Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das
Haushaltsjahr 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer
Stadtkern“.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Jahresabschluss 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe am 24.02.2021 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Beschlussvorlage 018/21/10). Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist für die Sitzung der Stadtvertretung am 23.06.2022 vorgesehen (siehe Beschlussvorlage 053/22/10).
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Mittel
stehen bereit: Ja Nein Produkt.:
Sachkonto: Verausgabt: Noch
verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
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