Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung stimmt der genannten Vorgehensweise zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Rahmen der Städtebauförderung sind für
das Jahr 2011 810 T€ zur Verfügung gestellt worden. Die Aufteilung der
einzelnen Raten (Bewilligung geht immer über 5 Jahre) können der beiliegenden
Übersicht. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass die letzte Bewilligung 2012
erfolgen wird.
Demnach stehen derzeit 1,429.500 + 300 T€
(für die A.-B-Schule aus 2011 geplant) = 1,729.500 Mio € bis 2015 zur
Verfügung. Dazu kämen Einkünfte aus Verkäufen, Darlehensrückflüsse und die
zusätzlichen Eigenanteile. Mit diesen Mitteln könnte die Sanierung des
Kirchplatzes 6 finanziert werden.
In Kenntnis dessen wird vorgeschlagen, den
Umfang der Sanierung der A-B-Schule nochmals zu reduzieren.
Diese reduzierte Variante ist durch
folgende Merkmale charakterisiert:
Es sollen sämtliche Anbauten westlich und
nördlich des Hauptbaukörpers abgebrochen werden. (Zellentrakt hofseitig sowie
Anbauten zur Raiffeisenbank.) Es wird lediglich der Hauptbaukörper ausgeführt. Die
äußere Gestaltung (Rückführung auf den Bestand bis ca.1955) wird beibehalten. Aufgrund
gravierender statischer Probleme/ Anforderungen und daraus resultierender
Notwendigkeit umfassender Baumaßnahmen, vorrangig bedingt durch den
Versammlungsraum im Dachgeschoss soll auf den Dachausbau und auch auf die
Möglichkeit eines späteren Ausbaus völlig verzichtet werden. Durch den Abbruch
sämtlicher Anbauten wird auch auf das öffentliche WC ebenfalls verzichtet.
Die Dachkonstruktion soll als Binderdach
ausgeführt werden. Es ist geplant, lediglich einen kleinen Bereich (ca. 35 m²)
als Abstellraum bzw. Heizungsraum auszubauen. Auf die hofseitige Gaube soll
daher auch völlig verzichtet werden. Die Gauben zum Kirchplatz hin sollen in
vereinfachter Form (Dreieckgaube) ausgeführt werden. Dadurch kann eine
kostengünstigere Dacheindeckung gewählt werden. (Hohlpfanne anstatt Biber)
Desweiteren ist ein vereinfachter
Gebäudeausbau vorgesehen.
Durch Wegfall des Versammlungsraumes kann
eine wesentliche Reduzierung des Ausbaustandards erfolgen.
Dazu soll gehören:
- Verzicht auf zentrale Lüftungsanlage
(außer Sanitärräume),
- Verzicht auf einen Personenaufzug
Bei Wegfall der Aufenthaltsräume im Dachgeschoss
ist das Vorhaben in Gebäudeklasse 3 gem.§ 2 LBauO M-V einzuordnen. Dadurch
werden die brandschutztechnischen Anforderungen wesentlich reduziert, was sich
wiederum in einer Kostenreduzierung niederschlägt. So müssen z.B. die
vorhandenen Massivdecken nicht weiter nachgerüstet werden, um den
Feuerwiderstand F30 zu erreichen. Es besteht auch nicht mehr die Notwendigkeit
eines zweiten Treppenhauses, d.h. aus bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten
reicht vermutlich eine Aufwertung des vorhandenen Treppenhauses aus. Die
Forderungen gem. §50 LBauO M-V (Barrierefreies Bauen) wären weiterhin bei
Errichtung einer hofseitigen Rampe und entsprechendem Ausbau der Räume des EG
(Bürgerbüro, Behinderten WC, allgemeine Büro- Räume) gegeben. Eine
rollstuhlgerechte Zugänglichkeit des OG
ist nicht gegeben, aber auch nach den gesetzlichen Vorschriften nicht
notwendig.
Es werden durch die vorgenannten Maßnahmen
nur noch ca. 55 % der ursprünglich geplanten Fläche gebaut/ saniert. Die
Kostenberechnung (derzeit 1,692.500 Mio €) fällt ebenfalls wesentlich geringer
aus, wenn auch nicht im gleichen Maße.
Für die hier vorgeschlagenen Maßnahmen
muss die vorhandene Planung umfassend überarbeitet und erneut genehmigt werden.
Die angekündigten Mittel für 2012 + eventl. Einsparungen aus der
Sanierung des Kirchplatzes 6 (derzeit ca. 200 T€) könnten dann für die noch
anstehenden privaten Modernisierungen zur Verfügung gestellt werden
Unter Berücksichtigung des späten Termins der Entscheidungsfindung und der notwendigen
Umplanungen wäre mit einem Baubeginn und Mittelabfluss in 2011 nicht mehr zu
rechnen. Mittelabfluss erfolgt ggf. lediglich durch den Abriss der Anbauten.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
Folgekosten |
Betrag |
||
HHSt.: 61500-95000 HH-Ansatz: wie in Sachdarstellung beschrieben Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Unterschrift
Mitzeichnung : Fachbereich
I (Kämmerei)
................................................
(im Bedarfsfall)
Personalrat
...............................................
Gleichstellungsbeauftragte
...............................................
Anlagen:
Grundrisse,
Kostenschätzung, Flächenaufteilung und Übersicht abrufbarer StBauFM