Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Sperrvermerk der Stelle 092 des
Stellenplanes 2023 aufzuheben und genehmigt die Besetzung der Stelle.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Haushaltsplan
2023 der Stadt Boizenburg/Elbe ist aufgrund von erforderlichen Einsparmaßnahmen
die zusätzliche Stelle 092 Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz mit einem
Sperrvermerk versehen worden, so dass diese Stelle seitens der Verwaltung
derzeit nicht besetzt werden darf.
Im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen im Bereich des Brand-, Zivil- und Katastrophenschutzes in den vergangenen Jahren, insbesondere ein wachsender qualitativer Anspruch im Vergabewesen (Erstellung von Leistungsverzeichnissen für Material, unterschiedlichste Einsatzbekleidungen, Fahrzeuge und des Brandschutzbedarfsplanes) und die Erarbeitung von Konzeptionen (Fahrzeugkonzept für die Wehren der Stadt) zwingen die Verwaltung, über die Sicherung der Aufgabenerledigung nachzudenken und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Darüber hinaus sind die weiteren Aufgaben im Fachbereich Ordnung wie z.B. Konzeption der Wärmeinseln und Leuchttürme, Überarbeitung des Gefahrenabwehrplanes bis hin zur Bearbeitung des Hochwasserabwehrplanes und der stetigen Weiterentwicklung und Fortschreibung dieser zu erledigen. Eine Aufgabenumverteilung innerhalb des Fachbereiches und innerhalb der Verwaltung mit dem vorhandenen Personalbestand ist nicht möglich.
Aufgrund dessen ist festzustellen, dass für eine gewissenhafte und sachgerechte Abarbeitung der Aufgaben unter Berücksichtigung der personellen Belastbarkeit der Beschäftigten derzeit zusätzliches Personal erforderlich ist, d.h. es muss eine zusätzliche Stelle bereitgestellt werden.
Es wird die
Aufhebung dieses „Sperrvermerkes“ der Stelle 092 beantragt, so dass dieser
Stellenanteil wieder zur Besetzung mit Beschäftigten zur Verfügung steht.
Zur vakanten Stelle
wurden die Aufgaben durch den Fachbereichsleiter benannt, die Stelle vom
externen Unternehmen bewertet. Die Stellenbewertung führt im Ergebnis zur
Eingruppierung in EG 9a TVöD
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung
bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 12600000 Sachkonto:
50220000,50420000,50320000
Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Budget der
gesamten Personalkosten |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: