Betreff
Antrag der Frakton BfB hier: Einrichtung von Haltestellen
Vorlage
122/22/FR-BfB
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt: :

 

  1. Der Bürgermeister und die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob Haltestellen im Bereich der Hamburger Straße, Neubaugebietes Elbgarten, Ortsteil Vier in das Haltestellennetz des Stadtverkehrs (Linie 500) zeitnah integriert werden können. Dadurch würde die Mobilität der Einwohner, die auf den ÖPNV angewiesen sind (Rentner, Schüler und Menschen ohne eigenen PKW [oft auch sozial Schwache oder Behinderte]), verbessert und sichergestellt werden.

 

  1. Die Frequentierung der zu planenden Haltestellen soll sich am Bedarf (Schülerbeförderung, Öffnungszeiten der Kultureinrichtungen und Geschäfte, an Touristischen Belangen und Ereignissen) orientieren und in Absprache mit den Verkehrsbetrieben erfolgen.

 

  1. Bei der Planung/ Errichtung von Haltestellen wird darauf geachtet, dass der Verkehrssicherungspflicht von Anfang an Rechnung getragen wird.

 

Der Bürgermeister und die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob vorhandene Haltestellen andere Linien an das Haltestellennetz der Linie 500 angeschlossen oder Fördergelder beantragt werden können sowie Sponsoring/Übernahme von Patenschaft für die Haltestelle in Frage kommen.

 

  1. Für eine zeitnahe Umsetzung der Projekte werden beantragte Mittel in dem Haushaltsplan für 2023 aufzunehmen.

 

  1.  Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, die prognostizierte Zahlen im Nahverkehrsplan von 2014 an die tatsächliche Entwicklung der Einwohnerzahlen im aktuellen Nahverkehrsplan anzupassen, um Fehlplanungen zu minimieren.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Antrag der Fraktion BfB vom 27.09.2022

 

Mit Einrichtung von Haltestellen, die mittels Fußweges in ca. 350 Meter erreichbar sind (vgl. Regionaler Nahverkehrsplan Westmecklenburg – Teil B: Landkreis Ludwigslust-Parchim April 2014 [https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=https://docplayer.org/28763057-Regionaler-nahverkehrsplan-westmecklenburg-teil-b-landkreis-ludwigslust-parchim-april-2014.html]) wird dem ÖPNV als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge Rechnung getragen.

 

Um diesem Gebot Rechnung zu tragen, wird der Bürgermeister/Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob Haltestellen im Bereich der Hamburger Straße, Neubaugebietes Elbgarten, Ortsteil Vier in das Haltestellennetz des Stadtverkehrs (Linie 500) zeitnah integriert werden können. Dadurch würde die Mobilität der Einwohner, die auf den ÖPNV angewiesen sind (Rentner, Schüler und Menschen ohne eigenen PKW [oft auch sozial Schwache oder Behinderte]), verbessert und sichergestellt werden.

 

Einige weiterer positive Aspekte bestehen darin, dass touristische Punkte (Einflussreich, Aussichtspunkt Elwkieker, Elbbergmuseum, Stadtpark, Vierwald), Orte der Freizeitgestaltung (z.B. Friedhof, Skaterpark, Fairhafen, Schützenhalle, Sportstudio, Eventlokation in der Fährstraße 6, Restaurants bzw. Imbiss) oder Gewerbetreibende (z.B. Glaserei, Betriebe auf dem ehemaligen Werftgelände, Gärtnerei) mit dem ÖPNV erreichbar sind. Nicht zu vernachlässigen der Umwelt- und Klimaaspekt.

 

Die Frequentierung der zu planenden Haltestellen soll sich am Bedarf (Schülerbeförderung, Öffnungszeiten der Kultureinrichtungen und Geschäfte, an Touristischen Belangen und Ereignissen) orientieren und in Absprache mit den Verkehrsbetrieben erfolgen.

Gleichzeitig soll bei der Planung/ Errichtung von Haltestellen darauf geachtet werden, dass der Verkehrssicherungspflicht von Anfang an Rechnung getragen wird.

Um die Kosten gering zu halten wird der Bürgermeister/Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob vorhandene Haltestellen andere Linien an das Haltestellennetz der Linie 500 angeschlossen oder Fördergelder beantragt werden können sowie Sponsoring/Übernahme von Patenschaft für die Haltestelle in Frage kämen.

Für eine zeitnahe Umsetzung der Projekte wird beantragt Mittel in den Haushaltsplan für 2023 aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang wird der Bürgermeister/Verwaltung ebenfalls beauftragt, die prognostizierte Zahlen im Nahverkehrsplan von 2014 an die tatsächliche Entwicklung der Einwohnerzahlen im aktuellen Nahverkehrsplan anpassen zu lassen, um Fehlplanungen zu minimieren.

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Ne

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

Antrag der FR-BfB vom 27.09.2022

Einrichtung von Haltestellen, die mittels Fußweg in 350 Meter erreichbar sind