Betreff
Beteiligung der Stadt Boizenburg/Elbe als Mitgesellschafterin an den Beratungsunternehmen "PD-Berater der Öffentlichen Hand GmbH"
Vorlage
154/22/BM
Aktenzeichen
(Error)
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Beitritt der Stadt Boizenburg/Elbe zum nächst möglichen Zeitpunkt als Mitgesellschafterin des privaten kommunalen Beratungsunternehmens "PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH", eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg HRB 182217 B auf der Basis

 

a)      eines privatrechtlichen Anteilskauf- und Optionsvertrages, des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung (Anlagen 1 a bis 1 c), mit der Maßgabe, dass die entsprechenden Regelungen/Vereinbarungen um die noch vorzunehmende Kapitalbeteiligung der Stadt Boizenburg/Elbe in Höhe von 400 EUR ergänzt bzw. fortgeschrieben werden;

 

b)      einer Eckpunktevereinbarung im Wege einer Inhouse-Vergabe (Anlage 2)

 

2.       Der Bürgermeister der Stadt Boizenburg/Elbe wird ermächtigt, die für den Vollzug/die Umsetzung der in Ziffer 1. dieses Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. entsprechende Bevollmächtigungen zu erteilen.

 

3.         Die erforderlichen Finanzmittel für die Kapitaleinlage in Höhe von 400 EUR sind im Haushaltsplan 2023 bereitzustellen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

1.       Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die in der Stadtverwaltung Boizenburg/Elbe anstehenden und dringend umzusetzenden Aufgaben im Qualitätsmanagement sowie - damit eng einhergehend - auch im Organisationsbereich nicht bis nur sehr schleppend gelöst werden konnten. Dieser unbefriedigende Zustand muss dringend behoben werden, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen einer modernen und effizienten Verwaltung begegnen zu können. Aufgrund der (insbesondere für den öffentlichen Dienst) sehr angespannten Bewerberlage einerseits und der aktuellen fehlenden verwaltungsinternen Besetzungsmöglichkeiten andererseits erscheint es zielführend, dass hierfür externe Hilfe und Erfahrung in Anspruch genommen werden muss.

 

Eine Lösung dieser Problematik bietet das Unternehmen "PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH" an, indem es öffentlichen Körperschaften über eine eigene Unternehmensbeteiligung eröffnet, das erforderliche Know-How im Wege einer sog. Inhouse-Beratung zu erlangen und umzusetzen. Die vorgenannte Beteiligungsgesellschaft "PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH" besteht dabei zu fast 100 Prozent aus öffentlichen Gesellschaftern. Vorgenannte Gesellschaft war ursprünglich in der Rechtsform einer ÖPP Deutschland AG organisiert, ist aber zwischenzeitlich umgewandelt worden (siehe Anlage 1 d).

 

Eine Beteiligung der Stadt Boizenburg/Elbe würde über den als Anlage 1 a beigefügten Muster-Anteilskauf- und Optionsvertrages erfolgen, so dass der Stadt Boizenburg/Elbe dann in Vollzug dieses Vertrages eine Mitgesellschafterstellung nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1 b) und der Gesellschaftervereinbarung (Anlage 1 c) eingeräumt werden würde.

 

Die Höhe eines Gesellschaftsanteils beläuft sich auf 200,00 Euro. Die Mindestanzahl der zu erwerbenden Anteile richtet sich bei kommunalen Gebietskörperschaften nach der Zahl der Einwohner. Die Stadt Boizenburg/Elbe hat gegenwärtig ca. 11.400 Einwohner, so dass mindestens zwei Anteile gekauft werden müssen (insg. 400,00 Euro). Bei den Anteilen handelt es sich um so genannte gestrippte Anteile, d.h. der Erwerber nimmt mit seinen Anteilen nicht am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg des Beteiligungsunternehmens teil. Der Anteilswert ändert sich nicht und es gibt deshalb weder Gewinnausschüttungen noch Nachschusspflichten.

 

Hinsichtlich der Konditionen zu den einzelnen Beratungsprodukten, die die Stadt Boizenburg/Elbe als Mitgesellschafterin dann in Anspruch nehmen kann, würde als eine Art Rahmenvereinbarung dann die als Anlage 2 beigefügte Eckpunktevereinbarung dienen. Diese Rahmenvereinbarung hat dabei nur allgemeingültigen Charakter. Es sei angemerkt, dass jede einzelne Beratungsleistung mittels gesondertem Vertrag vereinbart werden muss.

 

Gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis 6 KV M-V darf sich eine Gemeinde an privatrechtlich organisierten Unternehmen nur unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligen. Eine vorgenommene Prüfung hat ergeben, dass diese Voraussetzungen gegeben sind.

 

2.       Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 10 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung in dieser Angelegenheit zuständig.

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:  

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

Ansatz erfolgt in der Haushaltsplanung 2023

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: (online in Session einsehbar. Auf Anfrage kann ein Ausdruck erfolgen)

 

 

Anlage 1 a (Muster-Anteilskauf- und Optionsvertrag_PD_ö.A_ohne 3.4)

Anlage 1 b (PD_Gesellschaftsvertrag)

Anlage 1 c (PD_Gesellschaftervereinbarung)

Anlage 1 d (Schreiben_Sts Gatzer_Wirtschaftlichkeit PD)

Anlage 2 (PD_Eckpunktevereinbarung)

Anlage 3 (PD-Unternehmenspraesentation)