Betreff
Festlegung der Anzahl der Wahlplakate
Vorlage
007/24/40
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2024 die grundlegende Anzahl der Wahlplakate in DIN A1 wie folgt:

 

Europawahl

350

Kreistagswahl

350

Kommunalwahl

350

 

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2024 die grundlegende Anzahl der Großwahlplakate wie folgt:

 

Europawahl

2

Kreistagswahl

2

Kommunalwahl

3

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Kurzfristigkeit der Beschlussvorlage begründet sich aus der erst in der zweiten Kalenderwoche erhaltenen Informationen durch den Kreiswahlleiter.

 

Die Verwaltung der Stadt Boizenburg/Elbe hat sich bereits im Wahljahr 2019 mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises LUP beraten. Hier wurde empfohlen, für alle Wahlen grundlegend die gleiche Anzahl von Plakaten zu wählen, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen.

Die Ermittlung der Anzahl der einzelnen Wahlplakate erfolgt nach den Vorschriften des Parteiengesetzes (§ 5 Gleichbehandlung) sowie der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu den rechtlichen Regelungen zum Wahlkampf, die im Frühjahr 2024 veröffentlicht wird. Bis dahin ist die Verwaltung angehalten, sich an den alten Verwaltungsvorschriften zu orientieren (siehe anliegende Auszüge dazu).

 

Die Verwaltung der Stadt Boizenburg/Elbe empfiehlt, der grundlegenden Anzahl der Wahlplakate in DIN A1 für die Wahlen 2024 wie folgt zuzustimmen:

 

Europawahl

350

Kreistagswahl

350

Kommunalwahl

350

 

Damit würden von den durch die Sondernutzungssatzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Verfügung stehenden 631 Masten der Straßenbeleuchtung 525 Stück in Anspruch genommen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Ablenkung durch Wahlwerbung) sollte die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Straßenbeleuchtungsmaste nicht weiter erhöht werden.

 

Weiterhin ist die grundlegende Anzahl der Standorte für die Großwahlplakate festzulegen. Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich der Stadt Boizenburg/Elbe 7 Standorte für Großwahlplakate möglich. Weitere 3 Standorte liegen in unmittelbarer Nähe des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Boizenburg/Elbe an der B5, jedoch im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei in Schwerin.

Die Verwaltung der Stadt Boizenburg/Elbe empfiehlt, der grundlegenden Anzahl der Großwahlplakate für die Wahlen 2024 wie folgt zuzustimmen:

 

Europawahl

2

Kreistagswahl

2

Kommunalwahl

3

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

 positive Auswirkungen

 negative Auswirkungen

 keine Auswirkungen

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

-          Auszug Parteiengesetz (§5)

-          Auszug Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums M-V (Nr.6)