hier: weitere Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt zu, den B-Plan 37
Küsters Gärten mit einem Geltungsbereich von 4,11 ha (Variante A) nach § 8
Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und in Rechtskraft zu bringen.
Sachdarstellung und Begründung:
Zu klären ist, wie im weiteren Vorgehen mit dem Bebauungsplan Nr. 37
„Küsters Gärten“ umgegangen werden soll. Hintergrund ist, dass die neueste
Rechtsprechung die bisherige Beschlusslage teilweise unmöglich macht bzw. dazu
führt, dass sich die Stadt Boizenburg/Elbe rechtswidrig verhalten würde.
Gemäß Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist es nicht mehr
zulässig das angewandte Bebauungsplanverfahren auf der Rechtsgrundlage des § 13
b BauGB durchzuführen. Das bedeutet, dass das nach § 13 b BauGB begonnene
Verfahren im bisherigen planerischen Außenbereich umgestellt werden muss in das
Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung (frühzeitige Beteiligungen nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und formelle Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB) und der Erstellung eines Umweltberichtes inklusive einer
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Die Mehrversiegelung des Bodens muss
dabei durch Ausgleichsmaßnahmen (Gehölzpflanzungen) ausgeglichen werden und im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss der Nachweis für die Umsetzbarkeit der
Ausgleichsmaßnahmen verbindlich geregelt werden.
Aufgrund der bekannten Probleme der vorhandenen aber
vielfach nicht genehmigten Wohnnutzung im Plangebiet besteht das dringende Erfordernis
nach einer städtebaulichen
Ordnung. Derzeit ist beispielsweise weder eine gesicherte
Brandbekämpfung noch das sichere Erreichen von Wohnhäusern für Rettungsdienste
in allen Bereichen möglich.
Wird es in absehbarer Zeit nicht zu einer städtebaulichen
Ordnung kommen, besteht die Gefahr, dass es zumindest in Teilbereichen des
Gebietes zur Nutzungsuntersagung durch die Ordnungsbehörde des Landkreises
kommt
Es gibt folgende Möglichkeiten das Planverfahren
fortzuführen:
Variante A:
Fortführung der Variante des Entwurfs aus Januar 2022 mit
der Plangebietsgröße von 4,11 ha. Soweit bekannt, handelt es sich hierbei um
die favorisierte Variante der Gremien der Stadtvertretung sowie eines Teils der
Einwohner.
Variante B:
Vergrößerung des B-Plangeltungsbereiches auf 6,77 ha, um die
gesamte im FNP (Flächennutzungsplan) dargestellte Wohnbaufläche in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen.
Variante C:
Veränderung des Planungsbereiches mit neuen von den
bisherigen Planungen abweichenden Außengrenzen. Diese Variante bedarf einer
anschließenden Prüfung und mit anschließender verbindlichen Festlegung des
Gebietes.
Im Plangebiet Variante A entstehen Kosten in Höhe von
insgesamt 700.483,06 brutto (170.433,83€/ha), wobei der Anteil der Kosten
allein für die artenschutzfachlichen Gutachten und Ausgleichsmaßnahmen
670.065,20 € brutto betragen. Die Differenz sind Planungskosten einschl.
Umweltbericht, wobei die bereits erbrachten Leistungen in Höhe von 26.320,83
Euro in Abzug gebracht worden sind. Die erforderliche Ausgleichsfläche beträgt
2,71 ha.
Im Plangebiet Variante B entstehen Kosten in Höhe von
insgesamt 1.104.567,82 brutto, (163.156,25 €/ha) wobei der Anteil der Kosten
allein für die artenschutzfachlichen Gutachten und Ausgleichsmaßnahmen
1.054.925,48 € brutto betragen. Die Differenz sind Planungskosten einschl.
Umweltbericht, wobei die bereits erbrachten Leistungen in Höhe von 26.320,83
Euro in Abzug gebracht worden sind. Die erforderliche Ausgleichsfläche beträgt
4,3 ha.
Da auch die Verkehrsflächen ausgebaut werden müssen, kommen
weitere Erschließungskostenanteile auf die Baugrundstücke und die Stadt
Boizenburg bei der Realisierung zu. Zudem entstehen weitere Kosten beim
Umlegungsverfahren.
Es ist zu erwähnen, dass die genannten Gesamtkosten sich auf
mehrere Jahre verteilen werden und somit mit weiterem Kostenanstieg gerechnet
werden kann.
Nach den derzeitigen benannten Kosten erscheint die Variante
B die wirtschaftlichere zu sein.
Vorgeschlagen wird folgendes weiteres Vorgehen:
- Der Planer stellt die
Varianten im Ausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt vor.
- Nach diesem Termin wird der
Bürgermeister gemeinsam mit der Ausschussvorsitzenden eine
EinwohnerInnenversammlung für das Planungsgebiet einberufen.
- Der Ausschuss für Stadtplanung,
Regionalplanung und Umwelt wird in seiner Sitzung die Einwände gewichten
und ggf. in der Beschlussfassung berücksichtigen.
- Beschluss der
Stadtvertretung auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Der
konkrete Einfluss auf das Klima entscheidet sich erst in den nachfolgenden
Planungsschritten. Eine frühzeitige Berücksichtigung von Aspekten wie der
Energieversorgung empfiehlt sich. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 51100000 Sachkonto: 52929200 Verausgabt: 8.287,82 Noch verfügbar: 161.712,18 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
·
Varianten
zur Fortführung des Planverfahrens im Regelverfahren nach Fortfall der
Möglichkeit die Planung nach §13 b BauGB durchzuführen mit Darstellung der
voraussichtlich anfallenden zusätzlichen Kosten
·
B-Plangeltungsbereich
·
Geltungsbereich
(erweitert)