Betreff
Besetzung einer Stelle als Hortleitung für den Interimsort "Luna"
Vorlage
076/22/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe ermächtigt den Bürgermeister vorbehaltlich der Erteilung der sonstigen Genehmigungen zum Betrieb eines Schulhortes zur Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens mit dem Ziel der Besetzung einer Stelle für die Hortleitung für den Interimshort „Luna“ in der EG 9 TVÖD-VKA (SuE) für die Dauer von längstens 6 Monaten.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Wie der Bürgermeister auf der letzten Stadtvertretersitzung bereits berichtet hat, beabsichtigt die Stadtverwaltung der Stadt Boizenburg/Elbe die Errichtung bzw. Schaffung eines Interims-Hortangebotes für die Schüler- und Schülerinnen der beiden Boizenburger Grundschulen. Derzeit befindet sich die Umsetzung dieses Vorhabens noch im Stadium des sogenannten Betriebsgenehmigungsverfahrens. Damit eine entsprechende Betriebsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde erteilt wird, ist es unter andrem erforderlich, dass für die angedachte Einrichtung die Stelle einer Hortleitung geschaffen wird.

 

Im Stellenplan ist die vorgenannte Stelle nicht vorgesehen/geschaffen worden. Gleichwohl ist es nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen zulässig, von den Vorgaben des Stellenplanes für die Dauer von 6 Monaten abzuweichen. Dieser Umstand und der weitere Umstand, dass der Betrieb des angedachten Interimshortes nur für einen 6-monatigen Zeitraum beabsichtigt ist, stünden der beabsichtigen Maßnahme nicht entgegen.  

 

Die beabsichtigte Stelle wäre in der Entgeltgruppe TVÖD-VKA (SuE) einzugruppieren, wodurch sich die Zuständigkeit des Hauptausschusses der Stadt Boizenburg/Elbe für die Entscheidung im Stellenbesetzungsverfahren ergeben würde (§ 7 der Hauptsatzung). In Anbetracht der Tatsache, dass die Stellenbesetzung sehr kurzfristig vorzunehmen ist, sich die Mitglieder des Hauptausschusses im entscheidungsrelevanten Zeitraum gegebenenfalls urlaubsbedingt nicht spontan zu einer kurzfristigen Hauptausschusssitzung zusammentreffen könnten, lässt es als zweckmäßig erscheinen, dass vorzunehmende Stellenbesetzungsverfahren ausnahmsweise auf den Bürgermeister zu übertragen.

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 36600000

Sachkonto: 50220000              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungsbeauftragte

(Finanzen)                                                                                           .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: