Betreff
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Boizenburg/Elbe für das Haushaltsjahr 2023 (Hebesatzsatzung)
Vorlage
042/22/10
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2023 gemäß Sachdarstellung. 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Die Haushaltssituation der Stadt Boizenburg/Elbe erfordert eine Erhöhung der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer.

 

Die Haushaltsplanung 2022 (Entwurf) enthält in der Mittelfristplanung ab 2023 eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 2018.

 

 

Gemäß Haushaltsplanung 2022 (Entwurf) wird von folgenden Planbeträgen ausgegangen:

 

                                                               2021                      2022                      2023

 

Grundsteuer A                                30 T€                     31 T€                     31 T€

 

Grundsteuer B                                 1.300 T€               1.326 T€               1.521 T€

 

Gewerbesteuer                                              2.183 T€               2.369 T€               2.700 T€              

 

 

 

Die Nivellierungshebesätze des Landes M-V betragen gemäß § 18 FAG M-V wie folgt:

 

Grundsteuer A                 323 %    (derzeitiger Hebesatz Stadt Boizenburg/Elbe 310 %)

Grundsteuer B                 427 %    (derzeitiger Hebesatz Stadt Boizenburg/Elbe 400 %)

Gewerbesteuer                              381 %    (derzeitiger Hebesatz Stadt Boizenburg/Elbe 350 %)

 

 

 

Zum jetzigen Zeitpunkt wird bereits aus Gründen der Planungssicherheit ab 2023 für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen und die Stadtverwaltung folgende Satzung vorgeschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
der Stadt Boizenburg/Elbe
für das Haushaltsjahr 2023
(Hebesatzsatzung)

 

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. S. 777) und der § 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V 2011, S. 1162), und der §§ 1 und 25 des Grundgesetzes sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBI. I S. 2050) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe vom 09.06.2022 folgende Satzung erlassen:

 

§ 1
Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Stadt Boizenburg/Elbe

Die Stadt Boizenburg/Elbe erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes. Für die in der Stadt Boizenburg/Elbe angemeldeten Gewerbebetriebe erhebt die Stadt die Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

§ 2
Steuersätze der Stadt Boizenburg/Elbe

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)       für die in der Stadt Boizenburg/Elbe liegenden Betriebe der Land- und
Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf                                                        320 v. H.

b)      für die in der Stadt Boizenburg/Elbe liegenden Grundstücke               
(Grundsteuer B) auf                                                                                 460 v. H.

2. Gewerbesteuer auf                                                                                                                400 v. H.

 

§ 3
Inkraftreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und gilt solange, bis sie durch die Haushaltssatzung 2023 ersetzt wird.

 

 

Boizenburg/Elbe, den

 

Rico Reichelt

Bürgermeister

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:       

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                                                        beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          gez. Lukow...................        Personalrat   ……………………….