Betreff
Prüfung Jahresabschluss 2021 Städtebauliches Sondervermögen "Historischer Stadtkern"
Vorlage
109/23/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe prüft den in der Anlage enthaltenen Jahresabschluss 2021 des städtischen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ und erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk über die Prüfung.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 64 (2) der Kommunalverfassung M-V ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen.

 

Der Jahresabschluss 2021 des städtebaulichen Sondervermögens wurde durch die NKHR-Beratung GmbH, Rostock, erstellt.

 

Gemäß § 3 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist die Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Das Eigenkapital des städtebaulichen Sondervermögens zum Abschluss-Bilanzstichtag 04.10.2021 beträgt 44.730,59 EUR (im Vorjahr 104.578,10 EUR).

Zu den weiteren Unterlagen wird auf die Anlagen zu dieser Vorlage verwiesen.

 


 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

 


Anlagen:

Jahresabschluss 2021 SSV