Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister
der Stadt Boizenburg/Elbe wird ermächtigt, den Leistungsvertrag zwischen dem
Landkreis Ludwigslust-Parchim über die Einrichtung und den Betrieb eines Hortes
gemäß Anlage abzuschließen.
Sachdarstellung und Begründung:
Am Donnerstag, den 21.07.2022, fand die Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsverhandlung für die Interimslösung Stadthort
Boizenburg/Elbe statt.
Festgelegt wurden die zu erbringenden Leistungen gemäß der eingereichten
Leistungs- und Qualitätsbeschreibung und die monatlichen Entgelte für die
Ganztagsbetreuung in Höhe von 287,79 € sowie Teilzeitbetreuung in Höhe von
175,83 €. Im Entgelt sind alle Personalkosten
enthalten. Gemäß §28 (1) KiföG M-V gewährt der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe die Entgelte auf der Grundlage § 24 (1,3) KiföG M-V.
Der Abschluss des
Leistungsvertrages ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Stadthortes Boizenburg/Elbe.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung
bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Leistungsvertrag