Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 21.03.2024 die 2. Änderung der Benutzungs- und
Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe zum 01.04.2024.
Sachdarstellung und Begründung:
Für die
Sportanlagen Weg der Jugend liegt die Kalkulation und der Erläuterungsbericht
der Firma B&P Management- und Kommunalberatung GmbH, Dresden vor.
Die bestehende
Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe vom
09.03.2017 muss in folgenden Paragraphen geändert werden. Die Änderungen im
Entgeltverzeichnis sind in der Anlage wiedergegeben.
§ 1 Geltungsbereich
Absatz 1 wird
ergänzt um:
Sportanlagen Weg
der Jugend
§ 4 Benutzungszeiten
Absatz (1) Punkt b
wird ergänzt um:
Sportanlagen Weg
der Jugend 14:00 – 22:00 Uhr
Absatz (4) wird
ergänzt
Sollte der Nutzer
die Veranstaltung nicht rechtzeitig beenden und damit die genehmigte
Benutzungszeit überziehen, wird eine mündliche Abmahnung durch den Hallenwart
ausgesprochen. Nach zwei mündlichen Abmahnungen erhebt die Stadt
Boizenburg/Elbe ein Zusatzentgelt in Höhe von 50,00 € pro Überziehung der
Benutzungszeit.
Absatz (5) wird neu aufgenommen
Für alle Sportanlagen gilt ein Sommer- und Winterplan. Hierfür werden Hallenbelegungspläne und Belegungspläne für die Sportplätze in Abstimmung zwischen den Vereinen und der Stadt Boizenburg/Elbe erstellt.
Der Sommerplan gilt vom 01.05. bis 15.11. eines Jahres.
Der Winterplan gilt von 16.11. bis 30.04. des kommenden Jahres.
Erläuterung zu
Absatz 5:
Bisher gibt es
keine festen Zeiten für die Sommer- und Winterpläne.
Die Rasenpflege auf
Sportplätzen spielt eine große Rolle. Deshalb soll mit den Sommer- und
Winterplänen die Düngezeit durch den Bauhof klar geregelt werden. Nach den
Vorgaben der Deutschen Rasengesellschaft e.V. gibt es für die Grünpflege von
Sportplätzen Vorgaben für die Start- und Spätherbstdüngung.
Startdünung
März/April dann sechs Wochen Ruhezeit ab Mai sind die Sportplätze bespielbar
Spätherbstdünung
Oktober/November
§ 5 Verhalten in Sportstätten
Absatz (6) Satz 1 wird ergänzt um
Die eventuelle
Versorgung mit Speisen und Getränken bei Veranstaltungen ist nur in den dafür
vorgesehenen Räumen (Küche und Foyer) erlaubt und
setzt eine Prüfung durch die Stadt Boizenburg/Elbe und den zuständigen Behörden
voraus.
Begründung: Bei
einer Kontrolle durch das Gesundheitsamt wies der Mitarbeiter darauf hin, dass
die vorhandene Küche nicht für die Zubereitung von Speisen geeignet ist. Die
genauen Vorgaben (was beinhaltet „Zubereitung“) werden der Stadt
Boizenburg/Elbe noch schriftlich zugesandt.
Bei Beantragung der
Küchennutzung wird somit im Einzelfall geprüft, was in der Küche zubereitet
werden soll, ob ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist u.ä.. Die Stadt
Boizenburg/Elbe wird das Gesundheitsamt entsprechend informieren und um
Stellungnahme bitten.
§ 7 Aufsicht / Hausrecht und Haftung
Absatz (4) Satzt 1 Ergänzung eingefügt:
Die Benutzung der Sportstätten (Hallen und Sportplätze) ist in das ausliegende Sportstättenbuch durch den verantwortlichen Benutzer einzutragen und wird durch den Sportstättenwart gegengezeichnet.
§ 9 Benutzungsentgelt
Absatz (7) wird neu aufgenommen:
Die Veranstaltungen gemäß Punkt 4 des Entgeltverzeichnisses gelten als
gewerblich/kommerziell, wenn Einnahmen generiert werden.
Entgeltverzeichnis zur Benutzungs- und
Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe
Aufgeführt sind die
kalkulatorischen Preise 2016, 2018 und 2023 und ein Vorschlag der Verwaltung
für die Sportanlagen Weg der Jugend, der gerundete Beträge ausweist. Alle
anderen Entgelte wurden 2017 und 2018 durch die Stadtvertretung beschlossen
(siehe Drucksache 007/17/30 und Drucksache 173/18/30).
Die Verwaltung
schlägt vor, dass die Vereine für die Nutzung der Sportanlagen Weg der Jugend
mit dem gleichen Stundensatz veranschlagt werden, wie für die Sportanlagen
Zahrensdorf.
Hier fand eine
gemeinsame Abstimmung zwischen den Bereichen Finanzen, Freizeit und Soziales
und Stadtentwicklung, Bau und Wohnen statt. Abgewogen wurde die erforderliche
Einnahme mit den Ausgaben, die auf die Vereine zukommen würde, wenn
kalkulatorische Preise angesetzt werden.
Das Entgelt für
Schulen, die in der Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe sind, ist zu 100 %
der kalkulatorische Preis. Hier erfolgt eine interne Verrechnung.
Punkt 2 des
Entgeltverzeichnisses wird im Nachsatz geändert:
Übernachtungen
in Sporthallen: Kinder und Erwachsene 3,50 €/Nacht
Das Entgelt soll
analog dem Entgelt für die Nutzung (Übernachtung) auf dem Freizeitplatz
angepasst werden. Somit zahlen Nutzer, die bei schlechtem Wetter in die
Sporthalle zur Übernachtung ausweichen, das gleiche Entgelt wie auf dem Freizeitplatz
und die Antragsteller entscheiden sich aus Kostengründen nicht für die
günstigere Liegenschaft.
Der Punkt 4 des
Entgeltverzeichnisses führt immer wieder zu Unsicherheiten in der Anwendung. Um
für die Einstufung von Veranstaltungen Klarheit zu schaffen, wird der Punkt 4
ergänzt.
4.
Nach § 2 Abs. 2 e
Gewerbliche
/ kommerzielle Nutzer, Nutzer für kommerzielle sportliche Veranstaltungen, welche Einnahme erzeugen.
Private Veranstaltungen der Vereine, Organisationen und Initiativen der Stadt
Boizenburg/Elbe
Für das Jahr 2024
ist vorgesehen, die Entgelte für alle Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe zu
überarbeiten, damit auch hier die steigende Inflation und die stetige Erhöhung
der Betriebskosten Rechnung getragen wird.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
Anlagen:
Kalkulation mit dem
Erläuterungsbericht
2. Änderung der
Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe