Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt eine außerplanmäßige investive Auszahlung
im Produkt Soziale Einrichtungen (31500000 08290000) für die Anschaffung von
mobilen Kraftstofftanks zur Bewältigung der angespannten Gasversorgungslage
bzw. deren Folgen in Höhe von 31.304,97 € brutto.
Die Deckung der
außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen für
Investitionszuschüsse an die KSM AöR für die digitale Hardwareausstattung der
Regionalen Schule (Produkt 21500000.01300000).
Sachdarstellung und Begründung:
Zur Bewältigung der angespannten Gasversorgungslage bzw. deren Folgen
ist die Beschaffung von Kraftstofftanks insbesondere für Fahrzeuge und
Notstromerzeuger unerlässlich.
Zur ausführlichen
Begründung der Notwendigkeit der Beschaffung von Kraftstofftanks wird auf die
Vorlage 166/20/40 verwiesen.
Gemäß
den haushaltsrechtlichen Hinweisen zum Umgang mit einer möglichen Gasmangellage
im Winter 2022/2023 vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
sind außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V grundsätzlich nur
zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist. Fachaufsichtlich als notwendig anerkannte Maßnahmen sind
dabei stets als unvorhergesehen und unabweisbar anzusehen.
Bisher
nicht veranschlagte Investitionsmaßnahmen erfordern nach § 48 Absatz 2 Nummer 3
KV M-V darüber hinaus grundsätzlich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung.
Ausgenommen sind hiervon gemäß § 48 Absatz 3 Nummer 1 KV M-V geringfügige, unabweisbare
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Gemäß
Haushaltssatzung 2022 der Stadt Boizenburg/Elbe gelten als geringfügig in
diesem Sinne Auszahlungen bis zu 500 T€.
Ob
eine Erstattung der investiven Auszahlungen durch das Land oder den Landkreis
erfolgen wird, kann derzeit nicht beurteilt werden.
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt
durch Minderauszahlungen für Investitionszuschüsse an die KSM AöR für die
digitale Hardwareausstattung der Regionalen Schule (zur Verfügung stehender
Planansatz 423.515,65 €, Ist=0, Produkt 21500000.01300000). Die erforderlichen
Mittel für die Regionale Schule sind im Jahr 2022 nicht erforderlich werden
erneut in den Plan 2023 eingestellt.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 31500000 Sachkonto: 08290000 HH-Ansatz: 0 Verausgabt: 0 Noch verfügbar: 0 |
Deckungsvorschlag: Minderausgaben für Investitionszuschüsse
an die KSM AöR für die digitale Hardwareausstattung der Regionalen Schule Gesamtsoll 423.515,65 € Produkt 21500000.01300000 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: