hier: Beauftragung von Nachträgen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt folgendem Verfahren zur Beauftragung von
Nachträgen für die Erweiterung der Regionalen Schule „Rudolf Tarnow“ in
Boizenburg/Elbe zu:
Bei der Beauftragung von Nachträgen im Sinne von §2 der VOB/B bis 10% der
ursprünglichen Auftragssumme entscheidet der Bürgermeister nach pflichtgemäßem
Ermessen. Maximale Höhe der Nachträge auf die Auftragssumme = 375.994,91 €
brutto. Für die Überschreitung der vorstehenden Summe für Nachtragsaufträge ist
die Summe aller erteilten Nachtragsaufträge maßgebend.
Die zuständigen Gremien werden fortlaufend im Bericht der Verwaltung über
den Stand der Bauvorhaben und Anzahl, Höhe und Gesamtsumme der laufenden
Nachträge informiert. Dazu wird eine monatliche Budgetübersicht zum Kostencontrolling
gefertigt und den Gremien vorgestellt.
Der Ausschuss für Bau
und Verkehr wird unabhängig von den Ausschusssitzungen über den Ablauf und die
laufenden Nachträge informiert. Zudem kann der Ausschuss für Bau und Verkehr
jederzeit Einsicht in die Budgetübersicht des Projektes beim Bauamtsleiter
nehmen.
Sachdarstellung und Begründung:
Es ist notwendig, Nachträge auch schnell
zu beauftragen, um Schaden (Baubehinderungsanzeigen der Firmen und deren
Folgen) von der Stadt Boizenburg/Elbe abzuwenden.
Um das Prozedere für so ein großes Vorhaben zu vereinfachen bzw.
überhaupt zu ermöglichen, wird folgendes Verfahren zur Beschlussfassung
vorgeschlagen:
Bei der Vergabe von
Nachtragsaufträgen im Sinne von § 2 der VOB/B bis 10 % der ursprünglichen
Auftragssumme entscheidet der Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen.
Für die Überschreitung der vorstehenden Summe für Nachtragsaufträge ist die Summe aller erteilten Nachtragsaufträge maßgebend.
Die zuständigen Gremien werden
fortlaufend im Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauvorhaben und Anzahl,
Höhe und Gesamtsumme der laufenden Nachträge informiert. Dazu wird eine
monatliche Budgetübersicht zum Kostencontrolling gefertigt und den Gremien
vorgestellt.
Die Vorlage wurde im Ausschuss für Bau und Verkehr am 18.08.2022 beraten
und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschusses entsprechend
formuliert.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro gez. Lukow
..................
Personalrat ……………………….
Anlagen: