Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022.

 

Der Beschluss der Stadtvertretung vom 20.01.2022 über die Eckdaten zum Haushaltsplan 2022 wird aufgehoben, da sich die Planansätze teilweise geändert haben.

 

  


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Haushaltsentwurf 2022 der Stadt Boizenburg/Elbe mit allen vorgeschriebenen Unterlagen wurde am 02.05.2022 verteilt. Angesichts der aktuellen Situation können Preis- und Kostenentwicklungen in einigen Bereichen nur schwer abgeschätzt und eingeplant werden. Grundsätzlich ist es wichtig, die Erträge und Einzahlungen der Stadt Boizenburg/Elbe zu erhöhen. Dies betrifft z.B. die zu erstellende Gebührensatzung für die Beseitigung von Niederschlagswasser und Satzung über die Weiterleitung der Beiträge vom Wasser- und Bodenverband. Darüber hinaus werden ab 2023 angesichts der in den nächsten Haushaltsjahren geplanten Auszahlungen Erhöhungen der Realsteuerhebesätze erforderlich, um in der Mittelfristplanung eine Verbesserung der Haushaltslage der Stadt zu erreichen.  

 

Der Ergebnishaushalt 2022 der Stadt Boizenburg/Elbe enthält geplante Gesamterträge in Höhe von 17,3 Mio. €. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beträgt 21,2 Mio. €. Daraus resultiert ein Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt von 3,9 Mio. €.

Dieser Jahresfehlbetrag kann unter Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 1,2 Mio. € (= Fehlbetrag aus planmäßigen Abschreibungen abzüglich Auflösungen aus Sonderposten) und einer Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO M-V (Vortrag aus der Eröffnungsbilanz 2012) in Höhe von 2,7 Mio. € ausgeglichen werden.

Ab dem Haushaltsjahr 2024 liegt im Ergebnishaushalt in der Planung kein Ausgleich mehr vor.

 

Im Finanzhaushalt 2022 sind laufende Ein-und Auszahlungen mit einem negativen jahresbezogenen Saldo von 3,1 Mio. € geplant. Darin enthalten sind Auszahlungen mit einem Betrag von 410 T€ für planmäßige Tilgungen. Der Saldo der geplanten investiven Tätigkeit beträgt 7,5 Mio. €. Der Finanzhaushalt 2022 ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ausgeglichen (siehe Anlage Muster 5b im Vorbericht). Ab dem Haushaltsjahr 2024 liegt im Finanzhaushalt kein Ausgleich mehr vor.

 

Die Haushaltssatzung 2022 enthält als genehmigungspflichtige Bestandteile eine Kreditgenehmigung von 11,5 Mio. € und eine Verpflichtungsermächtigung für 2023 in Höhe von ca. 17,0 Mio. €. 

 

In der investiven Finanzplanung 2022-2025 sind umfangreiche Baumaßnahmen vorgesehen. Dies betrifft im Wesentlichen die investiven Auszahlungen für den geplanten Bau des neuen Grundschulzentrums mit einer neuen 2-Feld-Sporthalle, den Anbau an die Regionale Schule sowie Kanal- und Straßenbaumaßnahmen. Weiterhin sind Anschaffungen von Fahrzeugen der Feuerwehr eingeplant.

 

Die Wirtschaftspläne 2022 und die Jahresabschlüsse 2020 der Boize-Kino GmbH und der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH werden als Anlage zum Haushaltsplan 2022 an die Rechtsaufsicht des Landkreises gesendet. Ebenso der letzte festgestellte Jahresabschluss 2018 der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Für weitere Informationen und nähere Erläuterungen zur Haushaltsplanung 2022 wird auf den verteilten Haushaltsplan verwiesen. 

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

Eine vollständige Klimawirkungsprüfung lässt sich nicht durchführen, da etwaige Klimaziele oder klimarelevante Maßnahmen nicht explizit in den Produkten oder den Maßnahmen gekennzeichnet sind. Ausgenommen davon ist sind die Produkte 56100, 56102, 56102, die laufende Projekt-finanzierungen zum Klimaschutz und –anpassung enthalten.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:       

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                                                        beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          ..................                                              Personalrat   ……………………….