Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
beschließt eine außerplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 8.431,75 EUR
für die Herstellung einer Parkfläche im Weg der Jugend (Produkt 54600000/
Sachkonto 04841000).
Die Deckung erfolgt
über nicht verwendete Auszahlungen für die Planungsleistung der
Heinrich-Heine-Straße (Produkt 54100000/09600860).
Sachdarstellung und Begründung:
Im Zuge der
Schmutzwasserumverlegung im Weg der Jugend wurde die bauausführende Firma durch
den Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beauftragt, eine Parkfläche
vor der Kindertagesstätte „Wassertropfen“ herzustellen. Hintergrund dieser
Maßnahme ist, dass im Weg der Jugend durch parkende Fahrzeuge auf der Fahrbahn
ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist und Fahrzeuge auf den angrenzenden
Gehweg ausweichen. Mit der Herstellung der Parkfläche wird der Verkehr geordnet
und eine Gefährdung der fußläufigen Verkehrsteilnehmer reduziert.
Ein Auftrag wurde
an die Firma MUT Kommunalbau GmbH in Höhe von 8.431,75 EUR (brutto) vergeben,
weil die Firma durch die Schmutzwasserumverlegung vor Ort war und die Kosten
der Verkehrssicherung und der Baustelleneinrichtung entfallen.
Bei den
vorgenannten Kosten handelt es sich nach Abstimmung mit der Anlagenbuchhaltung
um eine Investition. Im Jahr 2021 wurde davon ausgegangen, dass im Rahmen der
Baumaßnahme am Weg der Jugend die erforderliche Stellfläche als
Unterhaltungsmaßnahme bzw. als Unterhaltungsaufwand durchgeführt werden kann.
Nach Fertigstellung
wurde jedoch ersichtlich, dass es sich um eine investive Baumaßnahme handelt,
da ein neuer Parkplatz hergestellt wurde.
Diese investive
Auszahlung ist unabweisbar und unvorhergesehen und ist somit als
Außerplanmäßige Auszahlung nach § 50 (1) KV-MV zulässig. Die Deckung erfolgt über nicht verwendete
investive Auszahlungen für die Planungsleistung der Heinrich-Heine-Straße
(Produkt 54100000/09600860).
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung
bei?* |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: *Keine Versiegelung notwendig, stattdessen
wassergebundene Oberfläche |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Minderauszahlungen bei der Planung für die
Heinrich-Heine-Straße |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro gez.
Lukow...................
Personalrat ……………………….
Anlagen: