Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe ermächtigt den Bürgermeister vorbehaltlich der Erteilung der sonstigen Genehmigungen zum Betrieb eines Schulhortes zur Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens mit dem Ziel der Besetzung einer Stelle für die Hortleitung für den Interimshort „Luna“ in der EG 9 TVÖD-VKA (SuE) für die Dauer von längstens 6 Monaten.
Sachdarstellung und Begründung:
Wie der Bürgermeister
auf der letzten Stadtvertretersitzung bereits berichtet hat, beabsichtigt die
Stadtverwaltung der Stadt Boizenburg/Elbe die Errichtung bzw. Schaffung eines
Interims-Hortangebotes für die Schüler- und Schülerinnen der beiden
Boizenburger Grundschulen. Derzeit befindet sich die Umsetzung dieses Vorhabens
noch im Stadium des sogenannten Betriebsgenehmigungsverfahrens. Damit eine
entsprechende Betriebsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde erteilt wird, ist
es unter andrem erforderlich, dass für die angedachte Einrichtung die Stelle
einer Hortleitung geschaffen wird.
Im Stellenplan ist
die vorgenannte Stelle nicht vorgesehen/geschaffen worden. Gleichwohl ist es
nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen zulässig, von den Vorgaben des
Stellenplanes für die Dauer von 6 Monaten abzuweichen. Dieser Umstand und der
weitere Umstand, dass der Betrieb des angedachten Interimshortes nur für einen
6-monatigen Zeitraum beabsichtigt ist, stünden der beabsichtigen Maßnahme nicht
entgegen.
Die beabsichtigte
Stelle wäre in der Entgeltgruppe TVÖD-VKA (SuE) einzugruppieren, wodurch sich
die Zuständigkeit des Hauptausschusses der Stadt Boizenburg/Elbe für die
Entscheidung im Stellenbesetzungsverfahren ergeben würde (§ 7 der
Hauptsatzung). In Anbetracht der Tatsache, dass die Stellenbesetzung sehr
kurzfristig vorzunehmen ist, sich die Mitglieder des Hauptausschusses im
entscheidungsrelevanten Zeitraum gegebenenfalls urlaubsbedingt nicht spontan zu
einer kurzfristigen Hauptausschusssitzung zusammentreffen könnten, lässt es als
zweckmäßig erscheinen, dass vorzunehmende Stellenbesetzungsverfahren
ausnahmsweise auf den Bürgermeister zu übertragen.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare
Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: 36600000 Sachkonto: 50220000 Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungsbeauftragte
(Finanzen)
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Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: