Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, dass die Ermächtigung zur Kreditaufnahme auf den Bürgermeister übertragen wird.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 44 (3) KV M-V darf die Gemeinde Kredite nur für (langfristige) Investitionen aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
Der Kassenkredit gemäß § 53 KV M-V (Dispositionskredit) ist nur für Vor-Zwischen-Finanzierung vorgesehen, um die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen.
Nach § 22 (4) Satz 1 Nr. 3 KV M-V kann die Hauptsatzung bestimmen, dass der Hauptausschuss über die Entscheidung der Aufnahme von Krediten bestimmt.
Laut § 7 der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe ist diesbezüglich keine Regelung festgelegt, somit ist die Stadtvertretung zuständig.
Gemäß § 45 (3) Satz 1 Nr. 1d KV M-V besteht in der Haushaltssatzung 2022
für die Kreditaufnahme eine Kreditermächtigung in Höhe von 11,5 Mio. €. Die
Kommunalaufsicht hat mit Entscheidung vom 26.09.2022 die Genehmigung für 1 Mio.
€ und für die verbleibenden 10,5 Mio. € eine Einzelkreditgenehmigung gemäß § 52
(4) KV M-V erteilt.
In der Haushaltsplanung für 2023
sind insgesamt 23 Mio. € für die Kreditaufnahme eingeplant.
Auf Grund des derzeitigen Baufortschritts beim Grundschulzentrum sowie Anbau Regionalschule ist bis Ende des Jahres 2023 mit Mittelabflüssen in Höhe von 20 Mio. € zu rechnen, eine Kreditaufnahme wird unumgänglich sein.
Die Fördermittel sind für die einzelnen Baumaßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigt, somit müssen wir zunächst ohne die Fördermittel planen.
Die Gesamtlaufzeit für den Investitionskredit soll maximal 50 Jahre betragen (eine Zinsbindung erfolgt zunächst für 10 Jahre). Die Tilgung soll in gleichen Raten erfolgen.
Es werden drei Angebote eingeholt, davon wird das mit den günstigsten Konditionen angenommen.
Es wird angeraten, die Ermächtigung auf den Bürgermeister zu übertragen.
Hintergrund sind die stetig veränderlichen Konditionen für Kreditaufnahmen sowie die relativ kurzen Bindefristen der Banken für Ihre Angebote.
Eilentscheidungen des Bürgermeisters sind vorprogrammiert.
Eine Übertragung der Befugnis für Kreditaufnahmen bis zur Höhe des in der jeweiligen Haushaltsatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Bürgermeister sichert im Ergebnis auch wirtschaftliche Konditionen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: 3-4% Zinsen und Tilgungsrate |
Produkt.:
61200000 Sachkonto:
31513100 + 57511000 Verausgabt: Noch verfügbar: 379.000 + 236.000 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: