hier: Europawahl, Kreistagswahl und Kommunalwahl am 09.06.2024
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Mitgliedern des
Gemeindewahlausschusses je Sitzung bzw. den Mitgliedern der Wahlvorstände am
Tag der Europawahl, Kreistagswahl sowie der Kommunalwahl am 09.06.2024 folgende
Aufwandsentschädigungen zu gewähren:
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Vorsitzende/r WahlvorsteherInnen |
80,- Euro |
50,- Euro |
Stellvertretung Vorsitzende/r
WahlvorsteherInnen |
70,- Euro |
45,- Euro |
SchriftführerInnen |
70,- Euro |
45,- Euro |
Stellvertretung SchriftführerInnen |
60,- Euro |
40,- Euro |
BeisitzerInnen |
60,- Euro |
40,- Euro |
Darüber hinaus wird am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 20,- Euro je Wahlvorstands-mitglied gezahlt.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 9. Juni findet die Europawahl, die Kreistagswahl sowie in
Boizenburg/Elbe die Kommunalwahl statt. Zur Durchführung der Wahlen werden in
der Stadt Boizenburg/Elbe 12 Wahlbezirke sowie zwei Briefwahlbezirke
eingerichtet und mit jeweils 7 - 9 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt.
Gemäß § 14 Abs. 1
Satz der Landeskommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 2. März 2011 (GVOBl. M-V
2011, S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBl. M-V,
S. 1195), haben die Mitglieder in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen
Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 35,- Euro für die
Vorsitzenden und
je 25,- Euro für die weiteren Mitglieder. Hierbei handelt es sich um einen
Mindestbetrag.
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe kann für die Mitglieder des
Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände nach § 14 Absatz 1 Satz 3 LKWO
M-V hiervon abweichend eine höhere Aufwandsentschädigung festsetzen, die auch
nach weiteren Funktionen differenziert werden kann.
Um auch zu den Wahlen am 9. Juni 2024 ausreichend WahlhelferInnen auf
freiwilliger Basis gewinnen zu können und als Anerkennung für die
WahlhelferInnen, die seit Jahren für die Stadt Boizenburg/Elbe im Einsatz sind,
wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen wie im Wahljahr 2021 auf die
unten aufgeführten Summen zu erhöhen und hierbei nach Funktionen und den damit
verbundenen Verantwortlichkeiten zu unterscheiden. Wegen der aktuellen
Haushaltslage der Stadt Boizenburg/Elbe ist eine Erhöhung der
Aufwandsentschädigung über die Beträge aus dem Wahljahr 2021 hinaus nicht
möglich.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe aber nur die
Mindestbeträge (35,-€/25,-€) der Aufwandsentschädigung im Nachhinein erstattet
werden. Die freiwillig erhöhte Aufwandsentschädigung (80,- €/70,- €/60,-€) muss
aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden.
Die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
erhalten nach § 14 (2) LKWO M-V zusätzlich zur vorgenannten Aufwandsentschädigung,
wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen
Fahrkosten in entsprechender Anwendung der §§ 4
und 5
Absatz 1 des Landesreisekostengesetzes.
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Vorsitzende/r WahlvorsteherInnen |
80,- Euro |
50,- Euro |
Stellvertretung Vorsitzende/r
WahlvorsteherInnen |
70,- Euro |
45,- Euro |
SchriftführerInnen |
70,- Euro |
45,- Euro |
Stellvertretung SchriftführerInnen |
60,- Euro |
40,- Euro |
BeisitzerInnen |
60,- Euro |
40,- Euro |
Daraus
ergeben sich Aufwandsentschädigungen (Gesamtkosten) für die WahlhelferInnen am
Wahltag von voraussichtlich 7.720,- Euro.
Zuzüglich
fallen Kosten für Sitzungsgelder für die Wahlausschüsse je nach Anzahl der
Sitzungstermine an (ca. 1.000,-Euro) und darüber hinaus können notwendige
Fahrtkosten für MitgliederInnen der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erstattet
werden, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig werden (ca. 500,- Euro).
Das
Verpflegungsgeld wird inflationsbedingt auf 20,- Euro pro WahlhelferIn am
Wahltag erhöht. Dies würde einem Gesamtbetrag für Verpflegungspauschale für ca.
120 Wahlhelfer in Höhe von 2.400 € entsprechen.
Alternativen:
- Als
Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder der Wahlorgane den von der
Landes- und Kommunalwahlordnung vorgeschriebenen Mindestbetrag von 35,-
Euro für die Vorsitzenden und je 25,- Euro für die weiteren Mitglieder.
- Als Aufwandsentschädigung wird für die Mitglieder der Wahlorgane ein Betrag von …. Euro und für das Verpflegungsgeld von … Euro festgesetzt.
Auswirkungen auf
das Klima:
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
keine Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 12100000 Sachkonto: 50190000 HH-Ansatz: 13.000 € Verausgabt: Noch verfügbar: 13.000 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….