Betreff
Geförderter Breitbandausbau in Boizenburg/Elbe
Vorlage
087/23/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Breitbandausbau von mind. 1000 Mbits/s im Gemeindegebiet. Die Kommune nimmt das Angebot des Landkreises Ludwigslust-Parchim an, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben. Die Stadt Boizenburg/Elbe verpflichtet sich, den Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 Prozent des ihr Gemeindegebiet betreffenden Auftragsvolumens bereit zu stellen. Der Eigenanteil soll aus Landesmitteln (Kommunaler Investment- Fond) finanziert werden.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten (Gigabit-RL 2.0). Damit wird der Ausbau mit ultraschnellem Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download möglich ist.

 

Der aktuellen Richtlinie zur Gigabitförderung ist die Richtlinie vom 31. März 2021 vorangegangen. Durch sie wurde der Ausbau überall dort unterstützt, wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet war.

 

Das Gebiet der Stadt Boizenburg/Elbe ist Bestandteil eines der geeigneten Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese Gebiete wurden auf Grundlage eines vorläufigen Markterkundungsverfahrens ermittelt.

Der Landkreis ist bereit, für die Stadt Boizenburg/Elbe Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.

 

Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10 Prozent ist zu gewährleisten.

Die Höhe kann noch nicht bestimmt werden, da erst verbindliche Ausschreibungsergebnisse vorliegen müssen. Der Eigenanteil wird, wie bereits im 1 und 2 Call, aus Landesmitteln (Kommunaler Aufbau-Fond) bereitgestellt.

 

Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils: Der vom Bund vorgegebene kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent wird durch das Land vorfinanziert und aus dem Kommunalen Aufbaufonds zurückgezahlt. Eine unmittelbare Belastung der kommunalen Haushalte findet somit nicht statt.

 

Alternativen:

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

Schreiben vom Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 25.05.2023