Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2024 die
grundlegende Anzahl der Wahlplakate in DIN A1 wie folgt:
Europawahl |
350 |
Kreistagswahl |
350 |
Kommunalwahl |
350 |
Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2024 die
grundlegende Anzahl der Großwahlplakate wie folgt:
Europawahl |
2 |
Kreistagswahl |
2 |
Kommunalwahl |
3 |
Sachdarstellung und Begründung:
Die Kurzfristigkeit der Beschlussvorlage begründet sich aus der erst in
der zweiten Kalenderwoche erhaltenen Informationen durch den Kreiswahlleiter.
Die Verwaltung der Stadt Boizenburg/Elbe hat sich bereits im Wahljahr
2019 mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises LUP beraten. Hier wurde
empfohlen, für alle Wahlen grundlegend die gleiche Anzahl von Plakaten zu
wählen, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen.
Die Ermittlung der Anzahl der einzelnen Wahlplakate erfolgt nach den
Vorschriften des Parteiengesetzes (§ 5 Gleichbehandlung) sowie der
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu den rechtlichen Regelungen zum
Wahlkampf, die im Frühjahr 2024 veröffentlicht wird. Bis dahin ist die
Verwaltung angehalten, sich an den alten Verwaltungsvorschriften zu orientieren
(siehe anliegende Auszüge dazu).
Die Verwaltung der Stadt Boizenburg/Elbe empfiehlt, der grundlegenden
Anzahl der Wahlplakate in DIN A1 für die Wahlen 2024 wie folgt zuzustimmen:
Europawahl |
350 |
Kreistagswahl |
350 |
Kommunalwahl |
350 |
Damit würden von den durch die Sondernutzungssatzung der Stadt
Boizenburg/Elbe zur Verfügung stehenden 631 Masten der Straßenbeleuchtung 525
Stück in Anspruch genommen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
(Ablenkung durch Wahlwerbung) sollte die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden
Straßenbeleuchtungsmaste nicht weiter erhöht werden.
Weiterhin ist die grundlegende Anzahl der Standorte für die
Großwahlplakate festzulegen. Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich der Stadt
Boizenburg/Elbe 7 Standorte für Großwahlplakate möglich. Weitere 3 Standorte
liegen in unmittelbarer Nähe des Zuständigkeitsbereichs der Stadt
Boizenburg/Elbe an der B5, jedoch im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei
in Schwerin.
Die Verwaltung der Stadt Boizenburg/Elbe empfiehlt, der grundlegenden
Anzahl der Großwahlplakate für die Wahlen 2024 wie folgt zuzustimmen:
Europawahl |
2 |
Kreistagswahl |
2 |
Kommunalwahl |
3 |
Auswirkungen auf
das Klima:
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
keine Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
-
Auszug
Parteiengesetz (§5)
-
Auszug
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums M-V (Nr.6)