Betreff
Antrag auf Wappengenehmigung für eine Wappenpräsentation im Internet
Vorlage
124/22/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt zu, dass Herr Siegfried Heinze das Wappen der Stadt Boizenburg/Elbe für die Wappenpräsentation auf der Internetseite

https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.s-heinze.de oder https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.ortswappen.de).

 

 

nutzen darf.

 

Das Boizenburger Stadtwappen ist nur für den beantragten Zweck zu verwenden. 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Antrag Herr Siegfried Heinze vom 29.07.2022 auf Erlaubnis zur Verwendung des Boizenburger Stadtwappens für die Aufnahme in der Internetpräsentation von kommunalen Wappen auf der Internetseite: https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.s-heinze.de oder https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.ortswappen.de).

 

Gemäß § 1 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des Hauptausschusses.

Wappen genießen als Hoheitszeichen den gleichen Rechtsschutz, wie Name und Bezeichnung, da sie ebenfalls Bestandteil des Persönlichkeitsrechts sind. Die Zustimmung der Verwendung des Wappens wird in Betracht kommen, wenn die Verwendung im gemeindlichen Interesse liegt.

 

Für die Erlaubnis zur Führung des Stadtwappens wird lt. Gebührentarif zur   Verwaltungskostensatzung vom 19.03.2019, Anlage zu § 2 Abs. 1, Tarifstelle 2.4. eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

 

Herr Heinze bittet um den Erlass dieser Gebühr.

 

Auszug aus der E-Mail vom 29.07.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reichelt,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um die Erlaubnis, das Wappen Ihrer Stadt und die Wappen der Stadtteile (soweit vorhanden) in meiner Wappenpräsentation auf meiner Internetseite darzustellen.

Auf eine entsprechende Anfrage im Jahr 2015 wurde mir mitgeteilt, dass dafür eine Gebühr in Höhe von 20,00 € zu zahlen sei. Ich hatte daraufhin seinerzeit um Erlass dieser Gebühr gebeten, worauf ich jedoch keine Antwort mehr erhalten habe.
Ich wende mich daher heute mit meiner Bitte nochmals an Sie persönlich und bitte zu prüfen, ob ggfls. ein Erlass der Gebühr möglich ist.

Hier noch einige Hinweise zu meiner Wappenpräsentation:

Ich beschäftige mich seit Jahren damit, eine Sammlung kommunaler Wappen Deutschlands (Dörfer, Gemeinden, Städte, Kreise, Landkreise und Regionen) zusammenzustellen und diese auch anderen Interessierten auf meiner Internet-Seite zu zeigen.

Inzwischen sind bereits  mehrere Tausend Kommunen meiner Bitte, mir Ihr Wappen zur Verfügung zu stellen gefolgt.

Seit Anfang Juli letzten Jahres habe ich auch die Erlaubnis zur Darstellung des Bundeswappens.
Ebenfalls alle Bundesländer haben mir Ihr Wappen zur Verfügung gestellt.
Vom Land Bayern, welches sehr restriktiv mit Wappengenehmigungen umgeht habe ich dazu folgende EMail erhalten:


"Sehr geehrter Herr Heinze,
zu Ihrer E-Mail vom 12.05.2021 dürfen wir - als in Bayern zuständigen Wappengenehmigungsbehörde - Ihnen mitteilen, dass nach unserer Auffassung die vorgesehene Verwendung des großen und des kleinen bayerischen Staatswappens auf Ihrer Webseite eine Verwendung der Wappen zu wissenschaftlichen Zwecken nach Art. 2 Abs.1 Satz 1 WappenG darstellt.
Die Heraldik ist eine anerkannte Hilfswissenschaft als Disziplin der Geschichtswissenschaften. Die Darstellung von Wappen, ihre Blasonierung sowie Deutung und Darlegung geschichtlicher Hintergrundinformationen sind der Heraldik zuzuordnen. Die Staatswappen werden dabei selbst Gegenstand der wissenschaftlichen Darstellung, indem Informationen über Geschichte, Bedeutung, Gestaltung usw. der Staatswappen weitergegeben werden und sie nicht nur zur bloßen Ausschmückung dienen. Ihre Webseite lässt auch nicht erkennen, dass die Wappen zu Werbezwecken verwendet würden oder dass durch deren Verwendung ein amtlicher Eindruck entstehen könnte.
Aus diesen Gründen ist die Verwendung der bayerischen Staatswappen auf Ihrer Webseite genehmigungsfrei zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Braun
Regierung von Oberfranken"


Ich darf sie einladen, sich das bisherige Ergebnis auf meiner Homepage https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.s-heinze.de oder https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.ortswappen.de anzusehen.

Bei der Darstellung des Wappens handelt es sich um eine methodische Zusammenstellung der kommunalen Wappenlandschaft in Deutschland. Es wird damit keinesfalls ein amtlicher Charakter erzeugt.  Mit der Wappenpräsentation ist keinerlei gewerbliche oder kommerzielle Absicht verbunden. Die Wappenpräsentation soll der Information über die Wappenlandschaft deutscher Kommunen sowie der Vermittlung von umfassendem Wissen zu den verschiedenen Wappen und ihrer Geschichte und damit einem Bildungszweck dienen. Dieser "Bildungszweck" wurde auch von anderen Kommunen, die Regelungen zur Nutzung des Wappens in Wappenordnungen, Wappensatzungen oder ähnlichen Bestimmungen getroffen haben, als Grund herangezogen, um mir die Aufnahme deren Wappens in meine Sammlung und dies in der Regel unter Verzicht auf eine Gebühr zu erlauben.

Ich würde mich freuen, wenn auch Sie mich bei der weiteren Vervollständigung meiner Wappenpräsentation unterstützen und mir das Wappen Ihrer Stadt als Bilddatei sowie die Kurzbeschreibung (Blasonierung) des Wappens zusenden würden. Schön wäre es, wenn zusätzlich auch ein Text mit Erläuterungen zum geschichtlichen Hintergrund und zur Bedeutung des Wappens beigefügt würde. Wenn Sie es wünschen, kann ich das Wappen und die Informationen auch von einer anderen Quelle (z.B. Ihrer Internetseite oder aus Wikipedia.de) übernehmen. Bitte nennen Sie mir in diesem Fall die Quelle.

Sollten auch Stadtteile vorhanden sein und über eigene Wappen verfügen, würde ich auch diese gerne in meine Sammlung aufnehmen und mich deshalb freuen, wenn Sie mir auch deren Wappen und Blasonierung/Erläuterung zukommen lassen würden.

Wie bereits dargestellt, bitte ich von der Erhebung einer Gebühr für die Darstellung des Wappens in meiner Präsentation abzusehen. Zum einen würde es für mich mehr als nur teuer, müsste ich für jedes Wappen zahlen, andererseits bin ich dazu nicht zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlung mit den vielen anderen Kommunen, die mir ihr Wappen kostenfrei zur Verfügung stellen, nicht bereit.


 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

Antrag per E-Mail von Herrn Siegfried Heinze vom 29. Juli 2022

Erlaubnis zur Verwendung des Boizenburger Stadtwappens für die Aufnahme in der Internetpräsentation von kommunalen Wappen auf seiner Internetseite https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.s-heinze.de oder https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.ortswappen.de).