Betreff
Antrag der Fraktion CDU Ausbau der Gefahrenabwehr und besserer Schutz vor Hochwasser und anderen Großschadensereignissen
Vorlage
123/22/FR-CDU
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe möge beschließen:

1. Die Stadt Boizenburg/Elbe richtet eine unbefristete Stelle für Gefahrenabwehr und Brandschutz ein, um die wirksame und zielgerichtete Wirkung der örtlichen Einheiten der Gefahrenabwehr zu gewährleisten sowie im Katastrophenfall effektiv, im Rahmen des Landeskatatstrophenschutzgesetzes, mit ihren öffentlichen Einheiten und Einrichtungen mitzuwirken. Der vorgenannten Stelle sollen insbesondere folgende Tätigkeiten zugeordnet werden: a. Organisatorische und planerische Vorbereitung für den Einsatz der örtlichen Einheiten im Zuge der Gefahrenabwehr sowie zur Mitwirkung im Katastrophenfall nach Vorgabe der zuständigen Katastrophenschutzbehörden,

b. Erarbeitung und Fortschreibung eines Planes zur Beschaffung von technischem Gerät und gebäudetechnischer Ausstattung zur Gefahrenabwehr,

c. Führungsunterstützung der örtlichen Entscheidungsträger durch Erwerb der Qualifikation zum Verbandsführer bzw. einer vergleichbaren Qualifikation,

d. Teilnahme an Übungen und Schulungen,

e. Zukünftige Übernahme der Sachbearbeitung Brandschutz der Stadt Boizenburg/Elbe als Hauptträger der örtlichen Gefahrenabwehr,

f. Unterweisung, Schulung und Anleitung von Verwaltungsmitarbeitern im Umgang mit der FwDV 100 sowie den dazugehörigen Softwareprodukten, um die administrativen Aufgaben der Verwaltung erfüllen zu können.

 

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, sich mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim als zuständiger Katastrophenschutzbehörde abzustimmen, um eine möglichst effiziente Zusammenarbeit der o.g. Stelle mit den kreislichen Einrichtungen zu ermöglichen.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Amt Boizenburg-Land Gespräche dahingehend aufzunehmen, ob die vorgenannte Stelle in die Gefahrenabwehr des Amtes eingebunden werden kann um eine bessere Koordination des Einsatzes von Kräften bzw. der Beschaffung von Einsatzmitteln zu ermöglichen.

 

4. Die Stelle soll sowohl Bewerbern mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Gefahrenabwehr als auch Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung und langjähriger Erfahrung im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst, THW etc. offenstehen. Voraussetzung soll weiterhin der Besitz bzw. die Bereitschaft zum Erwerb von Führungsqualifikationen entsprechend der Befähigung Verbandsführer sein. Die Eingruppierung soll je nach persönlichen Voraussetzungen und tatsächlicher Stellenbeschreibung in der EG 9 bis 11 TvÖD (VKA) erfolgen.

 

5. Die Befugnisse des Bürgermeisters bleiben unberührt.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt Boizenburg/Elbe ist nach §1 Abs. 4 SOG M-V im übertragenen Wirkungskreis die Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie nach §2 BrSchG MV im eigenen Wirkungskreis die Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung zugeordnet. Darüber hinaus ist der Bürgermeister bei Großschadensereignissen und im Katastrophenfall politisch Gesamtverantwortlicher. Als Grundzentrum sowie Standort einer Stützpunktfeuerwehr ist den Einsatzkräften der Stadt Boizenburg/Elbe somit eine hohe Bedeutung bei der örtlichen Gefahrenabwehr beizumessen. Darüber hinaus wirken die Kräfte der Stadt Boizenburg/Elbe gem. §4 Abs. 1 LKatSG MV auch bei Katastrophenfällen mit. Die Erfahrung der Vergangenheit hat dabei gezeigt, dass die örtlichen Kräfte einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten.

Daraus schlussfolgernd sollten der organisatorischen und planerischen Vorbereitung sowie der Beschaffungsplanung im Bereich Gefahrenabwehr mehr Kapazitäten eingeräumt werden, um der hohen Bedeutung gerecht zu werden. Darüber hinaus greift der vorliegende Antrag Maßnahme 10.8 der Brandschutzbedarfsplanung auf, die eine Überprüfung und Anpassung der Führungsorganisation fordert. Ziel des Antrages ist es somit auch, die Entscheidungs- und Führungsfähigkeit des Bürgermeisters in kritischen Situationen zu stärken.

Abschließend darf nicht vergessen werden, dass Boizenburg/Elbe durch seine Lage in besonders hohem Maß der Gefahr durch Hochwasser ausgesetzt ist. Es erscheint daher sinnvoll, etwaige Bemühungen und Maßnahmen sowohl mit dem Landkreis als auch dem Amt Boizenburg-Land zu koordinieren.

Zur finanziellen Kompensation der Maßnahme wird vorgeschlagen, die Stelle „Qualitätsmanagement/Rechnungsprüfung“ mit 0,5 VZÄ in der EG 11 zu streichen sowie die Stelle Verwaltungsangestellte/r Brandschutz in der EG 7 künftig wegfallen zu lassen (Zuordnung der Aufgaben zur neu geschaffenen Stelle).

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

Antrag der Fraktion CDU vom 28.09.2022

Ausbau der Gefahrenabwehr und besserer Schutz vor Hochwasser und anderen Großschadensereignissen