Beschluss: 1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 38 „An den Behsen“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, haben die Ausschussmitglieder*innen geprüft und- wie in der Anlage dargestellt- abgewogen. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben,

 

2. Die Ausschussmitglieder*innen empfehlen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „An den Behsen“ mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Stand November 2021) nebst Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

 

3. Die Ausschussmitglieder*innen empfehlen auf der Grundlage dieses Entwurfs gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer eines Monats durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem

Planaufstellungsverfahren nochmals zu beteiligen.