Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe prüft den in der Anlage enthaltenen Jahresabschluss 2021 des städtischen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ und erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk über die Prüfung.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 64 (2) der Kommunalverfassung M-V
ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches und städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu
führen.
Der Jahresabschluss 2021 des städtebaulichen
Sondervermögens wurde durch die NKHR-Beratung GmbH, Rostock, erstellt.
Gemäß § 3 Kommunalprüfungsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern ist die Jahresrechnung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Das Eigenkapital des städtebaulichen
Sondervermögens zum Abschluss-Bilanzstichtag 04.10.2021 beträgt 44.730,59 EUR
(im Vorjahr 104.578,10 EUR).
Zu den weiteren Unterlagen wird auf die
Anlagen zu dieser Vorlage verwiesen.
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Anlagen:
Jahresabschluss 2021
SSV