Betreff
Entlastung Jahresabschluss 2020 Städtebauliches Sondervermögen
Vorlage
054/22/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe am 24.02.2021 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Beschlussvorlage 018/21/10). Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist für die Sitzung der Stadtvertretung am 23.06.2022 vorgesehen (siehe Beschlussvorlage 053/22/10).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:       

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

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