Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den
Breitbandausbau von mind. 1000 Mbits/s im Gemeindegebiet. Die Kommune nimmt das
Angebot des Landkreises Ludwigslust-Parchim an, die Fördermittel für das
Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen
und abzurechnen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die hierzu erforderlichen
Erklärungen abzugeben. Die Stadt Boizenburg/Elbe verpflichtet sich, den
Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 Prozent des ihr Gemeindegebiet betreffenden
Auftragsvolumens bereit zu stellen. Der Eigenanteil soll aus Landesmitteln
(Kommunaler Investment- Fond) finanziert werden.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des
Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten (Gigabit-RL 2.0). Damit wird
der Ausbau mit ultraschnellem Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit
noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch
bzw. 500 Mbit/s im Download möglich ist.
Der aktuellen Richtlinie zur Gigabitförderung ist die Richtlinie vom 31.
März 2021 vorangegangen. Durch sie wurde der Ausbau überall dort unterstützt,
wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet war.
Das Gebiet der Stadt Boizenburg/Elbe ist Bestandteil eines der
geeigneten Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese Gebiete
wurden auf Grundlage eines vorläufigen Markterkundungsverfahrens ermittelt.
Der Landkreis ist bereit, für die Stadt Boizenburg/Elbe Fördermittel des
Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt
durchzuführen und abzurechnen.
Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes
Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10 Prozent ist zu
gewährleisten.
Die Höhe kann noch nicht bestimmt werden, da erst verbindliche
Ausschreibungsergebnisse vorliegen müssen. Der Eigenanteil wird, wie bereits im
1 und 2 Call, aus Landesmitteln (Kommunaler Aufbau-Fond) bereitgestellt.
Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils: Der vom Bund vorgegebene
kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent wird durch das Land vorfinanziert
und aus dem Kommunalen Aufbaufonds zurückgezahlt. Eine unmittelbare Belastung
der kommunalen Haushalte findet somit nicht statt.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung
bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Schreiben vom
Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 25.05.2023