hier: Hangproblematik, Prüfung, Ergebnisse und weitere Maßnahmen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, ob die vorhandene Hangproblematik, Ergebnisse des Gutachtens und weitere Maßnahmen Einfluss auf den vorhandenen B-Plan haben und ggf. eine Änderung des B-Planes nötig ist. Dazu soll er sich mit den Trägern öffentlicher Belange (Landkreis, Behörde, die für Geologie oder Boden zuständig ist, Forstamt, Naturschutzbehörde etc.) verständigen, um zu prüfen ob weitere Bebauung eingestellt werden sollte. Im Zweifel sollte die weitere Bebauung gestoppt werden.
Sachdarstellung und Begründung:
Schlussfolgernd ist im
gesamten Untersuchungsbereich mit oberflächennahen Rutschungen in den Sanden über
dem Geschiebemergel zu rechnen. Diese Versagensmechanismen setzen ein, bis ein
lokales Abflachen des Hanges und ein erneutes Grenzgleichgewicht erreicht
werden. Nach Erreichung des Grenzgleichgewichtes können sich infolge Erosion
erneut steilere Hangneigungen einstellen und somit auch erneute Rutschungen
einsetzen. Weiter können durch Stau-/Schichtenwasseraustritte hervorgerufene
Ausspülungen die Standsicherheit lokal beeinflussen.
Die beschriebenen Prozesse finden dauerhaft statt und es ist demzufolge von einem stetigen Rückschreiten der Hangoberkante auszugehen (S.23)
Demzufolge reichen die
in den Querprofilen QP3 und QP4 ermittelten theoretischen Abbruchkanten bis
an das Wohnhaus auf dem Flurstück 2/14, die Baracke auf dem Flurstück 5/4 sowie
bis an das zwischen den genannten Querprofilen liegenden Wohnhaus auf dem
Flurstück 4/4.
Im Zuge der Ortsbegehungen
wurde jedoch eine von der Straße Am Elbberg über die Flurstücke 101/10, 101/11
und 101/15 zum Flurstück 101/14, und der dort befindlichen Baustelle für ein
Wohnhaus, führende Fahrspur festgestellt.
Die vorhandene Fahrspur
lässt auf einen zumindest zeitweise intensiven Schwerverkehr schließen. Sie
verläuft im südlichen Teil der genannten Flurstücke, und auf Höhe des
Rutschungsbereiches, etwa parallel zur derzeitigen Hangschulter und reicht bis
ca. 2,5 m an die vorhandene Abbruchkante. (S.26)
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Antrag der Fraktion
BfB
hier: Die
Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, ob die vorhandene
Hangproblematik, Ergebnisse des Gutachtens und weitere Maßnahmen Einfluss auf
den vorhandenen B-Plan haben und ggf. eine Änderung des B-Planes nötig ist.