Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das
Haushaltsjahr 2019 der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem
gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Jahresabschluss
2019 der Stadt Boizenburg/Elbe wurde auf der Sitzung der Stadtvertretung am
25.08.2022 festgestellt (siehe Beschlussvorlage 092/22/10).
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Mittel stehen bereit: Ja Nein Produkt.: Sachkonto: HH-Ansatz: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….