Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Beitritt der Stadt
Boizenburg/Elbe zum nächst möglichen Zeitpunkt als Mitgesellschafterin des
privaten kommunalen Beratungsunternehmens "PD-Berater der öffentlichen
Hand GmbH", eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg
HRB 182217 B auf der Basis
a)
eines
privatrechtlichen Anteilskauf- und Optionsvertrages, des Gesellschaftsvertrages
und der Gesellschaftervereinbarung (Anlagen 1 a bis 1 c), mit der Maßgabe, dass
die entsprechenden Regelungen/Vereinbarungen um die noch vorzunehmende
Kapitalbeteiligung der Stadt Boizenburg/Elbe in Höhe von 400 EUR ergänzt bzw.
fortgeschrieben werden;
b)
einer
Eckpunktevereinbarung im Wege einer Inhouse-Vergabe (Anlage 2)
2.
Der
Bürgermeister der Stadt Boizenburg/Elbe wird ermächtigt, die für den
Vollzug/die Umsetzung der in Ziffer 1. dieses Beschlusses erforderlichen
Erklärungen abzugeben bzw. entsprechende Bevollmächtigungen zu erteilen.
3.
Die
erforderlichen Finanzmittel für die Kapitaleinlage in Höhe von 400 EUR sind im
Haushaltsplan 2023 bereitzustellen.
Sachdarstellung und Begründung:
1.
Die
Vergangenheit hat gezeigt, dass die in der Stadtverwaltung Boizenburg/Elbe
anstehenden und dringend umzusetzenden Aufgaben im Qualitätsmanagement sowie -
damit eng einhergehend - auch im Organisationsbereich nicht bis nur sehr
schleppend gelöst werden konnten. Dieser unbefriedigende Zustand muss dringend
behoben werden, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen einer modernen
und effizienten Verwaltung begegnen zu können. Aufgrund der (insbesondere für
den öffentlichen Dienst) sehr angespannten Bewerberlage einerseits und der
aktuellen fehlenden verwaltungsinternen Besetzungsmöglichkeiten andererseits
erscheint es zielführend, dass hierfür externe Hilfe und Erfahrung in Anspruch
genommen werden muss.
Eine Lösung dieser Problematik bietet
das Unternehmen "PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH" an, indem es
öffentlichen Körperschaften über eine eigene Unternehmensbeteiligung eröffnet,
das erforderliche Know-How im Wege einer sog. Inhouse-Beratung zu erlangen und
umzusetzen. Die vorgenannte Beteiligungsgesellschaft "PD-Berater der
öffentlichen Hand GmbH" besteht dabei zu fast 100 Prozent aus öffentlichen
Gesellschaftern. Vorgenannte Gesellschaft war ursprünglich in der Rechtsform
einer ÖPP Deutschland AG organisiert, ist aber zwischenzeitlich umgewandelt
worden (siehe Anlage 1 d).
Eine Beteiligung der Stadt
Boizenburg/Elbe würde über den als Anlage 1 a beigefügten Muster-Anteilskauf-
und Optionsvertrages erfolgen, so dass der Stadt Boizenburg/Elbe dann in
Vollzug dieses Vertrages eine Mitgesellschafterstellung nach Maßgabe des
Gesellschaftsvertrages (Anlage 1 b) und der Gesellschaftervereinbarung (Anlage
1 c) eingeräumt werden würde.
Die Höhe eines Gesellschaftsanteils
beläuft sich auf 200,00 Euro. Die Mindestanzahl der zu erwerbenden Anteile
richtet sich bei kommunalen Gebietskörperschaften nach der Zahl der Einwohner.
Die Stadt Boizenburg/Elbe hat gegenwärtig ca. 11.400 Einwohner, so dass
mindestens zwei Anteile gekauft werden müssen (insg. 400,00 Euro). Bei den Anteilen
handelt es sich um so genannte gestrippte Anteile, d.h. der Erwerber nimmt mit
seinen Anteilen nicht am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg des
Beteiligungsunternehmens teil. Der Anteilswert ändert sich nicht und es gibt
deshalb weder Gewinnausschüttungen noch Nachschusspflichten.
Hinsichtlich der Konditionen zu den
einzelnen Beratungsprodukten, die die Stadt Boizenburg/Elbe als
Mitgesellschafterin dann in Anspruch nehmen kann, würde als eine Art
Rahmenvereinbarung dann die als Anlage 2 beigefügte Eckpunktevereinbarung
dienen. Diese Rahmenvereinbarung hat dabei nur allgemeingültigen Charakter. Es
sei angemerkt, dass jede einzelne Beratungsleistung mittels gesondertem Vertrag
vereinbart werden muss.
Gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis
6 KV M-V darf sich eine Gemeinde an privatrechtlich organisierten Unternehmen
nur unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligen. Eine vorgenommene
Prüfung hat ergeben, dass diese Voraussetzungen gegeben sind.
2.
Gemäß
§ 22 Abs. 3 Nr. 10 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung in
dieser Angelegenheit zuständig.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Ansatz erfolgt in
der Haushaltsplanung 2023 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: (online in Session einsehbar. Auf Anfrage kann ein Ausdruck erfolgen)
Anlage 1 a (Muster-Anteilskauf- und Optionsvertrag_PD_ö.A_ohne 3.4)
Anlage 1 b (PD_Gesellschaftsvertrag)
Anlage 1 c (PD_Gesellschaftervereinbarung)
Anlage 1 d (Schreiben_Sts Gatzer_Wirtschaftlichkeit PD)
Anlage 2 (PD_Eckpunktevereinbarung)
Anlage 3 (PD-Unternehmenspraesentation)