Betreff
3. Änderung des B-Planes Nr.29 "Am Elbberg, südlich der alten B 5"
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
006/22/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage dargestellten Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit als Schlussabwägung. Die einzelnen Beschlüsse sind in die Unterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am Elbberg, südlich der alten B 5“ einzuarbeiten. Die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Schlussabwägung zu unterrichten.

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am Elbberg, südlich der alten B5“ (Stand Januar 2022) mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung und billigt die Begründung.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses im „Landkreis Express - Ausgabe Ludwigslust“, wurden die formellen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am Elbberg, südlich der alten B 5“ durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit paralleler Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Boizenburg/Elbe im Zeitraum vom 11.11.2021 bis zum 13.12.2021 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB informiert und um Stellungnahme zum Planinhalt gebeten.

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die eine Änderung der Grundzüge der Planung erforderten. Somit kann abschließend der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.29 „Am Elbberg, südlich der alten B 5“ entwickelt sich gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan. Daher wird der Bebauungsplan nach Ablauf des Tages der Veröffentlichung der Bekanntmachung des

Satzungsbeschlusses rechtsverbindlich.

Die Kosten der Planung werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

 

 

 

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

Es handelt sich um ein B-Plan-Verfahren, auf das sich in diesem fortgeschrittenen Stadium nicht mehr einwirken lässt.

Hinweis: Die Stadtverwaltung bereitet aktuell Leitlinien und Planungsvorgaben vor, die die Möglichkeit bieten werden, Klimaschutz in der Bauleitplanung zu verankern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          gez. Lukow....................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: Planunterlagen