Sitzung: 25.02.2015 Ausschuss für Brand- u. Katastrophenschutz, Ordnung u. Sicherheit
Vorlage: 023/15/30
Beschlussvorschlag:
1. Die
während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten
Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der
Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat
die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage dargestellt - abgewogen.
2. Der
Entwurf in der Fassung vom Februar 2015 wird gebilligt und nach § 3 Abs.2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
3. Den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit
zur Stellungnahme nach § 4 Abs.2 BauGB gegeben.
Herr Jäschke empfiehlt dem Ausschuss
folgende Beschlussempfehlung:
Der AWTUOS empfiehlt der Stadtvertretung
die 4. Änderung des
Flächennutzungsplans zu beschließen, mit
Ausnahme der Fläche
4.11(Motocross).