hier: Verkauf von städtischen Grundstücken zum vollen Verkehswert
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung Boizenburg/Elbe möge beschließen:
1.
Der Beschluss der Stadtvertretung auf Drucksache 139/16/FR-SPD vom 20.10.2016
wird aufgehoben. Die Stadtvertretung beschließt stattdessen, dass
Gewerbeflächen zukünftig zum vollen Verkehrswert veräußert werden.
2.
Die Stadtvertretung beschließt ferner, dass auch alle anderen bebauten sowie
unbebauten Wohn- und Nichtwohnbauflächen grundsätzlich zum vollen Verkehrswert
veräußert werden. Dies erstreckt sich auch auf die Gewährung von
grundstücksgleichen Rechten.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit einem geeigneten Verfahren den
Verkehrswert eines Grundstückes vor jedem Verkauf zu schätzen. Bei gebauten
Grundstücken ist zusätzlich der Wert aufstehender Gebäude zu berücksichtigen.
Beitragsfähige Kosten (Schmutz- und Niederschlagswasser etc. sowie Kosten für
Versorgungsnetze für Gas, Wasser, Strom und Fernwärme etc.) sind, wenn möglich,
als Beiträge entsprechend der tatschlich angefallenen Anschaffungs- und
Herstellungskosten zu erheben.
4. Liegt ein besonderes
öffentliches Interesse vor, kann die Stadtvertretung im Einzelfall Abweichungen
zulassen.
Sachdarstellung und Begründung:
Angesichts
der anstehenden Haushaltskonsolidierung sowie der sich rasant entwickelnden
Marktpreise für Grundstücke, erscheint eine Festlegung des Verkaufspreises für
Gewerbeflächen auf 20 EUR/qm zzgl. Anschlussbeiträge nicht mehr zeitgemäß.
Insbesondere bei Gewerbeflächen ist stattdessen auf das marktübliche
Preisniveau vergleichbarer Grundstücke abzustellen.
Bei
allen sonstigen Grundstücken soll zukünftig ebenfalls der volle Verkehrswert
ermittelt werden. Anders als in der Vergangenheit soll dazu aber nicht nur der
reine Bodenrichtwert herangezogen werden, sondern sämtliche wertbeeinflussende
Faktoren. Dazu zählen insbesondere die aktuellen Marktpreise für vergleichbare
Grundstücke aber auch das Maß der baulichen Nutzung sowie Form, Größe und Lage
des Grundstückes etc.
Abschließend
sollen nach Möglichkeit beitragsfähige Kosten auch als Beiträge nach den
tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten erhoben werden. Dies gewinnt
insbesondere vor dem Hintergrund stetigen Kostenerhöhungen im Baubereich an
Gewicht.
Die Stadtvertretung kann
Ausnahmen zulassen, wenn besondere Gründe dies erfordern.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung
bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Antrag der Fraktion
CDU vom 10.11.2022
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städtischen Grundstücken zum vollen Verkehrswert