Betreff
2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
152/23/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 21.03.2024 die 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe zum 01.04.2024.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Für die Sportanlagen Weg der Jugend liegt die Kalkulation und der Erläuterungsbericht der Firma B&P Management- und Kommunalberatung GmbH, Dresden vor.

 

Die bestehende Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe vom 09.03.2017 muss in folgenden Paragraphen geändert werden. Die Änderungen im Entgeltverzeichnis sind in der Anlage wiedergegeben.

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Absatz 1 wird ergänzt um:

 

Sportanlagen Weg der Jugend

 

§ 4 Benutzungszeiten

 

Absatz (1) Punkt b wird ergänzt um:

 

Sportanlagen Weg der Jugend              14:00 – 22:00 Uhr

 

Absatz (4) wird ergänzt

 

Sollte der Nutzer die Veranstaltung nicht rechtzeitig beenden und damit die genehmigte Benutzungszeit überziehen, wird eine mündliche Abmahnung durch den Hallenwart ausgesprochen. Nach zwei mündlichen Abmahnungen erhebt die Stadt Boizenburg/Elbe ein Zusatzentgelt in Höhe von 50,00 € pro Überziehung der Benutzungszeit.

 

 

Absatz (5) wird neu aufgenommen

 

            Für alle Sportanlagen gilt ein Sommer- und Winterplan. Hierfür werden Hallenbelegungspläne und Belegungspläne für die Sportplätze in Abstimmung zwischen den Vereinen und der Stadt Boizenburg/Elbe erstellt.

            Der Sommerplan gilt vom 01.05. bis 15.11. eines Jahres.

            Der Winterplan gilt von 16.11. bis 30.04. des kommenden Jahres.

 

Erläuterung zu Absatz 5:

Bisher gibt es keine festen Zeiten für die Sommer- und Winterpläne.

Die Rasenpflege auf Sportplätzen spielt eine große Rolle. Deshalb soll mit den Sommer- und Winterplänen die Düngezeit durch den Bauhof klar geregelt werden. Nach den Vorgaben der Deutschen Rasengesellschaft e.V. gibt es für die Grünpflege von Sportplätzen Vorgaben für die Start- und Spätherbstdüngung.

Startdünung März/April  dann sechs Wochen Ruhezeit   ab Mai sind die Sportplätze bespielbar

Spätherbstdünung Oktober/November

 

 

 

 

§ 5 Verhalten in Sportstätten

 

Absatz (6)         Satz 1 wird ergänzt um

 

Die eventuelle Versorgung mit Speisen und Getränken bei Veranstaltungen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen (Küche und Foyer) erlaubt und setzt eine Prüfung durch die Stadt Boizenburg/Elbe und den zuständigen Behörden voraus.

 

Begründung: Bei einer Kontrolle durch das Gesundheitsamt wies der Mitarbeiter darauf hin, dass die vorhandene Küche nicht für die Zubereitung von Speisen geeignet ist. Die genauen Vorgaben (was beinhaltet „Zubereitung“) werden der Stadt Boizenburg/Elbe noch schriftlich zugesandt.

Bei Beantragung der Küchennutzung wird somit im Einzelfall geprüft, was in der Küche zubereitet werden soll, ob ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist u.ä.. Die Stadt Boizenburg/Elbe wird das Gesundheitsamt entsprechend informieren und um Stellungnahme bitten.

 

 

 

§ 7 Aufsicht / Hausrecht und Haftung

 

Absatz (4) Satzt 1         Ergänzung eingefügt:

 

Die Benutzung der Sportstätten (Hallen und Sportplätze) ist in das ausliegende Sportstättenbuch durch den verantwortlichen Benutzer einzutragen und wird durch den Sportstättenwart gegengezeichnet.

 

 

§ 9 Benutzungsentgelt

 

Absatz (7)         wird neu aufgenommen:

 

Die Veranstaltungen gemäß Punkt 4 des Entgeltverzeichnisses gelten als gewerblich/kommerziell, wenn Einnahmen generiert werden.

 

 

Entgeltverzeichnis zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe

 

Aufgeführt sind die kalkulatorischen Preise 2016, 2018 und 2023 und ein Vorschlag der Verwaltung für die Sportanlagen Weg der Jugend, der gerundete Beträge ausweist. Alle anderen Entgelte wurden 2017 und 2018 durch die Stadtvertretung beschlossen (siehe Drucksache 007/17/30 und Drucksache 173/18/30).

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Vereine für die Nutzung der Sportanlagen Weg der Jugend mit dem gleichen Stundensatz veranschlagt werden, wie für die Sportanlagen Zahrensdorf.

Hier fand eine gemeinsame Abstimmung zwischen den Bereichen Finanzen, Freizeit und Soziales und Stadtentwicklung, Bau und Wohnen statt. Abgewogen wurde die erforderliche Einnahme mit den Ausgaben, die auf die Vereine zukommen würde, wenn kalkulatorische Preise angesetzt werden.

 

Das Entgelt für Schulen, die in der Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe sind, ist zu 100 % der kalkulatorische Preis. Hier erfolgt eine interne Verrechnung.

 

Punkt 2 des Entgeltverzeichnisses wird im Nachsatz geändert:

 

Übernachtungen in Sporthallen: Kinder und Erwachsene             3,50 €/Nacht

 

Das Entgelt soll analog dem Entgelt für die Nutzung (Übernachtung) auf dem Freizeitplatz angepasst werden. Somit zahlen Nutzer, die bei schlechtem Wetter in die Sporthalle zur Übernachtung ausweichen, das gleiche Entgelt wie auf dem Freizeitplatz und die Antragsteller entscheiden sich aus Kostengründen nicht für die günstigere Liegenschaft.

 

Der Punkt 4 des Entgeltverzeichnisses führt immer wieder zu Unsicherheiten in der Anwendung. Um für die Einstufung von Veranstaltungen Klarheit zu schaffen, wird der Punkt 4 ergänzt.

 

4. Nach § 2 Abs. 2 e

Gewerbliche / kommerzielle Nutzer, Nutzer für kommerzielle sportliche Veranstaltungen, welche Einnahme erzeugen. Private Veranstaltungen der Vereine, Organisationen und Initiativen der Stadt Boizenburg/Elbe

 

Für das Jahr 2024 ist vorgesehen, die Entgelte für alle Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe zu überarbeiten, damit auch hier die steigende Inflation und die stetige Erhöhung der Betriebskosten Rechnung getragen wird.

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

1.1.1    

Mitzeichnung im Bedarfsfall:               Unterschrift

 

 

Fachbereich I                .........................................        

(Finanzen)                                                            

 

 


Anlagen:

Kalkulation mit dem Erläuterungsbericht

2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe