Betreff
Beschluss zur Unterhaltung des Gehweges Grüner Weg vom Abzweig Theodor-Körner-Straße bis zur Richard-Markmann-Straße
Vorlage
070/23/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Sanierung der Gehweganlage im Grünen Weg und beauftragt den Bürgermeister der Stadt Boizenburg/Elbe die Maßnahme entsprechend vorzubereiten und im Wettbewerb unter Maßgabe der Einhaltung der geltenden Vergabegrundsätze auszuschreiben.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt Boizenburg/Elbe liegen vermehrt Beschwerden über den Zustand der Gehweganlage im Grünen Weg vor.

Hier erweitert derzeit ein Investor die Pflegeanlage Wohnpark an den Eichen und schafft zusätzlich Plätze für eine betreute Wohneinrichtung. Neben dieser Pflegeanlage hat sich ein Restaurant für griechische Spezialitäten angesiedelt. Außerdem befindet sich im Grünen Weg eine Sportanlage auf der regelmäßig Veranstaltungen stattfinden. Zudem ist der Grüne Weg ein Teil des Schulweges sowohl für die Grundschule an den Eichen, als auch für das Schulzentrum in der Richard-Markmann-Straße (Rudolf-Tarnow-Schule und Elbe-Gymnasium) und dem zukünftigen Grundschulzentrum Ludwig-Reinhard, sodass hier in naher Zukunft auch mit einem höher frequentierten Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

In der Vergangenheit wurde bereits der Abschnitt von der Schwartower Straße bis zur Theodor-Körner-Straße saniert. Um auch die restliche Gehweganlage instand zu setzen, soll nun der Abschnitt von der Theodor-Körner-Straße bis zur Richard-Markmann-Straße saniert werden. Diese Sanierung ist notwendig, da die Stadt Boizenburg/Elbe als Straßenbaulastträger für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist. Kommt die Stadt Boizenburg/Elbe dieser Pflicht nicht nach, haftet die Stadt Boizenburg/Elbe für Personen- und Sachschäden, die infolge der Benutzung des Gehweges entstehen.

 

Der Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat für die Sanierung eine grobe Kostenschätzung anfertigen lassen. Demnach würde der Abschnitt zur Sanierung ca. 120.000,00 EUR kosten. Da es sich hier um keine grundlegende Erneuerung der Gehweganlage, sondern lediglich um eine Unterhaltung handelt und der Unterbau größtenteils bestehen bleiben soll ist die Maßnahme aus dem Ergebnishauhalt zu bezahlen. Unter dem Produkt 5.4.1.00.000 und dem Sachkonto 52338000 stehen für das laufende Haushaltsjahr 200.000,00 EUR zur Verfügung.

 

Die Maßnahme soll nach einem positiven Beschluss der Gremien auf die Prioritätenliste gesetzt, entsprechend den Vorgaben der anerkannten Regeln der Technik konkretisiert und im Wettbewerb vergeben werden.

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

Die Sanierung ist eine wichtige Maßnahme für den Fußverkehr. Perspektivisch empfiehlt sich, auch die Situation für Radfahrende im Grünen Weg zu verbessern.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 5.4.1.00.000

Sachkonto:         52338000

HH-Ansatz:         200.000,00 EUR

Verausgabt:          40.000,98 EUR

Noch verfügbar:  159.999,02 EUR

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

 

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: