Beschlussvorschlag:

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 35 für den Bereich „Wohnen am Hof“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt -  abgewogen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg/Elbe den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 für den Bereich „Wohnen am Hof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) mit Stand vom September 2016, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis zu unterrichten.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.