Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 49 Absatz 4 Kommunalverfassung
M-V, die in der Anlage aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen für
freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben bis zum Inkrafttreten der
Haushaltssatzung 2022 im notwendigen Umfang fortzuführen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die
Haushaltssatzung der Stadt Boizenburg/Elbe für das Jahr 2022 ist zum
derzeitigen Zeitpunkt noch nicht von der Stadtverwaltung erstellt worden. Damit
gilt ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2022 die vorläufige Haushaltsführung
gemäß § 49 Kommunalverfassung M-V (KV M-V).
Die Stadt Boizenburg/Elbe darf deshalb bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die im pflichtigen Selbstverwaltungsbereich oder übertragenen Wirkungskreis unaufschiebbar sind (§ 49 Absatz 1 Nr. 1 KV M-V).
Weiterhin können in
der vorläufigen Haushaltsführung alle diejenigen Investitionen weitergeführt
werden, für die im Finanzhaushalt eines Vorjahres Haushaltsansätze oder
Verpflichtungsermächtigungen vorhanden waren (§ 49 Absatz 1 Nr. 2 KV
M-V).
Darüber hinaus können Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Aufgaben in dem Umfang geleistet werden, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen (§ 49 Absatz 1 Nr. 3 KV M-V). Allerdings dürfen diese Ausgaben gemäß § 49 Absatz 4 KV M-V nur geleistet werden, wenn die beschlossene Haushaltssatzung hierzu ermächtigt oder, sofern diese noch nicht beschlossen wurde, die Gemeindevertretung diesen zugestimmt hat. In diesem Zusammenhang kommen nur freiwillige Ausgaben in Betracht, wenn die Aufgabe auch in den Vorjahren wahrgenommen wurde.
Insofern schlägt die Stadtverwaltung mangels beschlossener Haushaltssatzung 2022 eine Beschlussfassung über die in der Anlage aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen des freiwilligen Aufgabenbereiches als unaufschiebbar zur Fortführung dieser Aufgaben (aus Vorjahren) vor.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
Übersicht
Aufwendungen und Auszahlungen freiwillige Bereiche vorläufige Haushaltsführung
2022