Betreff
Übertragung der Ermächtigung auf den Bürgermeister für Kreditaufnahmen
Vorlage
159/23/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, dass die Ermächtigung zur Kreditaufnahme bis zu 15 Mio. EUR auf den Bürgermeister übertragen wird.

Dieser Beschluss gilt als Erweiterung um 3,5 Mio. €, da bereits mit Beschluss-Nr. 022/23/10 vom 16.03.2023 bis zu 11,5 Mio. € von der Stadtvertretung beschlossen wurden.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 44 (3) KV M-V darf die Gemeinde Kredite nur für (langfristige) Investitionen aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

Der Kassenkredit gemäß § 53 KV M-V (Dispositionskredit) ist nur für Vor-Zwischen-Finanzierung vorgesehen, um die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen.

Nach § 22 (4) Satz 1 Nr. 3 KV M-V kann die Hauptsatzung bestimmen, dass der Hauptausschuss über die Entscheidung der Aufnahme von Krediten bestimmt.

Laut § 7 der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe ist diesbezüglich keine Regelung festgelegt, somit ist die Stadtvertretung zuständig.

 

Gemäß § 45 (3) Satz 1 Nr. 1d KV M-V besteht in der Haushaltssatzung 2023 für die Kreditaufnahme eine Kreditermächtigung in Höhe von 23 Mio. €. Die Kommunalaufsicht hat mit Entscheidung vom 21.03.2023 die Genehmigung für 11,5 Mio. € und für die verbleibenden 11,5 Mio. € eine Einzelkreditgenehmigung gemäß § 52 (4) KV M-V erteilt.

 

Im April 2023 wurde nach Beschluss-Nr. 022/23/10 ein Kredit in Höhe von 10 Mio. € aufgenommen, derzeit stehen hiervon noch 4,5 Mio. € für Auszahlungen von Baukosten für das Grundschulzentrum und Anbau Regionale Schule zu Verfügung.

 

Auf Grund des derzeitigen Baufortschritts und der Kapitalbedarfsabfrage ist bis März 2024 mit Mittelabflüssen von (gesamt) 10 Mio. € zu rechnen, eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mio. € wird daher noch vor Haushaltsgenehmigung 2024 notwendig sein.

 

Die bestätigten Fördermittel für die einzelnen Baumaßnahmen werden zeitnah abgerufen, dies kann aber bis zu 6 Wochen dauern. Der genehmigte Kassenkredit liegt derzeit nur bei 1,5 Mio. €.

 

Zeitgleich wird bei der Kommunalaufsicht ein Antrag auf Einzelkreditgenehmigung über  3,5 Mio. € gestellt, so dass in Summe dann 15 Mio. € (11,5 € zzgl. 3,5 Mio. €) letztlich genehmigt werden. 

 

Die Gesamtlaufzeit für den Investitionskredit soll maximal 45 Jahre betragen (eine Zinsbindung erfolgt zunächst für 10 Jahre). Die Tilgung soll in gleichen Raten erfolgen.

Es werden drei Angebote eingeholt, davon wird das mit den günstigsten Konditionen angenommen.

 

Es wird angeraten, die Ermächtigung auf den Bürgermeister zu übertragen.

Hintergrund sind die stetig veränderlichen Konditionen für Kreditaufnahmen sowie die relativ kurzen Bindefristen der Banken für Ihre Angebote. Eilentscheidungen des Bürgermeisters sind vorprogrammiert.

 

Eine Erweiterung der Übertragung der Befugnis für Kreditaufnahmen bis zur Höhe von 15 Mio. € (bislang 11,5 Mio. €) des in der jeweiligen Haushaltsatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Bürgermeister sichert im Ergebnis auch wirtschaftliche Konditionen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich: 4-4,5% Zinsen und Tilgungsrate      

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: gemäß Haushaltsplan 2024

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: