Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt zu, dass Herr Siegfried Heinze das Wappen der Stadt Boizenburg/Elbe für die Wappenpräsentation auf der Internetseite
https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.s-heinze.de
oder https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.ortswappen.de).
nutzen darf.
Das Boizenburger Stadtwappen ist nur für den beantragten Zweck zu verwenden.
Sachdarstellung und Begründung:
Antrag Herr Siegfried Heinze vom 29.07.2022 auf Erlaubnis zur Verwendung des Boizenburger
Stadtwappens für die Aufnahme in der Internetpräsentation von kommunalen Wappen
auf der Internetseite: https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.s-heinze.de
oder https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.ortswappen.de).
Gemäß § 1 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des Hauptausschusses.
Wappen genießen als Hoheitszeichen den gleichen Rechtsschutz, wie Name und Bezeichnung, da sie ebenfalls Bestandteil des Persönlichkeitsrechts sind. Die Zustimmung der Verwendung des Wappens wird in Betracht kommen, wenn die Verwendung im gemeindlichen Interesse liegt.
Für die Erlaubnis zur Führung des
Stadtwappens wird lt. Gebührentarif zur
Verwaltungskostensatzung vom 19.03.2019, Anlage zu § 2 Abs. 1,
Tarifstelle 2.4. eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Herr Heinze bittet um den Erlass dieser Gebühr.
Auszug aus der E-Mail vom 29.07.2022
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reichelt,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Erlaubnis, das Wappen Ihrer Stadt und die Wappen der
Stadtteile (soweit vorhanden) in meiner Wappenpräsentation auf meiner
Internetseite darzustellen.
Auf eine entsprechende Anfrage im Jahr 2015 wurde mir mitgeteilt, dass dafür
eine Gebühr in Höhe von 20,00 € zu zahlen sei. Ich hatte daraufhin seinerzeit
um Erlass dieser Gebühr gebeten, worauf ich jedoch keine Antwort mehr erhalten
habe.
Ich wende mich daher heute mit meiner Bitte nochmals an Sie persönlich und
bitte zu prüfen, ob ggfls. ein Erlass der Gebühr möglich ist.
Hier noch einige Hinweise zu meiner Wappenpräsentation:
Ich beschäftige mich seit Jahren damit, eine Sammlung kommunaler Wappen
Deutschlands (Dörfer, Gemeinden, Städte, Kreise, Landkreise und Regionen)
zusammenzustellen und diese auch anderen Interessierten auf meiner
Internet-Seite zu zeigen.
Inzwischen sind bereits mehrere Tausend Kommunen meiner Bitte, mir Ihr
Wappen zur Verfügung zu stellen gefolgt.
Seit Anfang Juli letzten Jahres habe ich auch die Erlaubnis zur Darstellung des
Bundeswappens.
Ebenfalls alle Bundesländer haben mir Ihr Wappen zur Verfügung gestellt.
Vom Land Bayern, welches sehr restriktiv mit Wappengenehmigungen umgeht habe
ich dazu folgende EMail erhalten:
"Sehr geehrter Herr Heinze,
zu Ihrer E-Mail vom 12.05.2021 dürfen wir - als in Bayern zuständigen
Wappengenehmigungsbehörde - Ihnen mitteilen, dass nach unserer Auffassung die
vorgesehene Verwendung des großen und des kleinen bayerischen Staatswappens auf
Ihrer Webseite eine Verwendung der Wappen zu wissenschaftlichen Zwecken nach
Art. 2 Abs.1 Satz 1 WappenG darstellt.
Die Heraldik ist eine anerkannte Hilfswissenschaft als Disziplin der
Geschichtswissenschaften. Die Darstellung von Wappen, ihre Blasonierung sowie
Deutung und Darlegung geschichtlicher Hintergrundinformationen sind der
Heraldik zuzuordnen. Die Staatswappen werden dabei selbst Gegenstand der
wissenschaftlichen Darstellung, indem Informationen über Geschichte, Bedeutung,
Gestaltung usw. der Staatswappen weitergegeben werden und sie nicht nur zur
bloßen Ausschmückung dienen. Ihre Webseite lässt auch nicht erkennen, dass die
Wappen zu Werbezwecken verwendet würden oder dass durch deren Verwendung ein
amtlicher Eindruck entstehen könnte.
Aus diesen Gründen ist die Verwendung der bayerischen Staatswappen auf Ihrer
Webseite genehmigungsfrei zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Braun
Regierung von Oberfranken"
Ich darf sie einladen, sich das bisherige Ergebnis auf meiner Homepage https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.s-heinze.de
oder https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.ortswappen.de
anzusehen.
Bei der Darstellung des Wappens handelt es sich um eine methodische
Zusammenstellung der kommunalen Wappenlandschaft in Deutschland. Es wird damit
keinesfalls ein amtlicher Charakter erzeugt. Mit der Wappenpräsentation
ist keinerlei gewerbliche oder kommerzielle Absicht verbunden. Die
Wappenpräsentation soll der Information über die Wappenlandschaft deutscher
Kommunen sowie der Vermittlung von umfassendem Wissen zu den verschiedenen
Wappen und ihrer Geschichte und damit einem Bildungszweck dienen. Dieser
"Bildungszweck" wurde auch von anderen Kommunen, die Regelungen zur
Nutzung des Wappens in Wappenordnungen, Wappensatzungen oder ähnlichen
Bestimmungen getroffen haben, als Grund herangezogen, um mir die Aufnahme deren
Wappens in meine Sammlung und dies in der Regel unter Verzicht auf eine Gebühr
zu erlauben.
Ich würde mich freuen, wenn auch Sie mich bei der weiteren Vervollständigung
meiner Wappenpräsentation unterstützen und mir das Wappen Ihrer Stadt als
Bilddatei sowie die Kurzbeschreibung (Blasonierung) des Wappens zusenden
würden. Schön wäre es, wenn zusätzlich auch ein Text mit Erläuterungen zum
geschichtlichen Hintergrund und zur Bedeutung des Wappens beigefügt würde. Wenn
Sie es wünschen, kann ich das Wappen und die Informationen auch von einer
anderen Quelle (z.B. Ihrer Internetseite oder aus Wikipedia.de) übernehmen.
Bitte nennen Sie mir in diesem Fall die Quelle.
Sollten auch Stadtteile vorhanden sein und über eigene Wappen verfügen, würde
ich auch diese gerne in meine Sammlung aufnehmen und mich deshalb freuen, wenn
Sie mir auch deren Wappen und Blasonierung/Erläuterung zukommen lassen würden.
Wie bereits dargestellt, bitte ich von der Erhebung einer Gebühr für die
Darstellung des Wappens in meiner Präsentation abzusehen. Zum einen würde es
für mich mehr als nur teuer, müsste ich für jedes Wappen zahlen, andererseits
bin ich dazu nicht zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlung mit den vielen
anderen Kommunen, die mir ihr Wappen kostenfrei zur Verfügung stellen, nicht
bereit.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung
bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Antrag per E-Mail
von Herrn Siegfried Heinze vom 29. Juli 2022
Erlaubnis zur Verwendung des Boizenburger Stadtwappens für die Aufnahme
in der Internetpräsentation von kommunalen Wappen auf seiner Internetseite
https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.s-heinze.de
oder https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=www.ortswappen.de).