Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage beigefügte
7. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Die letzte Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“
der Stadt Boizenburg/Elbe ist fast 8 Jahre her. Zwischenzeitlich wurde auch die
Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern am 11.07.2022 geändert.
Die Satzung wird u.a. durch eine Begriffsbestimmung im § 5 der „Satzung
über die Erhebung einer Hundesteuer“ zu gefährlichen Hunden ergänzt.
Weiterhin werden auch der Beginn und das Ende der Steuerpflicht von
Kalenderjahr auf Kalendermonat geändert werden. Darüber hinaus ist der § 14
(Ordnungswidrigkeiten) erweitert und der § 15 (Datenverarbeitung) ergänzt
worden.
Auf Grund des gestiegenen Unterhaltsaufwandes für die Hundetoiletten
(Neuanschaffung sowie Preisanstieg) und die damit verbundene Haushaltssituation
wird empfohlen, die Hundesteuer anzuheben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: 30.000,00 € |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen) beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
7. Satzung zur
Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ sowie
die Lesefassung nach
der 7. Änderung