Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss bestätigt am 06.03.2023 die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 22.02.2023 zur außerplanmäßigen Auszahlung für die Rückzahlung von Fördermitteln.
Sachdarstellung und Begründung:
Auf Grund der Corona-Pandemie wurden
die Grundschule An den Eichen mit 14 und die Ludwig-Reinhard-Grundschule
(Interimslösung Zahrensdorf) mit 18 Luftreinigungsgeräten mit CO2-Ampeln, zur
effektiven Verbesserung der Luftqualität und Reduzierung von Viren, Bakterien,
Pollen und Keimen ausgestattet.
Die Anzahl der Luftreinigungsgeräte
gemessen an der Anzahl der Klassenräume wurde auf insgesamt 32 (GS An den
Eichen 14 und GS Ludwig-Reinhard 18) festgelegt und beschafft.
Für diese Maßnahmen erhielt die Stadt
Boizenburg/Elbe antragsgemäß vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
durch Zuwendungsbescheid vom 22.12.2021 sowie Änderungsbescheid vom 11.05.2022
folgende Fördermittel:
GS An den Eichen 44.100,66 €
GS Ludwig-Reinhard 52.399,69 €
Diese Zuwendung wurde am 20.06.2022 in
Höhe von insgesamt 96.500,35 € vom Landesförderinstitut M-V ausgezahlt und auf
den entsprechenden Produkten (21101000 u. 21102000) bei der Stadt
Boizenburg/Elbe vereinnahmt bzw. verbucht.
Das Landesförderinstitut M-V hat
nunmehr mit dem Bescheid über das Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung vom
18.01.2023 einen Teilbetrag in Höhe von 9.586,76 € zurückgefordert.
Hintergrund (vereinfachte
Darstellung):
Zum Zeitpunkt des Fördermittelantrages
wurde die Förderrichtlinie Luftqualität an Schulen vom 27. Juli 2021 zu Grunde
gelegt. Im Rahmen des ursprünglich gestellten Fördermittelantrages wurden für
alle Schulen mobile Luftreinigungsgeräte mit CO2-Ampeln beantragt. Die
Förderrichtlinie umfasste die Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit
CO2-Ampeln. Der Fördersatz betrug 60 %.
Im Laufe des Förderungsverfahrens
wurde die zugrundeliegende Förderrichtlinie angepasst und in zwei
Zuwendungsbereiche aufgesplittet. Dabei umfasst der Zuwendungsbereich 1
weiterhin Zuwendungen u. a. von CO2-Messgeräten mit Ampelfunktion zu einem
Fördersatz von 60 %. Hingegen der Zuwendungsbereich 2 findet nur Anwendung für
öffentliche Schulen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden, für die
Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten (ohne separate CO2-Ampel) mit
einem Fördersatz von 75 %.
Der Fördermittelgeber hat die
Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Grundschulen folglich unter den
Zuwendungsbereich 2 eingeordnet. Folglich konnte die Stadt Boizenburg/Elbe
damit einen höheren Fördermittelsatz in Anspruch nehmen. Nicht förderungsfähig
sind hierbei allerdings die CO2-Ampeln, da diese als nicht mit dem
Luftreinigungsgerät verbundene Kleinteile bewertet werden.
Folglich kommt es zu einer Teilrückforderung
über die Höhe der insgesamt in Anzahl 32 CO2-Ampeln.
Ein Widerspruch
gegen die Teilrückforderung seitens der Stadt könnte dazu führen, dass die
Stadt am Ende finanziell schlechter gestellt werden könnte.
Die Eilentscheidung durch den Bürgermeister war erforderlich, da der
Rückforderungsbetrag bereits am 22.02.2023 an das Landesförderinstitut M-V
zurückerstattet werden musste.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Mittel stehen bereit: Ja Nein Produkt.: 21101000 + 21102000 Sachkonto:
23142000 HH-Ansatz: 0,00
Verausgabt: 0,00
Noch verfügbar: 0,00 daher Deckungsvorschlag |
Deckungsvorschlag gemäß § 50 (1) KV M-V: HH-Jahr 2023 Produkt: 11403000 Sachkonto:
07184000 HH-Ansatz: 85.000,- T€ Verausgabt: 45.000 T€ (verplant) Noch verfügbar: 40.000 T€ |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: