Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung fasst den
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.29 >Am
Elbberg / südlich der alten B5<.
Die Änderung umfasst die Gestaltung
von Grünflächen, eine Änderung der Abgrenzung zwischen Wohn- und Sondergebiet
sowie die Zuordnung einer Parkfläche.
Die Kosten für das
Bauleitplanverfahren trägt der Antragsteller.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Bebauungsplan Nr. 29 ist es vorgesehen, den sogenannten >Elbbergweg< anzulegen. Diese Maßnahme scheint zur Zeit nicht umsetzbar.
Wegen der tatsächlichen Lage von privaten Grundstücken und anderen örtlichen Gegebenheiten wird von den Erschließungsträgern, der Elbberg GbR, vorgeschlagen, einen anderen Grünbereich aufwendiger zu gestalten. Dazu liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 (siehe Anlage) vor.
Der Änderungsantrag sollte beraten werden; es sollte ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung gefasst werden.
Alternativen:
Die Stadtvertretung sieht keinen Änderungsbedarf des Bauleitplanes.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt:
Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich
I ............................................
(Finanzen und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: