Sitzung: 26.01.2023 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 112/22/30
Beschluss:
112/22/30
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage
dargestellten Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den
formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit
als Schlussabwägung. Die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die eine Stellungnahme vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der
Schlussabwägung zu unterrichten.
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan NR.41 für den Bereich „Amtsgärten/ An der Quöbbe“ (Stand September 2022) mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung und billigt die Begründung.