Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 28.04.2022 die 10. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der
Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Durch die Ausschreibung der Unterhaltung von Abwasseranlagen
(Reinigung, Inspektion, Druckprüfung von Abwasseranlagen sowie Abfuhr von
Kleinkläranlagen/abflusslosen Sammelgruben) ist eine Satzungsänderung der
Gebührensatzung notwendig. Die Abholgebühr ist nicht Gegenstand der
Gebührenkalkulation, sondern wird aus dem Vertrag mit dem Unternehmen, welches
die Fäkalien aus Kleinkläranlagen bzw. die Abwässer aus abflusslosen Gruben
abholt, übernommen. Nach Auswertung der Ausschreibung ändern Sich die Kosten
für die Abholung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und Abwässern aus
abflusslosen Gruben sowie für die Notfallentsorgung. Die Auftragsvergabe
erfolgt mit der Drucksachen-Nr. 034/22/ST.
Damit ist eine Satzungsänderung zwingend.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro gez.
Lukow...................
Personalrat ……………………….
Anlagen: