Betreff
Fortführung bestehender Aufgaben des freiwilligen Bereiches während der vorläufigen Haushaltsführung 2022
Vorlage
014/22/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 49 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V, die in der Anlage aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2022 im notwendigen Umfang fortzuführen.  

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Boizenburg/Elbe für das Jahr 2022 ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht von der Stadtverwaltung erstellt worden. Damit gilt ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2022 die vorläufige Haushaltsführung gemäß § 49 Kommunalverfassung M-V (KV M-V). 

 

Die Stadt Boizenburg/Elbe darf deshalb bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die im pflichtigen Selbstverwaltungsbereich oder übertragenen Wirkungskreis unaufschiebbar sind (§ 49 Absatz 1 Nr. 1 KV M-V).   

 

Weiterhin können in der vorläufigen Haushaltsführung alle diejenigen Investitionen weitergeführt werden, für die im Finanzhaushalt eines Vorjahres Haushaltsansätze oder Verpflichtungsermächtigungen vorhanden waren (§ 49 Absatz 1 Nr. 2 KV M-V).

 

Darüber hinaus können Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Aufgaben in dem Umfang geleistet werden, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen (§ 49 Absatz 1 Nr. 3 KV M-V). Allerdings dürfen diese Ausgaben gemäß § 49 Absatz 4 KV M-V nur geleistet werden, wenn die beschlossene Haushaltssatzung hierzu ermächtigt oder, sofern diese noch nicht beschlossen wurde, die Gemeindevertretung diesen zugestimmt hat. In diesem Zusammenhang kommen nur freiwillige Ausgaben in Betracht, wenn die Aufgabe auch in den Vorjahren wahrgenommen wurde.

 

Insofern schlägt die Stadtverwaltung mangels beschlossener Haushaltssatzung 2022 eine Beschlussfassung über die in der Anlage aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen des freiwilligen Aufgabenbereiches als unaufschiebbar zur Fortführung dieser Aufgaben (aus Vorjahren) vor.

 

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

Übersicht Aufwendungen und Auszahlungen freiwillige Bereiche vorläufige Haushaltsführung 2022