Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt die Sanierung der Gehweganlage im Grünen Weg und beauftragt den
Bürgermeister der Stadt Boizenburg/Elbe die Maßnahme entsprechend vorzubereiten
und im Wettbewerb unter Maßgabe der Einhaltung der geltenden Vergabegrundsätze
auszuschreiben.
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt Boizenburg/Elbe liegen vermehrt
Beschwerden über den Zustand der Gehweganlage im Grünen Weg vor.
Hier erweitert derzeit ein Investor die
Pflegeanlage Wohnpark an den Eichen und schafft zusätzlich Plätze für eine betreute
Wohneinrichtung. Neben dieser Pflegeanlage hat sich ein Restaurant für
griechische Spezialitäten angesiedelt. Außerdem befindet sich im Grünen Weg
eine Sportanlage auf der regelmäßig Veranstaltungen stattfinden. Zudem ist der
Grüne Weg ein Teil des Schulweges sowohl für die Grundschule an den Eichen, als
auch für das Schulzentrum in der Richard-Markmann-Straße (Rudolf-Tarnow-Schule
und Elbe-Gymnasium) und dem zukünftigen Grundschulzentrum Ludwig-Reinhard,
sodass hier in naher Zukunft auch mit einem höher frequentierten
Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
In der Vergangenheit wurde bereits der
Abschnitt von der Schwartower Straße bis zur Theodor-Körner-Straße saniert. Um
auch die restliche Gehweganlage instand zu setzen, soll nun der Abschnitt von
der Theodor-Körner-Straße bis zur Richard-Markmann-Straße saniert werden. Diese
Sanierung ist notwendig, da die Stadt Boizenburg/Elbe als Straßenbaulastträger
für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist. Kommt die Stadt
Boizenburg/Elbe dieser Pflicht nicht nach, haftet die Stadt Boizenburg/Elbe für
Personen- und Sachschäden, die infolge der Benutzung des Gehweges entstehen.
Der Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen hat für die Sanierung eine grobe Kostenschätzung anfertigen lassen.
Demnach würde der Abschnitt zur Sanierung ca. 120.000,00 EUR kosten. Da es sich
hier um keine grundlegende Erneuerung der Gehweganlage, sondern lediglich um
eine Unterhaltung handelt und der Unterbau größtenteils bestehen bleiben soll
ist die Maßnahme aus dem Ergebnishauhalt zu bezahlen. Unter dem Produkt
5.4.1.00.000 und dem Sachkonto 52338000 stehen für das laufende Haushaltsjahr
200.000,00 EUR zur Verfügung.
Die Maßnahme soll nach einem positiven
Beschluss der Gremien auf die Prioritätenliste gesetzt, entsprechend den Vorgaben
der anerkannten Regeln der Technik konkretisiert und im Wettbewerb vergeben
werden.
Alternativen:
Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz |
Ja, positiv |
Nein, negativ |
Trifft nicht zu |
Fördert
der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien? |
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Trägt
der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei? |
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Bewirkt
der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich? |
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Wird
bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien
geachtet? |
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Trägt
der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei? |
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Wird
ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere
positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen: Die
Sanierung ist eine wichtige Maßnahme für den Fußverkehr. Perspektivisch
empfiehlt sich, auch die Situation für Radfahrende im Grünen Weg zu
verbessern. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 5.4.1.00.000 Sachkonto: 52338000 HH-Ansatz: 200.000,00 EUR Verausgabt: 40.000,98 EUR Noch verfügbar: 159.999,02 EUR |
Deckungsvorschlag: |
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Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: