Betreff
Außerplanmäßige investive Auszahlung (mobile Kraftstofftanks)
Vorlage
167/22/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt eine außerplanmäßige investive Auszahlung im Produkt Soziale Einrichtungen (31500000 08290000) für die Anschaffung von mobilen Kraftstofftanks zur Bewältigung der angespannten Gasversorgungslage bzw. deren Folgen in Höhe von 31.304,97 € brutto.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen für Investitionszuschüsse an die KSM AöR für die digitale Hardwareausstattung der Regionalen Schule (Produkt 21500000.01300000).

 


Sachdarstellung und Begründung:

Zur Bewältigung der angespannten Gasversorgungslage bzw. deren Folgen ist die Beschaffung von Kraftstofftanks insbesondere für Fahrzeuge und Notstromerzeuger unerlässlich.

 

Zur ausführlichen Begründung der Notwendigkeit der Beschaffung von Kraftstofftanks wird auf die Vorlage 166/20/40 verwiesen.

 

Gemäß den haushaltsrechtlichen Hinweisen zum Umgang mit einer möglichen Gasmangellage im Winter 2022/2023 vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V sind außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V grundsätzlich nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Fachaufsichtlich als notwendig anerkannte Maßnahmen sind dabei stets als unvorhergesehen und unabweisbar anzusehen.

Bisher nicht veranschlagte Investitionsmaßnahmen erfordern nach § 48 Absatz 2 Nummer 3 KV M-V darüber hinaus grundsätzlich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung. Ausgenommen sind hiervon gemäß § 48 Absatz 3 Nummer 1 KV M-V geringfügige, unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Gemäß Haushaltssatzung 2022 der Stadt Boizenburg/Elbe gelten als geringfügig in diesem Sinne Auszahlungen bis zu 500 T€.

 

Ob eine Erstattung der investiven Auszahlungen durch das Land oder den Landkreis erfolgen wird, kann derzeit nicht beurteilt werden.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen für Investitionszuschüsse an die KSM AöR für die digitale Hardwareausstattung der Regionalen Schule (zur Verfügung stehender Planansatz 423.515,65 €, Ist=0, Produkt 21500000.01300000). Die erforderlichen Mittel für die Regionale Schule sind im Jahr 2022 nicht erforderlich werden erneut in den Plan 2023 eingestellt.

 

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:        31500000

Sachkonto:    08290000            

HH-Ansatz:         0

Verausgabt:        0

Noch verfügbar: 0

Deckungsvorschlag:

 

Minderausgaben für Investitionszuschüsse an die KSM AöR für die digitale Hardwareausstattung der Regionalen Schule

Gesamtsoll 423.515,65 €

Produkt 21500000.01300000

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: