hier: Änderung der Haus- und Badeordnung für das Naturerlebnisbad Boizenburg/Elbe - Schwartow vom 10.05.2022 (Badeordnung) sowie Einrichtung eines Sichtschutzes
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung Boizenburg/Elbe möge beschließen:
1.
Die Haus- und Badeordnung für das Naturerlebnisbad Boizenburg/Elbe – Schwartow
vom 10.05.2022 (Badeordnung) wie folgt zu ändern:
-Ergänzung
der Ziffer 19 um Buchst. b)-
„Die Wahl einer oberkörperfreien Badebekleidung
steht allen Geschlechtern gleichermaßen offen.“
-Ergänzung
von Punkt 19a-
„Abweichend von Ziffer 19 ist der Aufenthalt im
Wasser zu bestimmten Wochentagen und Tageszeiten auch ohne Badebekleidung
gestattet. Während dieser Zeiten ist die Nutzung sowohl ohne, mit oder mit
teilweiser Badebekleidung zulässig (´Kleidung optional-Modell`). Die
diesbezüglichen Zeiten sind per Aushang am Eingang bekanntzugeben.“
2. Auf dem Gelände des Naturerlebnisbades Schwartow einen straßenseitigen Sichtschutzes anzupflanzen und zu prüfen, ob dieses Vorhaben im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme durchgeführt werden kann.
Sachdarstellung und Begründung:
Die rechtliche
Gestaltung des Benutzungsverhältnisses und die Festlegung der den Nutzern der
städtischen Badeanstalt obliegenden Rechte und Pflichten unterliegen der
autonomen Regelung durch die Stadt. Diese Regelungsbefugnis findet allerdings
ihre Grenze darin, dass die Nutzungsvorschriften der Erfüllung des
bestimmungsgemäßen Zwecks der Badeanstalt dienen müssen sowie den
verfassungsrechtlich verankerten Rechten der Nutzer, zu denen insbesondere das
Recht auf Gleichbehandlung gehört. Ein grundsätzliches Verbot von textilfreiem
Aufenthalt im Wasser lässt sich daher mit dem alleinigen Verweis darauf, die
fehlende Badebekleidung sei nach weitläufiger Ansicht unüblich, nicht
rechtfertigen. Denn bei der Definition dessen, was „übliche Badebekleidung“
ist, ist die Stadt nicht frei, sondern muss sich vom Zweck der Einrichtung
leiten lassen und hat nur in diesem Rahmen einen – in ihrem Selbstzweck
wurzelnden – Entscheidungsspielraum (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, 10 B 10515/19).
Als Schlussfolgerung
daraus muss das Verbot von textilfreiem Baden auf sachlichen Gründen gemäß dem
von der Stadt verfolgtem Regelungsprogramm beruhen. Gemäß Abschnitt I Ziff. 1
der Badeordnung dient diese dazu, die Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und das
Wohlbefinden der Besucher zu gewährleisten.
In Deutschland ist
Nacktbaden historisch ausgeprägter als in anderen Ländern. Eine Umfrage aus dem
Jahr 2014 hat z.B. gezeigt, dass sich 28% der Deutschen schon einmal ohne
Bikini oder Badehose am
Wasser aufgehalten haben. Damit ist festzustellen, dass
für einen bedeutenden Teil der Bevölkerung Nacktbaden dazugehört. Daher ist
zweifelhaft, ob das Baden in üblicher Badebekleidung nur mit dem Argument der
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden kann. Aus
Sicht der Antragssteller geht dieses Argument zumindest dann ins Leere, wenn
wie beantragt die Zeiten am Eingang öffentlich bekanntgemacht werden. Damit hat
jeder (potentielle) Badegast die Möglichkeit, von der Regelung Kenntnis zu
nehmen und über seinen Besuch frei zu entscheiden.
Aus Sicht der
Antragsteller verwirklicht der vorliegende Antrag den Anspruch der Stadt
Boizenburg/Elbe auf Vielfalt, Akzeptanz und Offenheit. Dies kommt auch darin
zum Ausdruck, dass in den Zeiten nach Ziffer 19a das Baden in allen Varianten
ermöglicht werden soll – also sowohl ohne, mit oder mit teilweiser
Badebekleidung. Außerdem könnte das Naturerlebnisbad Schwartow sich damit einen
neuen Nutzerkreis erschließen. Es wird vorgeschlagen, dass bekleidungsfreie
Baden zu festen Zeiten und Wochentagen (z.B. Spätschwimmen) zu erlauben.
Unabhängig davon
sollte am Zaun zur Straßenseite ein Sichtschutz angepflanzt werden, da es in
der Vergangenheit häufiger vorgekommen ist, dass aus diesem Bereich Foto- und
Filmaufnahmen des Geländes erfolgt sind.
Insofern der Stadt
Boizenburg/Elbe durch die Maßnahmen bereits in diesem Haushaltsjahr
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen entstehen, so wird als Deckungsvorschlag die
Verwendung von nicht verausgabten Personalkosten im Produkt 12200
vorgeschlagen. Gegebenenfalls kann das Vorhaben auch als Ausgleichsmaßnahme für
Baumaßnahmen der Stadt Boizenburg/Elbe (z.B. Neubau Sporthalle) dienen.
gez. Lutz Heinrich gez.
Katharina Wiener
und Fraktion und
Fraktion
Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz |
Ja, positiv |
Nein, negativ |
Trifft nicht zu |
Fördert
der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien? |
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Trägt
der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei? |
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Bewirkt
der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich? |
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Wird
bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien
geachtet? |
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Trägt
der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei? |
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Wird
ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere
positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Antrag der Fraktionen von CDU und BfB
Änderung
der Haus- und Badeordnung für das Naturerlebnisbad Boizenburg/Elbe – Schwartow
vom 10.05.2022 (Badeordnung) sowie Einrichtung eines Sichtschutzes