Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2022, dass sie bereit ist, die Einstufung der Gemeindefeuerwehr Boizenburg als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben anzunehmen und die für die benannten Aufgaben erforderlichen Ressourcen bereit zu stellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt
Boizenburg/Elbe hat am 18.11.2021 einen Antrag auf Einstufung der
Gemeindefeuerwehr Boizenburg/Elbe als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben
entsprechend § 9 Abs. 1 Brandschutz- Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) und § 10
der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren
in Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) gestellt.
Der Landkreis
Ludwigslust-Parchim hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
„Nach Prüfung und
Bewertung der eingereichten und vorliegenden Antragsunterlagen und in
Abstimmung mit der Kreiswehrführung des Landkreises Ludwigslust-Parchim sieht
der FD Brand- und Katastrophenschutz die Voraussetzungen für die Einstufung der
Gemeindefeuerwehr Boizenburg zur Feuerwehr mit besonderen Aufgaben als gegeben
an.
Die für diese
Aufgaben erforderlichen technischen Mittel sind in einem ausreichenden Maße
vorhanden. Mit der vorliegenden Leistungsfähigkeit, belegt u.a. durch den
Personalbestand, den Ausbildungsstand und die Tageseinsatzbereitschaft, können
die überörtlichen Aufgaben erfüllt und gleichzeitig der örtliche Brandschutz
sichergestellt werden. Darüber hinaus ist die Gemeindefeuerwehr Boizenburg in
mehreren überörtlichen Planungen und im Katastrophenschutz des Landkreises
eingebunden.
Folgende Aufgaben
der besonderen Gefahren- und Risikoabwehr kann die Gemeindefeuerwehr auf Grund
ihrer Ausstattung und Leistungsfähigkeit überörtlich gewährleisten:
- Rettung aus Höhen > 8 m
- Erweiterte Technische Hilfeleistung
- Löschwassertransport
- Abwehr Wassergefahren
- Führungsunterstützung
- Bereitstellung Sonderlöschmittel
- Löschwasserversorgung über Strecken > 700 m.“
Der Landkreis
Ludwigslust-Parchim benötigt für die endgültige Einstufung der
Gemeindefeuerwehr als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben einen Beschluss der
Stadtvertretung.
Nach der
Beschlussfassung und der Übermittlung dieses Beschlusses an den Landkreis
Ludwigslust-Parchim erfolgt die verbindliche Einstufung als Feuerwehr mit
besonderen Aufgaben durch einen separaten Bescheid des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: