Betreff
1. Änderung der Entgeltordnung für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte)
Vorlage
008/22/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage enthaltene

1. Änderung der Entgeltordnung für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte).

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hatte am 20.02.2020 die neue Entgeltordnung für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte) beschlossen. Für die Kalkulation der darin enthaltenen Entgelte wurde eine externe Beraterfirma beauftragt.

 

Im Punkt 12. dieser Entgeltordnung wurden die Standgebühren für Zirkusse (unabhängig von der Zahl der Sitzplätze) festgelegt. Danach ist ein Betrag von 399,80 € am Tag zu zahlen.

 

Die Vermietungen der Ziegenwiese an Zirkusse im Jahr 2020 basierten noch auf den Entgelten der „alten“ Entgeltordnung.

 

Im Jahr 2021 fand aufgrund der Corona-Pandemie keine Vermietung der Ziegenwiese an einen Zirkus statt.

 

Für das Jahr 2022 liegen zahlreiche Anfragen von interessierten Zirkusbetreibern vor. Aufgrund des hohen Tagessatzes von 399,80 € wurde bisher von einer Anmietung der Fläche abgesehen, da diese Tagesentgelte nicht von einem Zirkus erwirtschaftet werden können.

 

In diesem Zusammenhang wird von der Verwaltung die in der Anlage befindliche 1. Änderung der Entgeltordnung für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte) vorgeschlagen.

 

Es wird ist eine Reduzierung der Entgelte für Zirkusse vorgesehen. Weiterhin wird eine Unterscheidung nach der Zahl der Sitzplätze vorgeschlagen. Diese Regelungen orientieren sich an den Entgelten der „alten“ Entgeltordnung.    

 

Ebenfalls wird aufgrund der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen des § 2b Umsatzsteuer-gesetz eine Ergänzung der Entgeltordnung erforderlich.

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

 

1. Änderung der Entgeltordnung für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten bei Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Entgeltordnung Märkte)