Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt der Neufassung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Erhebung der Hundesteuer zu. Gleichzeitig tritt die alte Hundesteuersatzung vom 20.12.1994 außer Kraft.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Satzung der
Stadt Boizenburg/Elbe über die Erhebung der Hundesteuer ist aus dem Jahr 1994,
die letzte 7. Änderung wurde am 05.12.2023 beschlossen.
Nach Rücksprache
mit der Rechtsaufsicht ist es nach der Vielzahl der Änderungen aus
Transparenzgründen sinnvoll, eine Neufassung der Satzung über die Erhebung der
Hundesteuer zu beschließen.
Des Weiteren wurden
redaktionelle Fehler (Schreibweise, Datenschutzbeauftragter) aus der letzten
Satzungsänderung vom 05.12.2023 behoben.
Die Steuersätze und
die weiteren Bestimmungen (Steuerermäßigung, Steuerbefreiung etc.) aus der 7.
Änderung (letzte Fassung) der Hundesteuersatzung vom 05.12.2023 wurden nicht
geändert, diese bleiben unverändert.
Die Neufassung der
Hundesteuersatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft (gemäß § 3 KAG Kommentierung
3.1.4.1).
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Anlagen:
Neufassung der
Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Erhebung der Hundesteuer