Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, im Gemeindewahlausschuss für die Wahlen am 9. Juni 2024 vier weitere Mitglieder zu berufen.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 10 Abs. 1 Landes- und
Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist für die Stadt Boizenburg/Elbe ein
Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus der Wahlleitung und vier
bis acht weiteren Mitgliedern zusammen. Die genaue Anzahl der weiteren
Mitglieder wird gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 LKWG M-V durch die Stadtvertretung
bestimmt. Die Gemeindewahlleitung muss sodann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 LKWG M-V
aufgrund von Vorschlägen der Parteien und Wählergruppen die weiteren Mitglieder
und ihre Stellvertretung berufen.
Nach der gesetzlichen Regelung soll der
Gemeindewahlausschuss in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der
Parteien und Wählergruppen in der Stadtvertretung entsprechen. Vorliegend
erscheinen – auch mit Blick auf die Besetzung des Gemeindewahlausschusses im
Jahre 2019 – vier weitere Mitglieder angemessen, um diesem Erfordernis zu
entsprechen.
Auswirkungen auf das Klima:
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
keine Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 12100000 Sachkonto: 50190000 HH-Ansatz: 13.000 € Verausgabt: Noch verfügbar: 13.000 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….