Betreff
Antrag der Fraktionen CDU und BfB
hier: Änderung der Haus- und Badeordnung für das Naturerlebnisbad Boizenburg/Elbe - Schwartow vom 10.05.2022 (Badeordnung) sowie Einrichtung eines Sichtschutzes
Vorlage
126/22/FR-CDU/FR-BfB
Art
Fraktionsvorlage CDU

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe möge beschließen:

 

1. Die Haus- und Badeordnung für das Naturerlebnisbad Boizenburg/Elbe – Schwartow vom 10.05.2022 (Badeordnung) wie folgt zu ändern:

 

-Ergänzung der Ziffer 19 um Buchst. b)-

„Die Wahl einer oberkörperfreien Badebekleidung steht allen Geschlechtern gleichermaßen offen.“

 

-Ergänzung von Punkt 19a-

„Abweichend von Ziffer 19 ist der Aufenthalt im Wasser zu bestimmten Wochentagen und Tageszeiten auch ohne Badebekleidung gestattet. Während dieser Zeiten ist die Nutzung sowohl ohne, mit oder mit teilweiser Badebekleidung zulässig (´Kleidung optional-Modell`). Die diesbezüglichen Zeiten sind per Aushang am Eingang bekanntzugeben.“

 

2. Auf dem Gelände des Naturerlebnisbades Schwartow einen straßenseitigen Sichtschutzes anzupflanzen und zu prüfen, ob dieses Vorhaben im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme durchgeführt werden kann.  


Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Die rechtliche Gestaltung des Benutzungsverhältnisses und die Festlegung der den Nutzern der städtischen Badeanstalt obliegenden Rechte und Pflichten unterliegen der autonomen Regelung durch die Stadt. Diese Regelungsbefugnis findet allerdings ihre Grenze darin, dass die Nutzungsvorschriften der Erfüllung des bestimmungsgemäßen Zwecks der Badeanstalt dienen müssen sowie den verfassungsrechtlich verankerten Rechten der Nutzer, zu denen insbesondere das Recht auf Gleichbehandlung gehört. Ein grundsätzliches Verbot von textilfreiem Aufenthalt im Wasser lässt sich daher mit dem alleinigen Verweis darauf, die fehlende Badebekleidung sei nach weitläufiger Ansicht unüblich, nicht rechtfertigen. Denn bei der Definition dessen, was „übliche Badebekleidung“ ist, ist die Stadt nicht frei, sondern muss sich vom Zweck der Einrichtung leiten lassen und hat nur in diesem Rahmen einen – in ihrem Selbstzweck wurzelnden – Entscheidungsspielraum (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, 10 B 10515/19).

Als Schlussfolgerung daraus muss das Verbot von textilfreiem Baden auf sachlichen Gründen gemäß dem von der Stadt verfolgtem Regelungsprogramm beruhen. Gemäß Abschnitt I Ziff. 1 der Badeordnung dient diese dazu, die Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und das Wohlbefinden der Besucher zu gewährleisten.

In Deutschland ist Nacktbaden historisch ausgeprägter als in anderen Ländern. Eine Umfrage aus dem Jahr 2014 hat z.B. gezeigt, dass sich 28% der Deutschen schon einmal ohne Bikini oder Badehose am

Wasser aufgehalten haben. Damit ist festzustellen, dass für einen bedeutenden Teil der Bevölkerung Nacktbaden dazugehört. Daher ist zweifelhaft, ob das Baden in üblicher Badebekleidung nur mit dem Argument der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden kann. Aus Sicht der Antragssteller geht dieses Argument zumindest dann ins Leere, wenn wie beantragt die Zeiten am Eingang öffentlich bekanntgemacht werden. Damit hat jeder (potentielle) Badegast die Möglichkeit, von der Regelung Kenntnis zu nehmen und über seinen Besuch frei zu entscheiden.

Aus Sicht der Antragsteller verwirklicht der vorliegende Antrag den Anspruch der Stadt Boizenburg/Elbe auf Vielfalt, Akzeptanz und Offenheit. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass in den Zeiten nach Ziffer 19a das Baden in allen Varianten ermöglicht werden soll – also sowohl ohne, mit oder mit teilweiser Badebekleidung. Außerdem könnte das Naturerlebnisbad Schwartow sich damit einen neuen Nutzerkreis erschließen. Es wird vorgeschlagen, dass bekleidungsfreie Baden zu festen Zeiten und Wochentagen (z.B. Spätschwimmen) zu erlauben.

Unabhängig davon sollte am Zaun zur Straßenseite ein Sichtschutz angepflanzt werden, da es in der Vergangenheit häufiger vorgekommen ist, dass aus diesem Bereich Foto- und Filmaufnahmen des Geländes erfolgt sind.

Insofern der Stadt Boizenburg/Elbe durch die Maßnahmen bereits in diesem Haushaltsjahr Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen entstehen, so wird als Deckungsvorschlag die Verwendung von nicht verausgabten Personalkosten im Produkt 12200 vorgeschlagen. Gegebenenfalls kann das Vorhaben auch als Ausgleichsmaßnahme für Baumaßnahmen der Stadt Boizenburg/Elbe (z.B. Neubau Sporthalle) dienen.

 

 

gez. Lutz Heinrich                                                         gez. Katharina Wiener

und Fraktion                                                                    und Fraktion

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

Antrag der Fraktionen von CDU und BfB

Änderung der Haus- und Badeordnung für das Naturerlebnisbad Boizenburg/Elbe – Schwartow vom 10.05.2022 (Badeordnung) sowie Einrichtung eines Sichtschutzes