Betreff
9. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
016/24/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 01.02.2024, dass die Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe in ihrer gegenwärtigen Fassung vom 20.02.2020 wie folgt geändert wird:

 

 

1.       der bisherige § 13 Abs. 3 wird durch die nachfolgende Formulierung ersetzt:

 

„Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch den Abdruck in der Wochenzeitung "Ludwigsluster Blitz". Der "Ludwigsluster Blitz" erscheint wöchentlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Gebiet der Stadt Boizenburg/Elbe einschließlich ihrer Ortsteile verteilt. Die zusätzlichen Internetbekanntmachungen nach den Vorschriften des BauGB erfolgen über die Internetseite www.boizenburg.de.

 

 

2.       der bisherige § 13 Abs. 4 wird durch die nachfolgende Formulierung ersetzt:

 

Sind öffentliche Bekanntmachungen in der gemäß Absatz 1 festgelegten Form in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch den Abdruck in der Wochenzeitung "Ludwigsluster Blitz". Der "Ludwigsluster Blitz" erscheint wöchentlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Gebiet der Stadt Boizenburg/Elbe einschließlich ihrer Ortsteile verteilt.

 

In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Abs. 1 unverzüglich nachzuholen, soweit sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.“

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Das bisherige öffentliche Bekanntmachungsblatt der Stadt Boizenburg/Elbe, d.h. der „Landkreis-Express“, hat mit Wirkung zum 01.01.2024 seinen Zeitungsvertrieb eingestellt. Aus diesem Grund war ein neues Bekanntmachungsblatt zu finden bzw. zu bestimmen. Darüber hinaus war die Hauptsatzung an den entsprechenden Stellen in § 13 Abs. 3 und 4 abzuändern.

 

Änderungen der Hauptsatzung § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern bedürfen der Entscheidung durch die Stadtvertretung.

 

 

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

 positive Auswirkungen

 negative Auswirkungen

 keine Auswirkungen

 

Begründung:

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 11405000

Sachkonto:  563500000            

HH-Ansatz:   11.000,00           

Verausgabt:             

Noch verfügbar: 11.000,00

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: