hier: Beauftragung von Nachträgen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
stimmt folgendem Verfahren zur Beauftragung von Nachträgen für das
Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe zu:
Bei der Beauftragung von Nachträgen im Sinne von § 2 der VOB/B bis 10 % der ursprünglichen Auftragssumme entscheidet der Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen.
Für die Überschreitung der vorstehenden Summe für Nachtragsaufträge ist die Summe aller erteilten Nachtragsaufträge maßgebend.
Die zuständigen Gremien werden fortlaufend im Bericht der
Verwaltung über den Stand der Bauvorhaben und Anzahl, Höhe und Gesamtsumme der
laufenden Nachträge informiert. Dazu wird eine monatliche Budgetübersicht zum
Kostencontrolling gefertigt und den Gremien vorgestellt.
Sachdarstellung und Begründung:
Nachdem einer
verstärkten Projektassistenz in der Stadtvertretung vom 21.07.2022 und damit
einer schnellen Nachtragserkennung zugestimmt worden ist, ist es notwendig,
Nachträge auch schnell zu
beauftragen, um Schaden (Baubehinderungsanzeigen der Firmen und deren Folgen)
von der Stadt Boizenburg abzuwenden.
Um das Prozedere
für so ein großes Vorhaben zu vereinfachen bzw. überhaupt zu ermöglichen, wird
folgendes Verfahren zur Beschlussfassung vorgeschlagen:
Bei der Vergabe von Nachtragsaufträgen im Sinne von § 2 der
VOB/B bis 10 % der ursprünglichen Auftragssumme entscheidet der Bürgermeister
nach pflichtgemäßem Ermessen.
Für die Überschreitung der vorstehenden Summe für Nachtragsaufträge ist die Summe aller erteilten Nachtragsaufträge maßgebend.
Die zuständigen Gremien werden fortlaufend im Bericht der
Verwaltung über den Stand der Bauvorhaben und Anzahl, Höhe und Gesamtsumme der
laufenden Nachträge informiert. Dazu wird eine monatliche Budgetübersicht zum
Kostencontrolling gefertigt und den Gremien vorgestellt.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: