplant)      

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

Kostenerstattung für zwei Vollzeitkräfte durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim (im Haushalt 2013 eingeplant)     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                 Unterschrift

 

Fachbereich I                                              ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                      ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte                      ............................................


Anlagen:

 

Anlage 1 – Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Anlage 2 – Produkt- und Leistungskatalog Bürgerbüro Stadt Boizenburg/Elbe – Landkreis

       Ludwigslust-Parchim (Stand vom 28.02.2013)

Anlage 3 – Vertragsentwurf über die Abordnung von Beschäftigten der Stadt

                  Boizenburg/Elbe