Betreff
Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände und des Gemeindewahlausschusses
hier: Europawahl, Kreistagswahl und Kommunalwahl am 09.06.2024
Vorlage
025/24/40
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses je Sitzung bzw. den Mitgliedern der Wahlvorstände am Tag der Europawahl, Kreistagswahl sowie der Kommunalwahl am 09.06.2024 folgende Aufwandsentschädigungen zu gewähren:

Funktion

Urnenwahlbezirke

Briefwahlbezirk

Vorsitzende/r WahlvorsteherInnen

80,- Euro

50,- Euro

Stellvertretung Vorsitzende/r WahlvorsteherInnen

70,- Euro

45,- Euro

SchriftführerInnen

70,- Euro

45,- Euro

Stellvertretung SchriftführerInnen

60,- Euro

40,- Euro

BeisitzerInnen

60,- Euro

40,- Euro

Darüber hinaus wird am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 20,- Euro je Wahlvorstands-mitglied gezahlt.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 9. Juni findet die Europawahl, die Kreistagswahl sowie in Boizenburg/Elbe die Kommunalwahl statt. Zur Durchführung der Wahlen werden in der Stadt Boizenburg/Elbe 12 Wahlbezirke sowie zwei Briefwahlbezirke eingerichtet und mit jeweils 7 - 9 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt.

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz der Landeskommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 2. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBl. M-V, S. 1195), haben die Mitglieder in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 35,- Euro für die Vorsitzenden und
je 25,- Euro für die weiteren Mitglieder. Hierbei handelt es sich um einen Mindestbetrag.

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe kann für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände nach § 14 Absatz 1 Satz 3 LKWO M-V hiervon abweichend eine höhere Aufwandsentschädigung festsetzen, die auch nach weiteren Funktionen differenziert werden kann.

Um auch zu den Wahlen am 9. Juni 2024 ausreichend WahlhelferInnen auf freiwilliger Basis gewinnen zu können und als Anerkennung für die WahlhelferInnen, die seit Jahren für die Stadt Boizenburg/Elbe im Einsatz sind, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen wie im Wahljahr 2021 auf die unten aufgeführten Summen zu erhöhen und hierbei nach Funktionen und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten zu unterscheiden. Wegen der aktuellen Haushaltslage der Stadt Boizenburg/Elbe ist eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung über die Beträge aus dem Wahljahr 2021 hinaus nicht möglich.

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe aber nur die Mindestbeträge (35,-€/25,-€) der Aufwandsentschädigung im Nachhinein erstattet werden. Die freiwillig erhöhte Aufwandsentschädigung (80,- €/70,- €/60,-€) muss aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden.

Die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erhalten nach § 14 (2) LKWO M-V zusätzlich zur vorgenannten Aufwandsentschädigung, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 Absatz 1 des Landesreisekostengesetzes.

 

Funktion

Urnenwahlbezirke

Briefwahlbezirk

Vorsitzende/r WahlvorsteherInnen

80,- Euro

50,- Euro

Stellvertretung Vorsitzende/r WahlvorsteherInnen

70,- Euro

45,- Euro

SchriftführerInnen

70,- Euro

45,- Euro

Stellvertretung SchriftführerInnen

60,- Euro

40,- Euro

BeisitzerInnen

60,- Euro

40,- Euro

 

Daraus ergeben sich Aufwandsentschädigungen (Gesamtkosten) für die WahlhelferInnen am Wahltag von voraussichtlich 7.720,- Euro.

 

Zuzüglich fallen Kosten für Sitzungsgelder für die Wahlausschüsse je nach Anzahl der Sitzungstermine an (ca. 1.000,-Euro) und darüber hinaus können notwendige Fahrtkosten für MitgliederInnen der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erstattet werden, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig werden (ca. 500,- Euro).

Das Verpflegungsgeld wird inflationsbedingt auf 20,- Euro pro WahlhelferIn am Wahltag erhöht. Dies würde einem Gesamtbetrag für Verpflegungspauschale für ca. 120 Wahlhelfer in Höhe von 2.400 € entsprechen.

 

Alternativen:

 

  1. Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder der Wahlorgane den von der Landes- und Kommunalwahlordnung vorgeschriebenen Mindestbetrag von 35,- Euro für die Vorsitzenden und je 25,- Euro für die weiteren Mitglieder.

 

  1. Als Aufwandsentschädigung wird für die Mitglieder der Wahlorgane ein Betrag von …. Euro und für das Verpflegungsgeld von … Euro festgesetzt.

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

 positive Auswirkungen

 negative Auswirkungen

 keine Auswirkungen

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 12100000

Sachkonto:         50190000

HH-Ansatz:         13.000 €

Verausgabt:             

Noch verfügbar: 13.000 €

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

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