Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage enthaltene
1. Änderung der
Entgeltordnung für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten,
Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte).
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe hatte am 20.02.2020 die neue Entgeltordnung für die Erhebung von
privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen
Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte) beschlossen. Für die Kalkulation der
darin enthaltenen Entgelte wurde eine externe Beraterfirma beauftragt.
Im Punkt 12. dieser
Entgeltordnung wurden die Standgebühren für Zirkusse (unabhängig von der Zahl
der Sitzplätze) festgelegt. Danach ist ein Betrag von 399,80 € am Tag zu
zahlen.
Die Vermietungen
der Ziegenwiese an Zirkusse im Jahr 2020 basierten noch auf den Entgelten der
„alten“ Entgeltordnung.
Im Jahr 2021 fand
aufgrund der Corona-Pandemie keine Vermietung der Ziegenwiese an einen Zirkus
statt.
Für das Jahr 2022
liegen zahlreiche Anfragen von interessierten Zirkusbetreibern vor. Aufgrund
des hohen Tagessatzes von 399,80 € wurde bisher von einer Anmietung der Fläche
abgesehen, da diese Tagesentgelte nicht von einem Zirkus erwirtschaftet werden
können.
In diesem
Zusammenhang wird von der Verwaltung die in der Anlage befindliche 1. Änderung
der Entgeltordnung für die
Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen
Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte) vorgeschlagen.
Es wird ist eine
Reduzierung der Entgelte für Zirkusse vorgesehen. Weiterhin wird eine
Unterscheidung nach der Zahl der Sitzplätze vorgeschlagen. Diese Regelungen orientieren sich an den
Entgelten der „alten“ Entgeltordnung.
Ebenfalls wird
aufgrund der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen des § 2b Umsatzsteuer-gesetz
eine Ergänzung der Entgeltordnung erforderlich.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen:
1. Änderung der
Entgeltordnung für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten,
Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte)