Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt: :
- Der Bürgermeister
und die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob Haltestellen im
Bereich der Hamburger Straße, Neubaugebietes Elbgarten, Ortsteil Vier in
das Haltestellennetz des Stadtverkehrs (Linie 500) zeitnah integriert
werden können. Dadurch würde die Mobilität der Einwohner, die auf den ÖPNV
angewiesen sind (Rentner, Schüler und Menschen ohne eigenen PKW [oft auch
sozial Schwache oder Behinderte]), verbessert und sichergestellt werden.
- Die Frequentierung der zu planenden Haltestellen soll sich am Bedarf (Schülerbeförderung, Öffnungszeiten der Kultureinrichtungen und Geschäfte, an Touristischen Belangen und Ereignissen) orientieren und in Absprache mit den Verkehrsbetrieben erfolgen.
- Bei der Planung/ Errichtung von Haltestellen wird darauf geachtet, dass der Verkehrssicherungspflicht von Anfang an Rechnung getragen wird.
Der Bürgermeister und die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob vorhandene Haltestellen andere Linien an das Haltestellennetz der Linie 500 angeschlossen oder Fördergelder beantragt werden können sowie Sponsoring/Übernahme von Patenschaft für die Haltestelle in Frage kommen.
- Für eine zeitnahe Umsetzung der Projekte werden beantragte Mittel in dem Haushaltsplan für 2023 aufzunehmen.
- Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, die prognostizierte Zahlen im Nahverkehrsplan von 2014 an die tatsächliche Entwicklung der Einwohnerzahlen im aktuellen Nahverkehrsplan anzupassen, um Fehlplanungen zu minimieren.
Sachdarstellung und Begründung:
Antrag der Fraktion
BfB vom 27.09.2022
Mit Einrichtung von
Haltestellen, die mittels Fußweges in ca. 350 Meter erreichbar sind (vgl.
Regionaler Nahverkehrsplan Westmecklenburg – Teil B: Landkreis
Ludwigslust-Parchim April 2014 [https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=https://docplayer.org/28763057-Regionaler-nahverkehrsplan-westmecklenburg-teil-b-landkreis-ludwigslust-parchim-april-2014.html])
wird dem ÖPNV als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge Rechnung
getragen.
Um diesem Gebot Rechnung zu tragen, wird der Bürgermeister/Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob Haltestellen im Bereich der Hamburger Straße, Neubaugebietes Elbgarten, Ortsteil Vier in das Haltestellennetz des Stadtverkehrs (Linie 500) zeitnah integriert werden können. Dadurch würde die Mobilität der Einwohner, die auf den ÖPNV angewiesen sind (Rentner, Schüler und Menschen ohne eigenen PKW [oft auch sozial Schwache oder Behinderte]), verbessert und sichergestellt werden.
Einige weiterer positive Aspekte bestehen darin, dass touristische Punkte (Einflussreich, Aussichtspunkt Elwkieker, Elbbergmuseum, Stadtpark, Vierwald), Orte der Freizeitgestaltung (z.B. Friedhof, Skaterpark, Fairhafen, Schützenhalle, Sportstudio, Eventlokation in der Fährstraße 6, Restaurants bzw. Imbiss) oder Gewerbetreibende (z.B. Glaserei, Betriebe auf dem ehemaligen Werftgelände, Gärtnerei) mit dem ÖPNV erreichbar sind. Nicht zu vernachlässigen der Umwelt- und Klimaaspekt.
Die Frequentierung der zu planenden Haltestellen soll sich am Bedarf (Schülerbeförderung, Öffnungszeiten der Kultureinrichtungen und Geschäfte, an Touristischen Belangen und Ereignissen) orientieren und in Absprache mit den Verkehrsbetrieben erfolgen.
Gleichzeitig soll bei der Planung/ Errichtung von Haltestellen darauf geachtet werden, dass der Verkehrssicherungspflicht von Anfang an Rechnung getragen wird.
Um die Kosten gering zu halten wird der Bürgermeister/Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob vorhandene Haltestellen andere Linien an das Haltestellennetz der Linie 500 angeschlossen oder Fördergelder beantragt werden können sowie Sponsoring/Übernahme von Patenschaft für die Haltestelle in Frage kämen.
Für eine zeitnahe Umsetzung der Projekte wird beantragt Mittel in den Haushaltsplan für 2023 aufzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird
der Bürgermeister/Verwaltung ebenfalls beauftragt, die prognostizierte Zahlen
im Nahverkehrsplan von 2014 an die tatsächliche Entwicklung der Einwohnerzahlen
im aktuellen Nahverkehrsplan anpassen zu lassen, um Fehlplanungen zu
minimieren.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen) beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Antrag der FR-BfB
vom 27.09.2022
Einrichtung von
Haltestellen, die mittels Fußweg in 350 Meter erreichbar sind