Betreff
Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Benutzung der städtischen Horteinrichtungen (Hortnutzungssatzung)
Vorlage
074/22/50
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert am 23.07.2019 (GVOBl. M-V, S. 487) und des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) vom 04.09.2019 (GVOBl. M-V vom 13.09.2019, S. 558) beschließt die Stadtvertretung die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Benutzung eines städtischen Schulhorts.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Derzeit stellt sich die Hortsituation in Boizenburg wie folgt dar:

Aufgrund von Personalmangel mussten freie Träger ihre Hortplätze reduzieren bzw. komplette Horteinrichtungen schließen.

Eine Großzahl der Eltern haben keinen Hortplatz und müssen ihre Arbeitsstelle kündigen um die eigenen Kinder nach der Schule betreuen zu können.

 

Um mit Beginn des neuen Schuljahres dieser Situation entgegenzuwirken, soll eine Interimslösung bis zum 03.02.2023 geschaffen werden. Dafür wird die angefügte Satzung beschlossen. 

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          gez. Lukow...................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

 

Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Benutzung der städtischen Horteinrichtungen

(Hortbenutzungssatzung)