Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Erhebung einer Hundessteuer
Vorlage
052/24/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung stimmt der Neufassung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Erhebung der Hundesteuer zu. Gleichzeitig tritt die alte Hundesteuersatzung vom 20.12.1994 außer Kraft.  


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Erhebung der Hundesteuer ist aus dem Jahr 1994, die letzte 7. Änderung wurde am 05.12.2023 beschlossen.

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht ist es nach der Vielzahl der Änderungen aus Transparenzgründen sinnvoll, eine Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer zu beschließen.

Des Weiteren wurden redaktionelle Fehler (Schreibweise, Datenschutzbeauftragter) aus der letzten Satzungsänderung vom 05.12.2023 behoben.

 

Die Steuersätze und die weiteren Bestimmungen (Steuerermäßigung, Steuerbefreiung etc.) aus der 7. Änderung (letzte Fassung) der Hundesteuersatzung vom 05.12.2023 wurden nicht geändert, diese bleiben unverändert.

 

Die Neufassung der Hundesteuersatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft             (gemäß § 3 KAG Kommentierung 3.1.4.1).

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

 


Anlagen:

Neufassung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Erhebung der Hundesteuer