Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, dem SG Motor Boizenburg e.V. für das
geplante Bauvorhaben auf dem Sportplatz am Grünen Weg, zur kommunalen
Mitfinanzierung einen Betrag von 110.420,17
€ aus vorhandenen städtischen
Eigenmitteln im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Der Stadt dürfen aus
dem Bauvorhaben keine Folgekosten entstehen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung beschloss in der Drucksache
086/20/FR-CDU/FR-BfB/FR-DIELINKE/Fr-SPD die kommunale Mitfinanzierung des
Bauvorhabens der SG Motor Boizenburg e.V. aus städtischen Eigenmitteln in Höhe
von 60 T€.
Aus unterschiedlichen Gründen konnte mit dem Bau nicht begonnen werden.
Somit wurden die Mittel nicht abgerufen.
Mittlerweile hat SG Motor Boizenburg e.V. einen Architekten beauftragt
und bereits die Skizzen für den Bau vorliegen. Bei der Bauplanung wurden neben
den barrierefreien Zugängen auch die energetischen Aspekte berücksichtigt. Seit
längerer Zeit plant der Verein bereits den Bau eines Funktionsgebäudes,
bestehend aus Umkleidekabinen, Sanitäranlagen sowie einem Technik- und
Versammlungsraum, auf dem Sportplatz Grüner Weg. Sowohl die Sportler, als auch
die Schüler der ansässigen Schulen in Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe
sowie des Landkreises Ludwigslust-Parchim können die Umkleide- und Duschkabinen
zukünftig nutzen. Durch die geplante Barrierefreiheit wird die Inklusion
gefördert. Vor allem in Hinblick auf die Schließung der Förderschulen zum Jahr
2027 sollte dieser Punkt hinreichend berücksichtig werden, wenn auf diese
Fläche ein neues Gebäude entsteht.
Des Weiteren geht aus dem Belegungsplan Sommer 2022 hervor, dass der
Sportplatz Grüner Weg voll ausgelastet ist. Zum einen wird er unter der Woche
von Montag bis Donnerstag bis 15.10 Uhr und freitags bis 13 Uhr für den
Schulsport genutzt und zum anderen durch die SG Motor Boizenburg e.V., ALBA
Boizenburg, Anker Boizenburg und Freiwillige Feuerwehr Boizenburg/Elbe.
Der Bau soll durch Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Sponsorengeldern, Eigenmittel der SG Motor sowie einem kommunalen Eigenanteil
finanziert werden. Die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus
(SportstbRL M-V) vom 25. März 2015 sieht als Voraussetzung für die Gewährung
von Fördermitteln vor, dass u.a. die Kommune die Übernahme des nationalen
Kofinanzierungsanteiles zusichert.
Voraussetzung für die Übernahme dieses Anteils durch die Stadt
Boizenburg/Elbe ist auch die Aussage des Vereinsvorstandes, dass durch den
Ersatzbau keine zusätzlichen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten auf die
Stadt zukommen.
Mit dem Jahr 2023 beginnt die neue Förderperiode des Programms zur
Förderung der nachhaltigen ländlichen
Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von
Deponien (ELER). Mit der neuen Förderperiode kommt es zu einer Änderung des
Verhältnisses der Eigen- / Förderanteile. Zuvor betrug der Anteil der
ELER-Mittel 75 % und der Anteil der Kommune 25 %. Ab dem Jahr 2023 sinkt der
Förderanteil der ELER-Mittel auf 60 % und der Kofinanzierungsanteil aus
öffentlichen Mitteln (Kommune) steigt auf 40 %.
Aus diesem Anlass erfolgt eine Aktualisierung der SportstbRL M-V. Die
bisherige Gesamtfördersumme von 80 % wird erhöht auf 90 %. Die Entscheidung ist
bereits im Referat für Sportangelegenheiten des Ministeriums für Soziales,
Gesundheit und Sport abgestimmt worden und liegt nun dem Finanzministerium zur
Zustimmung vor.
Übersicht zur Kostenaufstellung:
Gesamtfinanzierung lt. Architekt |
Brutto |
365.000,00 € |
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Netto |
306.722,69 € |
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ELER-Zuschuss Gesamt (von
Nettokosten) |
90% |
276.050,42 € |
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ELER-Mittel |
60% |
165.630,25 € |
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Kofinanzierungsanteil Kommune |
40% |
110.420,17 € |
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Eigenmittel Gesamt für
Verein |
88.949,58 € |
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Der ELER-Zuschuss von 90 % der Nettokosten setzt sich aus den
ELER-Mitteln und dem kommunalen Eigenanteil zusammen. Für das geplante
Bauprojekt des SG Motor e.V. beträgt der Kofinanzierungsanteil, der durch die
Stadt getragen werden soll, somit 110.420,17 €.
Die Anträge für das Förderprogramm müssen bis zum 31.08.2022 eingereicht
werden. Diese müssen zusätzlich eine Absichtserklärung der Kommune enthalten,
die mit diesem Beschluss gefasst werden soll.
Die Verwaltung befürwortet die Mitfinanzierung des Baus.
Alternativen:
Kein Bau des
Funktionsgebäudes am Sportplatz Grüner Weg.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien?* |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung
bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: *Nutzung einer PV-Anlage und
Luft-Luft-Wärmepumpe |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro gez.
Lukow...................
Personalrat ……………………….
Anlagen:
Grundriss