Betreff
Bestimmung der Anzahl der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Wahlen am 09.06.2024
Vorlage
017/24/40
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, im Gemeindewahlausschuss für die Wahlen am 9. Juni 2024 vier weitere Mitglieder zu berufen.


Sachdarstellung und Begründung:

Gemäß § 10 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist für die Stadt Boizenburg/Elbe ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus der Wahlleitung und vier bis acht weiteren Mitgliedern zusammen. Die genaue Anzahl der weiteren Mitglieder wird gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 LKWG M-V durch die Stadtvertretung bestimmt. Die Gemeindewahlleitung muss sodann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 LKWG M-V aufgrund von Vorschlägen der Parteien und Wählergruppen die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertretung berufen.

Nach der gesetzlichen Regelung soll der Gemeindewahlausschuss in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Stadtvertretung entsprechen. Vorliegend erscheinen – auch mit Blick auf die Besetzung des Gemeindewahlausschusses im Jahre 2019 – vier weitere Mitglieder angemessen, um diesem Erfordernis zu entsprechen.

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

 positive Auswirkungen

 negative Auswirkungen

 keine Auswirkungen

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 12100000

Sachkonto:         50190000

HH-Ansatz:         13.000 €

Verausgabt:             

Noch verfügbar: 13.000 €

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

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