Betreff
Eilentscheidung über eine außerplanmäßige Auszahlung zur Rückzahlung von Zuwendungen für Luftreinigungsgeräte/Ampeln
Vorlage
033/23/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss bestätigt am 06.03.2023 die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 22.02.2023 zur außerplanmäßigen Auszahlung für die Rückzahlung von Fördermitteln.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Auf Grund der Corona-Pandemie wurden die Grundschule An den Eichen mit 14 und die Ludwig-Reinhard-Grundschule (Interimslösung Zahrensdorf) mit 18 Luftreinigungsgeräten mit CO2-Ampeln, zur effektiven Verbesserung der Luftqualität und Reduzierung von Viren, Bakterien, Pollen und Keimen ausgestattet.

 

Die Anzahl der Luftreinigungsgeräte gemessen an der Anzahl der Klassenräume wurde auf insgesamt 32 (GS An den Eichen 14 und GS Ludwig-Reinhard 18) festgelegt und beschafft.

 

Für diese Maßnahmen erhielt die Stadt Boizenburg/Elbe antragsgemäß vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern durch Zuwendungsbescheid vom 22.12.2021 sowie Änderungsbescheid vom 11.05.2022 folgende Fördermittel:

 

GS An den Eichen            44.100,66 €

GS Ludwig-Reinhard       52.399,69 €

 

Diese Zuwendung wurde am 20.06.2022 in Höhe von insgesamt 96.500,35 € vom Landesförderinstitut M-V ausgezahlt und auf den entsprechenden Produkten (21101000 u. 21102000) bei der Stadt Boizenburg/Elbe vereinnahmt bzw. verbucht.

 

Das Landesförderinstitut M-V hat nunmehr mit dem Bescheid über das Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung vom 18.01.2023 einen Teilbetrag in Höhe von 9.586,76 € zurückgefordert.

 

Hintergrund (vereinfachte Darstellung):

Zum Zeitpunkt des Fördermittelantrages wurde die Förderrichtlinie Luftqualität an Schulen vom 27. Juli 2021 zu Grunde gelegt. Im Rahmen des ursprünglich gestellten Fördermittelantrages wurden für alle Schulen mobile Luftreinigungsgeräte mit CO2-Ampeln beantragt. Die Förderrichtlinie umfasste die Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit CO2-Ampeln. Der Fördersatz betrug 60 %.

 

Im Laufe des Förderungsverfahrens wurde die zugrundeliegende Förderrichtlinie angepasst und in zwei Zuwendungsbereiche aufgesplittet. Dabei umfasst der Zuwendungsbereich 1 weiterhin Zuwendungen u. a. von CO2-Messgeräten mit Ampelfunktion zu einem Fördersatz von 60 %. Hingegen der Zuwendungsbereich 2 findet nur Anwendung für öffentliche Schulen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden, für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten (ohne separate CO2-Ampel) mit einem Fördersatz von 75 %.

 

Der Fördermittelgeber hat die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Grundschulen folglich unter den Zuwendungsbereich 2 eingeordnet. Folglich konnte die Stadt Boizenburg/Elbe damit einen höheren Fördermittelsatz in Anspruch nehmen. Nicht förderungsfähig sind hierbei allerdings die CO2-Ampeln, da diese als nicht mit dem Luftreinigungsgerät verbundene Kleinteile bewertet werden.

 

Folglich kommt es zu einer Teilrückforderung über die Höhe der insgesamt in Anzahl 32 CO2-Ampeln.

 

Ein Widerspruch gegen die Teilrückforderung seitens der Stadt könnte dazu führen, dass die Stadt am Ende finanziell schlechter gestellt werden könnte.

 

Die Eilentscheidung durch den Bürgermeister war erforderlich, da der Rückforderungsbetrag bereits am 22.02.2023 an das Landesförderinstitut M-V zurückerstattet werden musste.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:     21101000 + 21102000

Sachkonto:  23142000              

HH-Ansatz:   0,00             

Verausgabt:  0,00           

Noch verfügbar: 0,00

                   daher Deckungsvorschlag     

Deckungsvorschlag gemäß § 50 (1) KV M-V:

HH-Jahr 2023 

Produkt:     11403000

Sachkonto:  07184000     

HH-Ansatz:   85.000,- T€

Verausgabt:  45.000 T€ (verplant)

Noch verfügbar: 40.000 T€     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: