Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, mit der Wärmeplanung zeitnah und unabhängig von einer Fördermittelzusage zu beginnen. Die Gesamtkosten werden auf maximal 90.000 € brutto festgesetzt.
Sachdarstellung und Begründung:
Die kommunale
Wärmeplanung ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die
Planung soll aufzeigen, wie die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien
umgestellt werden kann (siehe auch 110/22/KLM Integriertes Klimaschutzkonzept,
Maßnahme EE-2).
Nach ersten
Gesprächen mit der Stadt Lauenburg und den Versorgungsbetrieben Elbe GmbH ist
vorgesehen, die Wärmeplanung gemeinsam durchzuführen. Die hieraus entstehenden
Synergien schaffen einen deutlichen Mehrwert für die Qualität der Planung, sei es
sowohl in dem Einsatz personeller Ressourcen, in der Bündelung finanzieller
Mittel als auch in den Ergebnissen, die es insbesondere den
Versorgungsbetrieben Elbe GmbH erlauben, wirtschaftlich sinnvolle
Entscheidungen für das gesamte Versorgungsgebiet zu treffen.
Anfang Juni 2023
wurde bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH ein Antrag zur Förderung
der Wärmeplanung gestellt. Ursprünglich waren hierfür im städtischen Haushalt
70.000 € eingeplant, unter dem Vorbehalt, dass lediglich ein Eigenanteil von
10% (7.000 €) von der Stadt übernommen werden muss. Im Zuge der
Preisentwicklungen im letzten Jahr wurde sich in Rücksprache mit der Kämmerei
dazu entschieden, insgesamt 90.000€ zu beantragen, da sich der Eigenanteil
dadurch lediglich von 7.000 € auf 9.000 € erhöht. Mit einer Bewilligung ist
voraussichtlich erst zum Ende des Jahres 2023 zu rechnen. Jedoch besteht die
Möglichkeit, einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu
beantragen. Dieser ermöglicht es der Stadt, bereits jetzt mit der Maßnahme zu
beginnen.
Da die Stadt
Lauenburg über das Land Schleswig-Holstein bereits zur Wärmeplanung
verpflichtet ist, möchte sie recht zügig beginnen. Dies ist nachvollziehbar,
insbesondere da sich mit Blick auf die sich abzeichnende Bundesgesetzgebung zur
kommunalen Wärmeplanung davon auszugehen ist, dass der Markt für Planungsbüros
spätestens ab dem nächsten Jahr von einer hohen Nachfrage gezeichnet ist. Und
auch Anfragen aus der Bevölkerung zeigen, dass ein Wunsch nach
Planungssicherheit für Investitionen im eigenen Gebäudebestand besteht.
Aufgrund der
anstehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Wärmeplanung (Gesetz für die
Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) lässt sich zum aktuellen
Zeitpunkt jedoch nicht sagen, ob der Anspruch auf Förderung durch die
Gesetzgebung erlischt. Auch lässt sich mit dem aktuellen Kenntnisstand keine
Aussage dazu treffen, ab wann und in welcher Höhe stattdessen Konnexitätsmittel
greifen. Mit der Durchführung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns
besteht daher das Risiko, dass die Wärmeplanung vollständig aus städtischen
Mitteln finanziert werden muss. In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juli 2023 wird
den Kommunen des Landes jedoch empfohlen, noch zügig Fördermittel für die
kommunale Wärmeplanung zu beantragen, was wiederum für eine Bewilligung der
Mittel spricht.
In Abwägung der
Gründe für und gegen einen vorzeitigen Beginn empfiehlt der Bürgermeister, mit
der Wärmeplanung zeitnah zu beginnen.
Alternativen:
Die Entwicklungen
auf Bundesebene werden abgewartet. Entweder wird es Ende des Jahres 2023 einen
Förderbescheid für das Projekt geben. Andernfalls bleibt die Gesetzgebung
abzuwarten. Nach einer mündlichen Aussage eines Mitarbeiters des Städte- und
Gemeindetages MV ist damit voraussichtlich jedoch nicht vor dem 3. Quartal 2024
durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zu rechnen. Eine Zusammenarbeit mit
Lauenburg hat sich bis dahin voraussichtlich erübrigt.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 56100000 Sachkonto: 52921300 Verausgabt: 0,00 € Noch verfügbar: 70.000 € |
Deckungsvorschlag: ggf. zu Lasten des laufenden Haushalts |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: