Betreff
Widmung des Jagdschlösschens in Schwartow als Außentrauort des Standesamtes der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
033/24/40
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Widmung des Jagdschlösschens in Schwartow als Außentrauort des Standesamt Boizenburg/Elbe.

Für Eheschließungen am Außentrauort wird im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung eine „Außentrauort-Pauschale“ in Höhe von 50,00 Euro fällig.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Eigentümer des Jagdschlösschens eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.


Sachdarstellung und Begründung:

Aktuell finden die Eheschließungen des Standesamtes Boizenburg/Elbe ausschließlich im Trausaal des Rathauses statt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Teilnehmeranzahl an den standesamtlichen Trauungen kontinuierlich zunimmt. Aufgrund der Größe des Trausaals können hier bisher nur Trauungen mit einer Teilnehmeranzahl von bis zu 30 Personen durchgeführt werden. Aus diesem Grund kam es regelmäßig vor, dass die Gäste während der Trauung bei offener Saaltür im Vorflur stehen mussten. Zudem wird von Brautpaaren sehr häufig der Wunsch geäußert, dass die Trauung in einem besonderen Ambiente stattfinden soll oder aber unter freiem Himmel. Deshalb wurde in der Vergangenheit schon mehrfach angefragt, ob die Trauungen am Weidenschneck oder im Jagdschlösschen in Schwartow stattfinden können.

Aktuell liegt der Stadt Boizenburg/Elbe eine Anfrage des Betreibers des Jagdschlösschens in Schwartow vor, ob auf der überdachten Terrasse standesamtliche Trauungen durchgeführt werden können. Als Ausweichmöglichkeit bei schlechtem Wetter wird angeboten, einen Saal in der Lokalität als Trauzimmer herzurichten, welcher Platz für ca. 80 Personen bietet.

Gemäß § 14 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten/der Standesbeamtin eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden. Die Gemeinden können im Rahmen ihrer Organisationshoheit auch geeignete Räumlichkeiten außerhalb des Dienstgebäudes des Standesamtes zu (weiteren) Trauzimmern bestimmen. Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamts zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt wird, stellt eine Widmung dar. Hierdurch wird dieser Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen. Für diese Entscheidung ist gemäß § 22 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe zuständig. Eine Widmung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn die gesetzlichen Anforderungen an den Trauort gegeben sind.

Nach der Rechtsprechung ist das Kriterium der „würdigen Form“ i. S. d. § 14 PStG dabei an dem Anstandsgefühl und Empfinden der Allgemeinheit zu orientieren. „Ordnungsgemäß“ im Sinne des § 14 Absatz 2 PStG bedeutet, dass

-          die Zuständigkeit des Standesbeamten/der Standesbeamtin nicht in Frage steht

-          der Eheschließungsort sich innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Standesamtsbezirks befindet

-          die Beurkundung nicht gefährdet ist (frei von äußeren Einflüssen/Witterung)

-          der Standesbeamte/die Standesbeamtin die Dispositionsbefugnis, die Sachherrschaft und auch die Ordnungsgewalt über die gewidmete Örtlichkeit innehat (Gleichbehandlungsgrundsatz – jedem heiratswilligen Paar muss die Eheschließung an diesem Eheschließungsort ermöglicht werden)

-          der Eheschließungsort den Charakter der Vornahme der Eheschließung als staatlichen Rechtsakt wahrt.

 

Zusätzlich zu den vorgenannten Bedingungen muss bei Trauungen unter freiem Himmel sichergestellt sein, dass

-          die Trauung weder optisch noch akustisch von Außenstehenden verfolgt werden kann (Datenschutz)

-          in unmittelbarer räumlicher Nähe eine zuvor beschriebene Räumlichkeit zur Verfügung steht, sodass auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen eine Eheschließung vorgenommen werden kann.

 

Das Jagdschlösschen befindet sich im Ortsteil Schwartow und somit im Standesamtsbezirk Boizenburg/Elbe. Es erfüllt alle genannten Voraussetzungen für eine Widmung und bietet zudem eine Trauungsmöglichkeit mit „besonderem Ambiente“. Hier könnte zukünftig ein zusätzliches Angebot für die Eheschließenden geschaffen werden.

Da es sich bei der Örtlichkeit um private Flächen handelt, wird ein entsprechender Nutzungsvertrag mit dem Betreiber geschlossen (siehe Anlage). Die Trauungen sollen auf der überdachten Terrasse stattfinden und zukünftig ist es außerdem angedacht, einen Traupavillon auf der Rasenfläche zu erbauen. Für den Fall, dass das Wetter unzumutbar ist, kann die Trauung nach drinnen verlegt werden – der Saal bietet Platz für ca. 80 Gäste.

Durch die räumliche Abgrenzung des Privatgrundstücks ist sichergestellt, dass die Trauung nicht ohne weiteres optisch und/oder akustisch verfolgt werden kann. Darüber hinaus werden Trauungen immer nur als „geschlossene Gesellschaft“ vorgenommen. Dritte haben somit keinen Zutritt. Darauf soll u.a. bereits am Außentor des Jagdschlösschens hingewiesen werden (Schild). Es ist zudem gewährleistet, dass der Standesbeamte/die Standesbeamtin während der Trauung die Sachherrschaft über den Trauraum besitzt und ggf. auch die Ordnungsgewalt ausüben kann. Weiterhin hat sich der Eigentümer verpflichtet, den Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten, wonach jedem heiratswilligen Paar die Gelegenheit gegeben werden muss, die Eheschließung an diesem Ort durchzuführen, unabhängig davon, ob die Gastronomie genutzt wird oder nicht. Die Trautermine werden ausschließlich vom Standesamt Boizenburg/Elbe vorgegeben und Anfragen sind mit dem/der zuständigen Standesbeamten/in abzustimmen. Die Ausstattung erfolgt in würdiger und dem Anlass entsprechender Form. Serviceleistungen und Dekoration werden direkt zwischen dem Betreiber und dem Brautpaar vereinbart. Auch wenn keine anschließende Feier in der Örtlichkeit stattfindet, läuft alles Organisatorische und die Rechnungslegung über den Betreiber. Das Standesamt der Stadt Boizenburg/Elbe erhebt lediglich eine „Außentrauort-Pauschale“ im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung, um den entstehenden Mehraufwand auszugleichen. Die Musik bzw. technische Ausstattung wird ebenfalls von dem Betreiber gestellt, sodass sich der/die Standesbeamte/in nicht um die notwendige Technik kümmern muss. Somit entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Boizenburg/Elbe.

Die untere Aufsichtsbehörde wurde bereits über eine eventuelle Widmung eines Außentrauortes informiert. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich; es erfolgt lediglich eine entsprechende Mitteilung über die Widmung.

 

 

 

 

Alternativen:

Das Jagdschlösschen in Schwartow wird nicht als Außentrauort des Standesamt Boizenburg/Elbe gewidmet und die Eheschließungen finden weiterhin ausschließlich im Trausaal des Rathauses statt.

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

 positive Auswirkungen

 negative Auswirkungen

 keine Auswirkungen

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entsteht ein höherer Personal- bzw. Arbeitsaufwand durch zusätzliche Wege- und Vorbereitungszeiten, der aber über Zusatzgebühren („Außentrauort-Pauschale“) ausgeglichen wird.

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:        

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

Nutzungsvereinbarung mit dem Betreiber