Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe möge beschließen:
1. Die Stadt Boizenburg/Elbe richtet eine unbefristete
Stelle für Gefahrenabwehr und Brandschutz ein, um die wirksame und
zielgerichtete Wirkung der örtlichen Einheiten der Gefahrenabwehr zu
gewährleisten sowie im Katastrophenfall effektiv, im Rahmen des Landeskatatstrophenschutzgesetzes,
mit ihren öffentlichen Einheiten und Einrichtungen mitzuwirken. Der
vorgenannten Stelle sollen insbesondere folgende Tätigkeiten zugeordnet werden:
a. Organisatorische und planerische Vorbereitung für den Einsatz der örtlichen
Einheiten im Zuge der Gefahrenabwehr sowie zur Mitwirkung im Katastrophenfall
nach Vorgabe der zuständigen Katastrophenschutzbehörden,
b. Erarbeitung und Fortschreibung eines Planes zur
Beschaffung von technischem Gerät und gebäudetechnischer Ausstattung zur
Gefahrenabwehr,
c. Führungsunterstützung der örtlichen
Entscheidungsträger durch Erwerb der Qualifikation zum Verbandsführer bzw.
einer vergleichbaren Qualifikation,
d. Teilnahme an Übungen und Schulungen,
e. Zukünftige Übernahme der Sachbearbeitung
Brandschutz der Stadt Boizenburg/Elbe als Hauptträger der örtlichen
Gefahrenabwehr,
f. Unterweisung, Schulung und Anleitung von
Verwaltungsmitarbeitern im Umgang mit der FwDV 100 sowie den dazugehörigen
Softwareprodukten, um die administrativen Aufgaben der Verwaltung erfüllen zu
können.
2. Der Bürgermeister wird
beauftragt, sich mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim als zuständiger
Katastrophenschutzbehörde abzustimmen, um eine möglichst effiziente
Zusammenarbeit der o.g. Stelle mit den kreislichen Einrichtungen zu
ermöglichen.
3. Der Bürgermeister wird
beauftragt, mit dem Amt Boizenburg-Land Gespräche dahingehend aufzunehmen, ob
die vorgenannte Stelle in die Gefahrenabwehr des Amtes eingebunden werden kann
um eine bessere Koordination des Einsatzes von Kräften bzw. der Beschaffung von
Einsatzmitteln zu ermöglichen.
4. Die Stelle soll sowohl
Bewerbern mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Gefahrenabwehr als auch
Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung und langjähriger Erfahrung im
Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst, THW etc. offenstehen. Voraussetzung soll
weiterhin der Besitz bzw. die Bereitschaft zum Erwerb von
Führungsqualifikationen entsprechend der Befähigung Verbandsführer sein. Die
Eingruppierung soll je nach persönlichen Voraussetzungen und tatsächlicher
Stellenbeschreibung in der EG 9 bis 11 TvÖD (VKA) erfolgen.
5. Die Befugnisse des
Bürgermeisters bleiben unberührt.
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt Boizenburg/Elbe ist nach §1 Abs. 4 SOG M-V im übertragenen
Wirkungskreis die Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie nach §2 BrSchG MV im eigenen
Wirkungskreis die Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes und der technischen
Hilfeleistung zugeordnet. Darüber hinaus ist der Bürgermeister bei
Großschadensereignissen und im Katastrophenfall politisch
Gesamtverantwortlicher. Als Grundzentrum sowie Standort einer
Stützpunktfeuerwehr ist den Einsatzkräften der Stadt Boizenburg/Elbe somit eine
hohe Bedeutung bei der örtlichen Gefahrenabwehr beizumessen. Darüber hinaus
wirken die Kräfte der Stadt Boizenburg/Elbe gem. §4 Abs. 1 LKatSG MV auch bei
Katastrophenfällen mit. Die Erfahrung der Vergangenheit hat dabei gezeigt, dass
die örtlichen Kräfte einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung
leisten.
Daraus schlussfolgernd sollten der organisatorischen und planerischen
Vorbereitung sowie der Beschaffungsplanung im Bereich Gefahrenabwehr mehr
Kapazitäten eingeräumt werden, um der hohen Bedeutung gerecht zu werden.
Darüber hinaus greift der vorliegende Antrag Maßnahme 10.8 der
Brandschutzbedarfsplanung auf, die eine Überprüfung und Anpassung der
Führungsorganisation fordert. Ziel des Antrages ist es somit auch, die
Entscheidungs- und Führungsfähigkeit des Bürgermeisters in kritischen
Situationen zu stärken.
Abschließend darf nicht vergessen werden, dass Boizenburg/Elbe durch
seine Lage in besonders hohem Maß der Gefahr durch Hochwasser ausgesetzt ist.
Es erscheint daher sinnvoll, etwaige Bemühungen und Maßnahmen sowohl mit dem
Landkreis als auch dem Amt Boizenburg-Land zu koordinieren.
Zur finanziellen
Kompensation der Maßnahme wird vorgeschlagen, die Stelle
„Qualitätsmanagement/Rechnungsprüfung“ mit 0,5 VZÄ in der EG 11 zu streichen
sowie die Stelle Verwaltungsangestellte/r Brandschutz in der EG 7 künftig
wegfallen zu lassen (Zuordnung der Aufgaben zur neu geschaffenen Stelle).
Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz |
Ja, positiv |
Nein, negativ |
Trifft nicht zu |
Fördert
der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien? |
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Trägt
der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei? |
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Bewirkt
der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich? |
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Wird
bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien
geachtet? |
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Trägt
der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei? |
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Wird
ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere
positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Antrag der Fraktion
CDU vom 28.09.2022
Ausbau
der Gefahrenabwehr und besserer Schutz vor Hochwasser und anderen
Großschadensereignissen