Betreff
7. Satzung zur Änderung der "Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer" der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
158/23/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage beigefügte   

7. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ der Stadt Boizenburg/Elbe.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die letzte Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ der Stadt Boizenburg/Elbe ist fast 8 Jahre her. Zwischenzeitlich wurde auch die Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern am 11.07.2022 geändert.

 

Die Satzung wird u.a. durch eine Begriffsbestimmung im § 5 der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ zu gefährlichen Hunden ergänzt.

Weiterhin werden auch der Beginn und das Ende der Steuerpflicht von Kalenderjahr auf Kalendermonat geändert werden. Darüber hinaus ist der § 14 (Ordnungswidrigkeiten) erweitert und der § 15 (Datenverarbeitung) ergänzt worden.

 

Auf Grund des gestiegenen Unterhaltsaufwandes für die Hundetoiletten (Neuanschaffung sowie Preisanstieg) und die damit verbundene Haushaltssituation wird empfohlen, die Hundesteuer anzuheben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:  30.000,00 €

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

7. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ sowie

die Lesefassung nach der 7. Änderung