Betreff
Beratung und Beschluss zur Einstufung der Gemeindefeuerwehr Boizenburg als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben
Vorlage
136/22/40
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2022, dass sie bereit ist, die Einstufung der Gemeindefeuerwehr Boizenburg als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben anzunehmen und die für die benannten Aufgaben erforderlichen Ressourcen bereit zu stellen.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadt Boizenburg/Elbe hat am 18.11.2021 einen Antrag auf Einstufung der Gemeindefeuerwehr Boizenburg/Elbe als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben entsprechend § 9 Abs. 1 Brandschutz- Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) und § 10 der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) gestellt.

 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat hierzu wie folgt Stellung genommen:

 

„Nach Prüfung und Bewertung der eingereichten und vorliegenden Antragsunterlagen und in Abstimmung mit der Kreiswehrführung des Landkreises Ludwigslust-Parchim sieht der FD Brand- und Katastrophenschutz die Voraussetzungen für die Einstufung der Gemeindefeuerwehr Boizenburg zur Feuerwehr mit besonderen Aufgaben als gegeben an.

 

Die für diese Aufgaben erforderlichen technischen Mittel sind in einem ausreichenden Maße vorhanden. Mit der vorliegenden Leistungsfähigkeit, belegt u.a. durch den Personalbestand, den Ausbildungsstand und die Tageseinsatzbereitschaft, können die überörtlichen Aufgaben erfüllt und gleichzeitig der örtliche Brandschutz sichergestellt werden. Darüber hinaus ist die Gemeindefeuerwehr Boizenburg in mehreren überörtlichen Planungen und im Katastrophenschutz des Landkreises eingebunden.

 

Folgende Aufgaben der besonderen Gefahren- und Risikoabwehr kann die Gemeindefeuerwehr auf Grund ihrer Ausstattung und Leistungsfähigkeit überörtlich gewährleisten:

 

  1. Rettung aus Höhen > 8 m
  2. Erweiterte Technische Hilfeleistung
  3. Löschwassertransport
  4. Abwehr Wassergefahren
  5. Führungsunterstützung
  6. Bereitstellung Sonderlöschmittel
  7. Löschwasserversorgung über Strecken > 700 m.“

 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim benötigt für die endgültige Einstufung der Gemeindefeuerwehr als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben einen Beschluss der Stadtvertretung.

 

Nach der Beschlussfassung und der Übermittlung dieses Beschlusses an den Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgt die verbindliche Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben durch einen separaten Bescheid des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

 

 

 

 

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: