Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Satzung über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze 2023 gemäß Sachdarstellung.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Haushaltssituation der Stadt Boizenburg/Elbe erfordert eine Erhöhung der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer.
Die Haushaltsplanung 2022 (Entwurf) enthält in der Mittelfristplanung ab 2023 eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 2018.
Gemäß Haushaltsplanung 2022 (Entwurf) wird von folgenden Planbeträgen ausgegangen:
2021 2022 2023
Grundsteuer A 30 T€ 31 T€ 31 T€
Grundsteuer B 1.300 T€ 1.326 T€ 1.521 T€
Gewerbesteuer 2.183 T€ 2.369 T€ 2.700 T€
Die Nivellierungshebesätze des Landes M-V betragen gemäß § 18 FAG M-V wie folgt:
Grundsteuer A 323 % (derzeitiger Hebesatz Stadt Boizenburg/Elbe 310 %)
Grundsteuer B 427 % (derzeitiger Hebesatz Stadt Boizenburg/Elbe 400 %)
Gewerbesteuer 381 % (derzeitiger Hebesatz Stadt Boizenburg/Elbe 350 %)
Zum jetzigen Zeitpunkt wird bereits aus Gründen der Planungssicherheit ab 2023 für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen und die Stadtverwaltung folgende Satzung vorgeschlagen:
Satzung über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze
der Stadt Boizenburg/Elbe
für das Haushaltsjahr 2023
(Hebesatzsatzung)
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. S. 777) und der § 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V 2011, S. 1162), und der §§ 1 und 25 des Grundgesetzes sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBI. I S. 2050) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe vom 09.06.2022 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Stadt Boizenburg/Elbe
Die Stadt Boizenburg/Elbe erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes. Für die in der Stadt Boizenburg/Elbe angemeldeten Gewerbebetriebe erhebt die Stadt die Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2
Steuersätze der Stadt Boizenburg/Elbe
Die Hebesätze für die
Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für
die in der Stadt Boizenburg/Elbe liegenden Betriebe der Land- und
Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 320
v. H.
b) für die in der Stadt Boizenburg/Elbe
liegenden Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 460
v. H.
2. Gewerbesteuer auf 400
v. H.
§ 3
Inkraftreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und gilt solange, bis sie durch die Haushaltssatzung 2023 ersetzt wird.
Boizenburg/Elbe, den
Rico Reichelt
Bürgermeister
Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz |
Ja, positiv |
Nein, negativ |
Trifft nicht zu |
Fördert
der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien? |
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Trägt
der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei? |
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Bewirkt
der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich? |
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Wird
bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien
geachtet? |
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Trägt
der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei? |
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Wird
ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere
positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja Nein |
Ja Nein |
Ja Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.:
Sachkonto: Verausgabt: Noch
verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen) beauftragte .………………………
Klimabüro gez.
Lukow...................
Personalrat ……………………….