Betreff
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die kommunale Wärmeplanung
Vorlage
099/23/KLM
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, mit der Wärmeplanung zeitnah und unabhängig von einer Fördermittelzusage zu beginnen. Die Gesamtkosten werden auf maximal 90.000 € brutto festgesetzt.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Planung soll aufzeigen, wie die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann (siehe auch 110/22/KLM Integriertes Klimaschutzkonzept, Maßnahme EE-2).

 

Nach ersten Gesprächen mit der Stadt Lauenburg und den Versorgungsbetrieben Elbe GmbH ist vorgesehen, die Wärmeplanung gemeinsam durchzuführen. Die hieraus entstehenden Synergien schaffen einen deutlichen Mehrwert für die Qualität der Planung, sei es sowohl in dem Einsatz personeller Ressourcen, in der Bündelung finanzieller Mittel als auch in den Ergebnissen, die es insbesondere den Versorgungsbetrieben Elbe GmbH erlauben, wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen für das gesamte Versorgungsgebiet zu treffen.

 

Anfang Juni 2023 wurde bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH ein Antrag zur Förderung der Wärmeplanung gestellt. Ursprünglich waren hierfür im städtischen Haushalt 70.000 € eingeplant, unter dem Vorbehalt, dass lediglich ein Eigenanteil von 10% (7.000 €) von der Stadt übernommen werden muss. Im Zuge der Preisentwicklungen im letzten Jahr wurde sich in Rücksprache mit der Kämmerei dazu entschieden, insgesamt 90.000€ zu beantragen, da sich der Eigenanteil dadurch lediglich von 7.000 € auf 9.000 € erhöht. Mit einer Bewilligung ist voraussichtlich erst zum Ende des Jahres 2023 zu rechnen. Jedoch besteht die Möglichkeit, einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Dieser ermöglicht es der Stadt, bereits jetzt mit der Maßnahme zu beginnen.

 

Da die Stadt Lauenburg über das Land Schleswig-Holstein bereits zur Wärmeplanung verpflichtet ist, möchte sie recht zügig beginnen. Dies ist nachvollziehbar, insbesondere da sich mit Blick auf die sich abzeichnende Bundesgesetzgebung zur kommunalen Wärmeplanung davon auszugehen ist, dass der Markt für Planungsbüros spätestens ab dem nächsten Jahr von einer hohen Nachfrage gezeichnet ist. Und auch Anfragen aus der Bevölkerung zeigen, dass ein Wunsch nach Planungssicherheit für Investitionen im eigenen Gebäudebestand besteht.

 

Aufgrund der anstehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Wärmeplanung (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht sagen, ob der Anspruch auf Förderung durch die Gesetzgebung erlischt. Auch lässt sich mit dem aktuellen Kenntnisstand keine Aussage dazu treffen, ab wann und in welcher Höhe stattdessen Konnexitätsmittel greifen. Mit der Durchführung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns besteht daher das Risiko, dass die Wärmeplanung vollständig aus städtischen Mitteln finanziert werden muss. In einem Rundschreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juli 2023 wird den Kommunen des Landes jedoch empfohlen, noch zügig Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung zu beantragen, was wiederum für eine Bewilligung der Mittel spricht.

In Abwägung der Gründe für und gegen einen vorzeitigen Beginn empfiehlt der Bürgermeister, mit der Wärmeplanung zeitnah zu beginnen.

 

Alternativen:

Die Entwicklungen auf Bundesebene werden abgewartet. Entweder wird es Ende des Jahres 2023 einen Förderbescheid für das Projekt geben. Andernfalls bleibt die Gesetzgebung abzuwarten. Nach einer mündlichen Aussage eines Mitarbeiters des Städte- und Gemeindetages MV ist damit voraussichtlich jedoch nicht vor dem 3. Quartal 2024 durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zu rechnen. Eine Zusammenarbeit mit Lauenburg hat sich bis dahin voraussichtlich erübrigt.

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 56100000

Sachkonto: 52921300             

HH-Ansatz: 70.000 €             

Verausgabt: 0,00 €            

Noch verfügbar: 70.000 €     

Deckungsvorschlag:

ggf. zu Lasten des laufenden Haushalts

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: