Betreff
Kommunale Mitfinanzierung des Bauvorhabens der SG Motor Boizenburg e.V. auf dem Sportplatz am Grünen Weg
Vorlage
057/22/50
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, dem SG Motor Boizenburg e.V. für das geplante Bauvorhaben auf dem Sportplatz am Grünen Weg, zur kommunalen Mitfinanzierung einen Betrag von 110.420,17 € aus vorhandenen städtischen Eigenmitteln im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.

 

Der Stadt dürfen aus dem Bauvorhaben keine Folgekosten entstehen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadtvertretung beschloss in der Drucksache 086/20/FR-CDU/FR-BfB/FR-DIELINKE/Fr-SPD die kommunale Mitfinanzierung des Bauvorhabens der SG Motor Boizenburg e.V. aus städtischen Eigenmitteln in Höhe von 60 T€.

 

Aus unterschiedlichen Gründen konnte mit dem Bau nicht begonnen werden. Somit wurden die Mittel nicht abgerufen. 

 

Mittlerweile hat SG Motor Boizenburg e.V. einen Architekten beauftragt und bereits die Skizzen für den Bau vorliegen. Bei der Bauplanung wurden neben den barrierefreien Zugängen auch die energetischen Aspekte berücksichtigt. Seit längerer Zeit plant der Verein bereits den Bau eines Funktionsgebäudes, bestehend aus Umkleidekabinen, Sanitäranlagen sowie einem Technik- und Versammlungsraum, auf dem Sportplatz Grüner Weg. Sowohl die Sportler, als auch die Schüler der ansässigen Schulen in Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe sowie des Landkreises Ludwigslust-Parchim können die Umkleide- und Duschkabinen zukünftig nutzen. Durch die geplante Barrierefreiheit wird die Inklusion gefördert. Vor allem in Hinblick auf die Schließung der Förderschulen zum Jahr 2027 sollte dieser Punkt hinreichend berücksichtig werden, wenn auf diese Fläche ein neues Gebäude entsteht.

 

Des Weiteren geht aus dem Belegungsplan Sommer 2022 hervor, dass der Sportplatz Grüner Weg voll ausgelastet ist. Zum einen wird er unter der Woche von Montag bis Donnerstag bis 15.10 Uhr und freitags bis 13 Uhr für den Schulsport genutzt und zum anderen durch die SG Motor Boizenburg e.V., ALBA Boizenburg, Anker Boizenburg und Freiwillige Feuerwehr Boizenburg/Elbe.

 

Der Bau soll durch Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Sponsorengeldern, Eigenmittel der SG Motor sowie einem kommunalen Eigenanteil finanziert werden. Die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (SportstbRL M-V) vom 25. März 2015 sieht als Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln vor, dass u.a. die Kommune die Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteiles zusichert.

 

Voraussetzung für die Übernahme dieses Anteils durch die Stadt Boizenburg/Elbe ist auch die Aussage des Vereinsvorstandes, dass durch den Ersatzbau keine zusätzlichen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten auf die Stadt zukommen.

 

Mit dem Jahr 2023 beginnt die neue Förderperiode des Programms zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (ELER). Mit der neuen Förderperiode kommt es zu einer Änderung des Verhältnisses der Eigen- / Förderanteile. Zuvor betrug der Anteil der ELER-Mittel 75 % und der Anteil der Kommune 25 %. Ab dem Jahr 2023 sinkt der Förderanteil der ELER-Mittel auf 60 % und der Kofinanzierungsanteil aus öffentlichen Mitteln (Kommune) steigt auf 40 %.

 

Aus diesem Anlass erfolgt eine Aktualisierung der SportstbRL M-V. Die bisherige Gesamtfördersumme von 80 % wird erhöht auf 90 %. Die Entscheidung ist bereits im Referat für Sportangelegenheiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport abgestimmt worden und liegt nun dem Finanzministerium zur Zustimmung vor.

 

Übersicht zur Kostenaufstellung:

 

Gesamtfinanzierung lt. Architekt

Brutto

      365.000,00 €

Netto

      306.722,69 €

 

 

ELER-Zuschuss Gesamt (von Nettokosten)

90%

      276.050,42 €

ELER-Mittel

60%

      165.630,25 €

 

Kofinanzierungsanteil Kommune

40%

      110.420,17 €

 

Eigenmittel Gesamt für Verein

        88.949,58 €

 

 

 

Der ELER-Zuschuss von 90 % der Nettokosten setzt sich aus den ELER-Mitteln und dem kommunalen Eigenanteil zusammen. Für das geplante Bauprojekt des SG Motor e.V. beträgt der Kofinanzierungsanteil, der durch die Stadt getragen werden soll, somit 110.420,17 €.

 

Die Anträge für das Förderprogramm müssen bis zum 31.08.2022 eingereicht werden. Diese müssen zusätzlich eine Absichtserklärung der Kommune enthalten, die mit diesem Beschluss gefasst werden soll.

 

Die Verwaltung befürwortet die Mitfinanzierung des Baus.

 

Alternativen:

 

Kein Bau des Funktionsgebäudes am Sportplatz Grüner Weg.

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?*

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

*Nutzung einer PV-Anlage und Luft-Luft-Wärmepumpe

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                    Unterschrift

 

 

Fachbereich I                     .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                           gez. Lukow...................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

 

Grundriss