Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Widmung des
Jagdschlösschens in Schwartow als Außentrauort des Standesamt Boizenburg/Elbe.
Für Eheschließungen am Außentrauort wird im Rahmen der Anmeldung zur
Eheschließung eine „Außentrauort-Pauschale“ in Höhe von 50,00 Euro fällig.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Eigentümer des Jagdschlösschens eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Sachdarstellung und Begründung:
Aktuell
finden die Eheschließungen des Standesamtes Boizenburg/Elbe ausschließlich im
Trausaal des Rathauses statt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die
Teilnehmeranzahl an den standesamtlichen Trauungen kontinuierlich zunimmt.
Aufgrund der Größe des Trausaals können hier bisher nur Trauungen mit einer
Teilnehmeranzahl von bis zu 30 Personen durchgeführt werden. Aus diesem Grund
kam es regelmäßig vor, dass die Gäste während der Trauung bei offener Saaltür
im Vorflur stehen mussten. Zudem wird von Brautpaaren sehr häufig der Wunsch
geäußert, dass die Trauung in einem besonderen Ambiente stattfinden soll oder
aber unter freiem Himmel. Deshalb wurde in der Vergangenheit schon mehrfach
angefragt, ob die Trauungen am Weidenschneck oder im Jagdschlösschen in Schwartow
stattfinden können.
Aktuell
liegt der Stadt Boizenburg/Elbe eine Anfrage des Betreibers des
Jagdschlösschens in Schwartow vor, ob auf der überdachten Terrasse
standesamtliche Trauungen durchgeführt werden können. Als Ausweichmöglichkeit
bei schlechtem Wetter wird angeboten, einen Saal in der Lokalität als
Trauzimmer herzurichten, welcher Platz für ca. 80 Personen bietet.
Gemäß
§ 14 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) soll die Eheschließung in einer
der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten/der
Standesbeamtin eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglicht,
vorgenommen werden. Die Gemeinden können im Rahmen ihrer Organisationshoheit
auch geeignete Räumlichkeiten außerhalb des Dienstgebäudes des Standesamtes zu
(weiteren) Trauzimmern bestimmen. Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des
Standesamts zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt wird, stellt eine Widmung
dar. Hierdurch wird dieser Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen.
Für diese Entscheidung ist gemäß § 22 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe zuständig. Eine Widmung kommt
allerdings nur dann in Betracht, wenn die gesetzlichen Anforderungen an den
Trauort gegeben sind.
Nach
der Rechtsprechung ist das Kriterium der „würdigen
Form“ i. S. d. § 14 PStG dabei an dem Anstandsgefühl und Empfinden der
Allgemeinheit zu orientieren. „Ordnungsgemäß“
im Sinne des § 14 Absatz 2 PStG bedeutet, dass
-
die
Zuständigkeit des Standesbeamten/der Standesbeamtin nicht in Frage steht
-
der
Eheschließungsort sich innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des
Standesamtsbezirks befindet
-
die
Beurkundung nicht gefährdet ist (frei von äußeren Einflüssen/Witterung)
-
der
Standesbeamte/die Standesbeamtin die Dispositionsbefugnis, die Sachherrschaft
und auch die Ordnungsgewalt über die gewidmete Örtlichkeit innehat
(Gleichbehandlungsgrundsatz – jedem heiratswilligen Paar muss die Eheschließung
an diesem Eheschließungsort ermöglicht werden)
-
der
Eheschließungsort den Charakter der Vornahme der Eheschließung als staatlichen
Rechtsakt wahrt.
Zusätzlich
zu den vorgenannten Bedingungen muss bei Trauungen unter freiem Himmel
sichergestellt sein, dass
-
die
Trauung weder optisch noch akustisch von Außenstehenden verfolgt werden kann
(Datenschutz)
-
in
unmittelbarer räumlicher Nähe eine zuvor beschriebene Räumlichkeit zur
Verfügung steht, sodass auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen eine
Eheschließung vorgenommen werden kann.
Das Jagdschlösschen befindet sich im
Ortsteil Schwartow und somit im Standesamtsbezirk Boizenburg/Elbe. Es erfüllt
alle genannten Voraussetzungen für eine Widmung und bietet zudem eine
Trauungsmöglichkeit mit „besonderem Ambiente“. Hier könnte zukünftig ein
zusätzliches Angebot für die Eheschließenden geschaffen werden.
Da es sich bei der Örtlichkeit um private
Flächen handelt, wird ein entsprechender Nutzungsvertrag mit dem Betreiber
geschlossen (siehe Anlage). Die Trauungen sollen auf der überdachten Terrasse
stattfinden und zukünftig ist es außerdem angedacht, einen Traupavillon auf der
Rasenfläche zu erbauen. Für den Fall, dass das Wetter unzumutbar ist, kann die
Trauung nach drinnen verlegt werden – der Saal bietet Platz für ca. 80 Gäste.
Durch
die räumliche Abgrenzung des Privatgrundstücks ist sichergestellt, dass die
Trauung nicht ohne weiteres optisch und/oder akustisch verfolgt werden kann.
Darüber hinaus werden Trauungen immer nur als „geschlossene Gesellschaft“
vorgenommen. Dritte haben somit keinen Zutritt. Darauf soll u.a. bereits am
Außentor des Jagdschlösschens hingewiesen werden (Schild). Es ist zudem
gewährleistet, dass der Standesbeamte/die Standesbeamtin während der Trauung
die Sachherrschaft über den Trauraum besitzt und ggf. auch die Ordnungsgewalt
ausüben kann. Weiterhin hat sich der Eigentümer verpflichtet, den
Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten, wonach jedem heiratswilligen Paar die
Gelegenheit gegeben werden muss, die Eheschließung an diesem Ort durchzuführen,
unabhängig davon, ob die Gastronomie genutzt wird oder nicht. Die Trautermine
werden ausschließlich vom Standesamt Boizenburg/Elbe vorgegeben und Anfragen
sind mit dem/der zuständigen Standesbeamten/in abzustimmen. Die Ausstattung
erfolgt in würdiger und dem Anlass entsprechender Form. Serviceleistungen und
Dekoration werden direkt zwischen dem Betreiber und dem Brautpaar vereinbart.
Auch wenn keine anschließende Feier in der Örtlichkeit stattfindet, läuft alles
Organisatorische und die Rechnungslegung über den Betreiber. Das Standesamt der
Stadt Boizenburg/Elbe erhebt lediglich eine „Außentrauort-Pauschale“ im Rahmen
der Anmeldung zur Eheschließung, um den entstehenden Mehraufwand auszugleichen.
Die Musik bzw. technische Ausstattung wird ebenfalls von dem Betreiber
gestellt, sodass sich der/die Standesbeamte/in nicht um die notwendige Technik
kümmern muss. Somit entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt
Boizenburg/Elbe.
Die untere Aufsichtsbehörde wurde bereits
über eine eventuelle Widmung eines Außentrauortes informiert. Eine Zustimmung
ist nicht erforderlich; es erfolgt lediglich eine entsprechende Mitteilung über
die Widmung.
Alternativen:
Das Jagdschlösschen in Schwartow wird nicht
als Außentrauort des Standesamt Boizenburg/Elbe gewidmet und die
Eheschließungen finden weiterhin ausschließlich im Trausaal des Rathauses
statt.
Auswirkungen auf das Klima:
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
keine Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entsteht ein
höherer Personal- bzw. Arbeitsaufwand durch zusätzliche Wege- und
Vorbereitungszeiten, der aber über Zusatzgebühren („Außentrauort-Pauschale“)
ausgeglichen wird.
Finanzielle
Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: HH-Ansatz: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Nutzungsvereinbarung
mit dem Betreiber